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ArbG Ludwigshafen, 02.12.2004 - 4 Ca 544/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 02.12.2004 - 4 Ca 544/04
- ArbG Ludwigshafen, 02.12.2004 - 4 Ca 544/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 5 Sa 47/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 5 Sa 47/05
Versetzung in Service-Agentur
Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 02.12.2004 - 4 Ca 544/04 - dort S. 2 ff. = Bl. 180 ff. d. A.).In dem Urteil vom 02.12.2004 - 4 Ca 544/04 - wurde die Beklagte verurteilt, die Abmahnung vom 16.01.2004 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
Gegen das ihm am 10.01.2005 zugestellte Urteil vom 02.12.2004 - 4 Ca 544/04 - hat der Kläger am 17.01.2005 Berufung eingelegt und diese - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 24.02.2005, Bl. 207 d. A.) - mit dem Schriftsatz vom 07.04.2005 begründet.
das Urteil des ArbG Ludwigshafen vom 02.12.2004 - 4 Ca 544/04 - wird, soweit die Klage abgewiesen wurde, wie folgt abgeändert:.