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ArbG Kaiserslautern, 20.02.2008 - 4 Ca 688/07 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 4 Ca 688/07 (https://dejure.org/2008,43165)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 20.02.2008 - 4 Ca 688/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 3 Ta 77/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 3 Ta 77/08
Nachträgliche Klagezulassung
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 20.02.2008 - 4 Ca 688/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 20.02.2008 - 4 Ca 688/07 - (dort S. 2 = Bl. 45 d.A.) Bezug genommen.
Gegen den, dem Kläger am 17.03.2008 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts vom 20.02.2008 - 4 Ca 688/07 - hat der Kläger am 31.03.2008 mit dem Schriftsatz vom 31.03.2008 Beschwerde eingelegt und diese gleichzeitig begründet.
Dies ergibt sich daraus, dass der verfahrensgegenständliche Beschluss des Arbeitsgerichts vom 20.02.2008 - 4 Ca 688/07 - noch vor dem 01.04.2008 - nämlich am 17.03.2008, zugestellt wurde (Empfangsbekenntnis Bl. 49 d.A.).