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VG Darmstadt, 03.05.2006 - 4 E 119/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Benutzungsgebührenrecht(Abfallbeseitigungsgebühren)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Benutzungsgebührenrecht(Abfallbeseitigungsgebühren)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 03.05.2006 - 4 E 119/04
- VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97
Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation - …
Auszug aus VG Darmstadt, 03.05.2006 - 4 E 119/04
Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der vom Beklagten im Rahmen der mündlichen Verhandlung in Bezug genommenen Rechtsprechung des VGH Mannheim (bspw. Urt. v. 22. Oktober 1998 - 2 S 399/97), denn dieser hat sich mit der Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr befasst, die u.a. der Abdeckung der mengenunabhängigen Vorhaltekosten der Bioabfallentsorgung diente.
- VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06
Gebührenerhebung bei Selbstkompostierung und bei geringer Leistungsmenge im …
Auf den Antrag des Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 3. Mai 2006 - 4 E 119/04 (3) - insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht der Klage gegen die Heranziehung zu einer Leistungsgebühr Restmüll in Höhe von 30, 10 EUR für das Jahr 2003 und zu einer Vorauszahlung in entsprechender Höhe für das Jahr 2004 stattgegeben hat.