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   ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10   

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https://dejure.org/2011,23733
ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10 (https://dejure.org/2011,23733)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10 (https://dejure.org/2011,23733)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 4 Ca 8180/10 (https://dejure.org/2011,23733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    .

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist besteht kein Anspruch eines Arbeitnehmers der Zeitarbeitsbranche auf Vergütungsnachzahlung auf Basis des sog. "Equal-pay"Grundsatzes; Ansprüche eines Arbeitnehmers der Zeitarbeitsbranche auf Vergütungsnachzahlung auf Basis ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Das Bundesarbeitsgericht wies mit Beschluss vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsbeschwerden zurück.

    Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 07.12.2009 (23 TaBV 1016/09, BB 2010, 1927; best. durch BAG, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 ABR 19/10, NZA 2011, 289) festgestellt, dass die CGZP zumindest zum Zeitpunkt der Entscheidung des LAG nicht tariffähig war.

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 28.09.2005 - 5 AZR 52/05, NZA 2006, 149; Urt. v. 12.03.2008 - 10 AZR 152/07, NZA 2008, 699), der sich die Kammer anschließt, ist erst eine individualvertragliche Ausschlussfrist von weniger als drei Monaten für die erstmalige Geltendmachung unangemessen kurz.

    Gegenstand der Inhaltskontrolle sind dann für sich jeweils verschiedene, nur formal verbundene Bestimmungen (BAG, Urt. v. 12.03.2008 a.a.O.; Urt. v. 21.04.2005 - 8 AZR 425/04, AP Nr. 3 zu § 307 BGB).

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Es ist aber auch möglich, dass nur ein Vertrag abgeschlossen wird, und die Tarifvertragsparteien festlegen, bestimmte Vertragsrechte nur gemeinsam auszuüben ("Einheitstarifvertrag", s. BAG, Urt. v. 08.11.2006 - 4 AZR 590/05, NZA 2007, 576; Urt. v. 10.11.1993 - 4 AZR 184/93, NZA 1994, 892).

    Dabei ist von der Regel auszugehen, dass mit dem Abschluss eines mehrgliedrigen Tarifvertrages nur mehrere gleichlautende Tarifverträge verschiedener Tarifvertragsparteien miteinander äußerlich in einer Urkunde verknüpft werden sollen, auch wenn sie einheitlich bekannt gemacht worden sind (BAG, Urt. v. 08.11.2006 a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Mit Beschluss vom 07.12.2009 (Az. 23 TaBV 1016/09) stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die CGZP nicht tariffähig sei.

    Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 07.12.2009 (23 TaBV 1016/09, BB 2010, 1927; best. durch BAG, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 ABR 19/10, NZA 2011, 289) festgestellt, dass die CGZP zumindest zum Zeitpunkt der Entscheidung des LAG nicht tariffähig war.

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urt. v. 17.04.2003 - 8 AZR 482/01, zitiert nach juris; Urt. v. 16.05.1995 - 3 AZR 395/94, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge Papierindustrie).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Damit sind grds. alle denkbaren Ansprüche gemeint, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen (zur Formulierung "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" vgl. BAG, Urt. v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07, NZA 2008, 478).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 28.09.2005 - 5 AZR 52/05, NZA 2006, 149; Urt. v. 12.03.2008 - 10 AZR 152/07, NZA 2008, 699), der sich die Kammer anschließt, ist erst eine individualvertragliche Ausschlussfrist von weniger als drei Monaten für die erstmalige Geltendmachung unangemessen kurz.
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Die Entscheidung entfaltet Rechtskraft gegenüber jedermann (Matthes/Schlewing, in Germelmann u.a., ArbGG, 7. Aufl. 2009, § 97 Rn. 29; vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 665/05, NZA 2007, 448).
  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Gegenstand der Inhaltskontrolle sind dann für sich jeweils verschiedene, nur formal verbundene Bestimmungen (BAG, Urt. v. 12.03.2008 a.a.O.; Urt. v. 21.04.2005 - 8 AZR 425/04, AP Nr. 3 zu § 307 BGB).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urt. v. 17.04.2003 - 8 AZR 482/01, zitiert nach juris; Urt. v. 16.05.1995 - 3 AZR 395/94, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge Papierindustrie).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011, AZ: 4 Ca 8180/10, abzuändern und entsprechend der Schlussanträge zu entscheiden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12

    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche

    Durch das genannte Urteil hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Anschluss an das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2011, Az.: 4 Ca 8180/10 (Bl. 90 ff. d. A.) im Wesentlichen ausgeführt:.

    bb) Die in Bezug genommene Ausschlussfrist nach Ziff. 19.2 und 19.3 MTV umfasst auch Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages am 01.01.2010 entstanden sein mögen (ArbG Düsseldorf 06.06.2011 -4 Ca 8180/10-; LAG Düsseldorf 08.12.2011 -11 Sa 852/11-, Juris).

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2012 - 11 Ca 6767/11

    Wirksamkeit einer vorformulierten Klausel in einem Arbeitsvertrag bzgl. einer

    Dies ergibt sich im Wege der Auslegung von Ziffer 14 des Arbeitsvertrages vom 29.4.2011 nach Wortlaut, Systematik, Interessenlage der Parteien sowie Sinn und Zweck (in diesem Sinne auch: LAG Düsseldorf 8.12.2011 - 11 Sa 852/11 - Rn. 45, juris; Arbeitsgericht Düsseldorf 6.6.2011 - 4 Ca 8180/10 - Rn. 42 ff., juris).

    Denn ansonsten hätte auch in diesem Fall eine explizite Regelung nahegelegen (in diesem Sinne auch: Arbeitsgericht Düsseldorf 6.6.2011 - 4 Ca 8180/10 - Rn. 44, juris).

  • ArbG Trier, 14.02.2012 - 3 Ca 880/11

    Ansprüche eines Leiharbeitnehmers auf "equal pay" nach Feststellung der

    Hinsichtlich ihres Wortlauts erfasst die tarifliche Verfallklausel "sämtliche" Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch solche, die bereits vor dem 01.01.2010 bestanden haben mögen (so ausdr. und naheliegend ArbG Düsseldorf 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10; LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11

    Equal-pay-Anspruch - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Fahrtkostenerstattung

    Hinsichtlich der Wirksamkeit der neuen mehrgliedrigen Tarifverträge zwischen dem AMP und den CGB Mitgliedsgewerkschaften werde auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011 (AZ: 4 Ca 8180/10) sowie auf die bestätigende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.12.2011 (AZ: 11 Sa 852/11) verwiesen.
  • ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11

    Aussetzen von Streitigkeiten wegen sog. "equal-pay"-Vergütung gestützt auf § 10

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011, 4 Ca 8180/10 hingewiesen hat, bedurfte es schon deshalb keiner Auseinandersetzung der erkennenden Kammer mit jener Entscheidung, da der dort zur Prüfung anstehende Arbeitsvertrag eine anderslautende Inbezugnahmeklausel aufwies, als der Arbeitsvertrag der hiesigen Streitparteien vom 24.02.2010.
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