Rechtsprechung
RG, 08.12.1936 - 4 D 510/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der § 164 StGB. entsprechend anwendbar, wenn der Täter eine strafbare Handlung vortäuscht, ohne eine bestimmte Person zu verdächtigen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 367
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 20.02.2018 - 4 Rv 25 Ss 982/17
Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft …
In einem weiteren Urteil von 1936 entschied das Reichsgericht, die Behauptung, "zwei Männer" hätten eine Straftat begangen, falle nicht unter § 164 StGB (RG, Urteil vom 8. Dezember 1936 - 4 D 510/36, RGSt 70, 367 ff.). - BGH, 29.09.1953 - 1 StR 365/53
Rechtsmittel
Das findet sowohl in der Bestimmung des § 165 StGB wie auch darin seinen Ausdruck, dass der Täter die Absicht gehabt haben muß, gegen den Verdächtigten ein Verfahren herbeizuführen (RGSt 59, 34; 70, 367, 374; BGH NJW 1952 S 1385 Nr. 20). - BGH, 01.07.1959 - 2 StR 220/59
Liebesschwindel
Zu Recht beanstandet die Revision, daß die Strafkammer auch eine strafbare Anschuldigung gegenüber den bereits Verstorbenen Dr. L. und Sch. für gegeben hält; denn der Täter muß eine bestimmte, erkennbare und verfolgbare, also eine lebende Person, verdächtigen (RGSt 70, 367; RG DR 1942, 1756). - BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59
mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …
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