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   ArbG Koblenz, 21.01.2009 - 4 Ca 98/08   

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ArbG Koblenz, 21.01.2009 - 4 Ca 98/08 (https://dejure.org/2009,55388)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.2009 - 4 Ca 98/08 (https://dejure.org/2009,55388)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 4 Ca 98/08 (https://dejure.org/2009,55388)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 3 Sa 148/09

    Beweislast für die Einhaltung tariflicher Verfallfristen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.01.2009 - Az: 4 Ca 98/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 21.01.2009 - 4 Ca 98/08 - (dort S. 2 ff. = Bl. 105 ff. d.A.).

    Mit Urteil vom 21.01.2009 - 4 Ca 98/08 - hat das Arbeitsgericht die Klage mit dem im Berufungsverfahren streitgegenständlichen Anspruch in Höhe von 1.058,00 EUR brutto abgewiesen (und der Klage in Höhe von 150, 00 EUR brutto stattgegeben [= im Berufungsverfahren nicht streitgegenständliche Einmalzahlung]).

    Gegen das ihr am 12.02.2009 zugestellte Urteil vom 21.01.2009 - 4 Ca 98/08 - hat die Klägerin am 12.03.2009 Berufung eingelegt und diese am 12.05.2009 (innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist; s. dazu den Verlängerungsbeschluss Bl. 133 f. d.A.) mit dem Schriftsatz vom 12.05.2009 begründet.

    das Urteil des ArbG Koblenz vom 21.01.2009 - 4 Ca 98/08 - teilweise, soweit die Klage abgewiesen wurde, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere 1.058,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2007 zu zahlen.

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