Rechtsprechung
ArbG Trier, 14.02.2007 - 4 Ca 855/06 |
Verfahrensgang
Rechtsprechung
ArbG Trier, 11.04.2007 - 4 Ca 855/06 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 9 Sa 211/07
Rückforderung von Gehalt
Die Berufungen der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2007, Az.: 4 Ca 855/06 und das Ergänzungsurteil des Arbeitsgerichts Trier vom 11.04.2007, Az.: 4 Ca 855/06, werden kostenpflichtig zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des streitigen erstinstanzlichen Sachvortrags der Parteien wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2007, Az.: 4 Ca 855/06 (Bl. 410 ff. d.A.).
Nachdem das Arbeitsgericht im genannten Urteil vom 14.02.2007 die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin zu 93% und der Beklagten zu 7% auferlegt hat, hat das Arbeitsgericht Trier mit Ergänzungs-Urteil vom 11.04.2007, Az. 4 Ca 855/06, den Kostenausspruch (Ziffer 4 des Tenors des Urteils vom 14.02.2007) wie folgt ergänzt und klarstellend dahingehend neu gefasst, dass die Kosten des Rechtsstreits die Klägerin zu 93% der Beklagte zu 7% zu tragen hat, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Klageerhebung im unzulässigen Rechtsweg entstanden sind.
das Urteil des Arbeitsgerichts Trier, 4 Ca 855/06, vom 14.02.2007 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 197.123,43 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz aus 190.893,45 EUR seit dem 01.01.2006 zu zahlen.
Rechtsprechung
ArbG Trier, 30.06.2009 - 4 Ca 855/06 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2009 - 9 Ta 186/09
Ausnahmsweise Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im …
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 30.6.2009, Az. 4 Ca 855/06, aufgehoben.In dem dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Ausgangsverfahren wurde mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26.9.2008, Az. 9 Sa 211/07, die Berufungen der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2007 und das Ergänzungsurteil vom 11.04.2007, Az. jeweils 4 Ca 855/06, zurückgewiesen.