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   ArbG Rheine, 27.06.2013 - 4 Ca 508/13   

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ArbG Rheine, 27.06.2013 - 4 Ca 508/13 (https://dejure.org/2013,22255)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 27.06.2013 - 4 Ca 508/13 (https://dejure.org/2013,22255)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 4 Ca 508/13 (https://dejure.org/2013,22255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraranspruch eines Krankenhausarztes aufgrund einer Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung; Abtretung von Honoraransprüchen eines Krankenhausarztes gegenüber der KV

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85

    Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage -

    Auszug aus ArbG Rheine, 27.06.2013 - 4 Ca 508/13
    Auch wenn den Regelungen in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes keine Rechtsnormqualität im Sinne des Artikel 2 BGBEG zukommt und daher nicht die gleiche Rechtswirkung wie eine durch Tarifvertrag bestimmte Formvorschrift folgt (BAG, Urt. v. 28.10.1987, 5 AZR 518/85), so handelt es sich dennoch um ein konstitutives Formerfordernis, das auch nicht durch abweichende Vereinbarung ausdrücklich oder konkludent abbedungen wurde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - L 11 KA 67/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus ArbG Rheine, 27.06.2013 - 4 Ca 508/13
    Grundsätzlich ist eine Abtretung von Honoraransprüchen eines Krankenhausarztes gegenüber der KV möglich (vgl. u.a. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.04.2012 - L 11 Ka 67/10).
  • BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 215/91

    Erstattung von Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Auszug aus ArbG Rheine, 27.06.2013 - 4 Ca 508/13
    Es kann auch stillschweigend geschehen und ist auch dann möglich, wenn die Vertragsparteien bei ihrer mündlichen Abrede an die Schriftform überhaupt nicht gedacht haben (BAG, Urt. v. 16. August 1983 - 3 AZR 34/8; BAG Urteil v. 24.März 1992-1 AZR 215/91).
  • VG Düsseldorf, 01.12.2003 - 23 K 7549/01

    Anspruch auf Zahlung von Versorgungsbezügen auf Grund eines Beamtenverhältnisses;

    Auszug aus ArbG Rheine, 27.06.2013 - 4 Ca 508/13
    Eine Vorausabtretung künftiger Forderungen ist wirksam, wenn die Einzelforderung spätestens zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist, wobei zur Ausräumung von Zweifeln bei der Ermittlung der abgetretenen Forderung grundsätzlich auch auf Umstände außerhalb der ggf. auslegungsbedürftigen Abtretungsvereinbarung zurückgegriffen werden darf (VG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.2003 - 23 K 7549/01).
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   ArbG Wiesbaden, 05.12.2013 - 4 Ca 508/13   

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ArbG Wiesbaden, 05.12.2013 - 4 Ca 508/13 (https://dejure.org/2013,62956)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.12.2013 - 4 Ca 508/13 (https://dejure.org/2013,62956)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 4 Ca 508/13 (https://dejure.org/2013,62956)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. Dezember 2013 - 4 Ca 508/13 - wird, soweit das Hessische Landesarbeitsgericht nicht bereits mit Urteil vom 23. November 2015 - 18 Sa 1474/14 - und mit Urteil vom 23. November 2015 - 18 Sa 918/15 - darüber entschieden hat, auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat der Klage mit Urteil vom 5. Dezember 2013 - Az. 4 Ca 508/13 (Bl. 49-57 d.A.) - stattgegeben.

    Hinsichtlich der vollständigen Begründung und des weiteren Vorbringens der Parteien im ersten Rechtszug wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils vom 5. Dezember 2013 - Az. 4 Ca 508/13 (Bl. 49-57 d.A.) - Bezug genommen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. Dezember 2013 - Az. 4 Ca 508/13, soweit die in diesem Berufungsverfahren streitigen Ansprüche von Oktober 2011 bis Dezember 2011 offen sind, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. Dezember 2013 - Az. 4 Ca 508/13 - ist zulässig gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG.

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 18 Sa 1474/14

    Säurebau - Aussetzung

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 05. Dezember 2013 - 4 Ca 508/13 soweit die abgetrennten Ansprüche betroffen sind, abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 18 Sa 172/14

    Säurebau - Aussetzung

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 05. Dezember 2013 - 4 Ca 508/13 -, soweit nicht die abgetrennten Ansprüche betroffen sind, abzuändern und die Klage abzuweisen.
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