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ArbG Hamm, 13.06.2006 - 4 Ca 612/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 13.06.2006 - 4 Ca 612/06
- LAG Hamm, 13.06.2007 - 2 Sa 1252/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 13.06.2007 - 2 Sa 1252/06
Ein Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der neue …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 13.06.2006 - 4 Ca 612/06 L - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamm vom 13.06.2006 - 4 Ca 612/06 L - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 9.644,43 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen sowie die Beklagte zu verpflichten, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses bei der T2 T3 P2 GmbH, W2 23, 56789 H4, als Maschinenarbeiter weiterzubeschäftigen.