Weitere Entscheidung unten: ArbG Kaiserslautern, 13.10.2004

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   ArbG Kaiserslautern, 30.05.2005 - 4 Ca 751/03   

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https://dejure.org/2005,57046
ArbG Kaiserslautern, 30.05.2005 - 4 Ca 751/03 (https://dejure.org/2005,57046)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 30.05.2005 - 4 Ca 751/03 (https://dejure.org/2005,57046)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 4 Ca 751/03 (https://dejure.org/2005,57046)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - 5 Ta 160/05

    Prozesskostenhilfe

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserlautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 30.05.2005 - 4 Ca 751/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Aufgrund der im Beschluss des Arbeitsgerichts vom 13.10.2004 - 4 Ca 751/03 - getroffenen Zahlungsbestimmung hatte der Kläger im Rahmen der ihm bewilligten Prozesskostenhilfe ab dem 01.11.2004 monatliche Raten in Höhe von 15, 00 EUR zu zahlen.

    Mit dem Beschluss vom 30.05.2005 - 4 Ca 751/03 - hob das Arbeitsgericht die dem Kläger mit Beschluss vom 17.12.2003 - 4 Ca 751/03 - bewilligte Prozesskostenhilfe auf.

    Gegen den am 02.06.2005 zugestellten Beschluss vom 30.05.2005 - 4 Ca 751/03 - legte der Kläger mit Schriftsatz vom 16.06.2005 am 16.06.2005 sofortige Beschwerde ein und begründete diese damit, dass bei ihm eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO vorliege; der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens werde binnen der nächsten vier Wochen gestellt werden.

    Mit dem Beschluss vom 16.06.2005 - 4 Ca 751/03 - half das Arbeitsgericht der Beschwerde nicht ab und legte die Angelegenheit dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vor.

    Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Inhalt der Akte und des PKH-Beiheftes zu - 4 Ca 751/03 - Bezug genommen.

    Aufgrund der rechtskräftigen gerichtlichen Zahlungsbestimmung vom 13.10.2004 - 4 Ca 751/03 - musste der Kläger ab dem 01.11.2004 monatlich 15, 00 EUR an die Landeskasse zahlen.

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   ArbG Kaiserslautern, 13.10.2004 - 4 Ca 751/03   

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https://dejure.org/2004,56215
ArbG Kaiserslautern, 13.10.2004 - 4 Ca 751/03 (https://dejure.org/2004,56215)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 13.10.2004 - 4 Ca 751/03 (https://dejure.org/2004,56215)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 4 Ca 751/03 (https://dejure.org/2004,56215)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2004 - 5 Ta 262/04

    Änderung einer PKH-Zahlungsbestimmung

    Kammern Pirmasens- vom 13.10.2004 - 4 Ca 751/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf die tatbestandlichen Teile der Beschlüsse des Arbeitsgerichts - jeweils - 4 Ca 751/03 - vom 13.10.2004 und vom 05.11.2004 (Bl. 32 ff und 39 f des PKH-Beiheftes zu - 4 Ca 751/03 -).

    Auf die Begründung des Nichtabhilfe-Beschlusses - 4 Ca 751/03 - wird ergänzend in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG verwiesen.

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