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ArbG Kaiserslautern, 14.05.2008 - 4 Ca 8/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 14.05.2008 - 4 Ca 8/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 11 Sa 365/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 11 Sa 365/08
Berechnung und Auszahlung des Arbeitsentgelts
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.05.2008, Az: 4 Ca 8/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts und des streitigen erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG im Übrigen Bezug genommen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.05.2008, 4 Ca 8/08, dort Seiten 2 bis 6, Bl. 44 bis 48 d. A. .
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 3 Sa 733/09
Entlassungsverlangen als Kündigungsgrund
Unter Berücksichtigung der Angaben, die der Kläger in dem Verfahren - 4 Ca 8/08 - = - 11 Sa 365/08 - zur Klagebegründung vorgebracht hat, ist die monatliche Bruttovergütung des Klägers auf (allenfalls) 3500, 00 EUR zu schätzen.