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ArbG Kaiserslautern, 18.02.2004 - 4 Ca 992/03 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 4 Ca 992/03 (https://dejure.org/2004,49713)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 18.02.2004 - 4 Ca 992/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 7 Sa 262/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 7 Sa 262/04
Weiterzahlung einer Überbrückungsbeihilfe gemäß Tarifvertrag
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 18.02.2004 - 4 Ca 992/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 18.02.2004 - 4 Ca 992/03 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 18.02.2004 - 4 Ca 992/03 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Überbrückungsbeihilfe nach § 8 Abs. 1 c des Tarifvertrages soziale Sicherung für den weiteren Zeitraum vom 01.08.2002 bis 30.06.2007 zu leisten.