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ArbG Wiesbaden, 18.11.2014 - 4 Ca 540/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 18.11.2014 - 4 Ca 540/14
- LAG Hessen, 05.01.2015 - 18 Ta 636/14
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
macht als Kläger in einem durch rechtskräftigen Beschluss ausgesetzten Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden (- 4 Ca 540/14 -) Beitragsansprüche gegen einen nicht kraft Mitgliedschaft in einem der tarifschließenden Verbände tarifgebundenen Arbeitgeber für den Zeitraum Mai 2013 bis April 2014 geltend, deren Berechtigung allein von der Wirksamkeit der AVE VTV 2013 I und AVE VTV 2013 II abhängt. - LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 4 BVL 5004/14
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des …
In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden zum Geschäftszeichen 4 Ca 540/14 mit der ULAK als Klägerin, dessen Entscheidung von der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen vom 29. Mai 2013 und vom 25. Oktober 2013 abhängt, hat das Arbeitsgericht Wiesbaden den Rechtsstreit durch rechtskräftigen Beschluss ausgesetzt. - LAG Hessen, 05.01.2015 - 18 Ta 636/14
§ 98 Abs 6 nF ArbGG
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts in Wiesbaden vom 18. November 2014 - 4 Ca 540/14 - wird zurückgewiesen, wobei der Aussetzungsbeschluss klarstellend wie folgt neu gefasst wird:.Insgesamt fordert der Kläger 17.695,68 EUR von dem Beklagten (Ausgangsverfahren 4 Ca 540/14: 7.308,00 EUR, Beitragsmonate Mai und Juni 2013; Ausgangsverfahren 4 Ca 558/14: 6.251,60 EUR, Beitragsmonate August bis November 2013 2013; Ausgangsverfahren 4 Ca 1068/14: 4.136,00 EUR, Beitragsmonate Rest November 2013 bis Februar 2014).