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OVG Brandenburg, 05.12.1996 - 4 D 27/96.NE |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Pferde - Pferde
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Dresden, 10.09.2015 - 26 Ss 505/15
Das Führen eines Pferdes ist kein Reiten
Zum Reiten im Sinne des § 12 SächsWaldG gehört auch das Führen von Pferden, was sich schon daraus ableiten lässt, dass für das Entstehen von Schäden an Waldwegen es unerheblich ist, ob ein Pferd geritten oder am Zügel geführt wird (OVG Brandenburg, 4. Senat, Az.: 4 D 27/96; 0 6.12.1996).".Der - auch vom Amtsgericht herangezogenen - Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg, das Führen eines Pferdes stelle sich als Unterfall des Reitens dar (vgl. OVG Brandenburg, NUR 1997, 562), kann jedenfalls insoweit nicht gefolgt werden, als damit die Auslegung des Begriffes "Reiten" über seinen Wortsinn hinaus auch das Führen eines Pferdes erfassen sollte.
- OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung
Dieses allgemeine Betretungsrecht (dazu bereits OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 4 D 27/96.NE - NUR 1997, 562 f.), ist bereits durch § 14 Abs. 1 Satz 1 BWaldG vorgegeben und war vom Landesgesetzgeber somit zu beachten. - OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97
Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 24.02.2000 - 4 D 13/99
Verstoß gegen § 12 Bundeswaldgesetz (BWaldG) durch § 16 Landeswaldgesetz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 20.10.2000 - 4 B 155/00
Gültigkeit und Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar