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ArbG Mainz, 23.08.2005 - 4 Ca 919/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.08.2005 - 4 Ca 919/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 10 Ta 286/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 10 Ta 286/05
Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 23.08.2005, AZ: 4 Ca 919/05, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das diesbezügliche Kündigungsschutzverfahren, welches dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zu Grunde liegt, wurde erstinstanzlich unter dem Aktenzeichen 4 Ca 919/05 geführt.
Im Verfahren 4 Ca 919/05 erfolgte indessen eine Festsetzung lediglich in Höhe eines Monatsverdienstes der Klägerin (9.086,00 - EUR).