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   VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06   

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https://dejure.org/2007,15132
VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06 (https://dejure.org/2007,15132)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.11.2007 - 4 E 3298/06 (https://dejure.org/2007,15132)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 (https://dejure.org/2007,15132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 BauGB, § 1 BauNVO, § 9 BauNVO, § 15 BauNVO
    (Unwirksame Veränderungssperre zur Verhinderung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle; Anspruch auf Baugenehmigung für ein atomares Zwischenlager; Vorliegen des Sachentscheidungsinteresses für einen Baugenehmigungsantrag trotz Ausstehens einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Unwirksame Veränderungssperre zur Verhinderung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle; Anspruch auf Baugenehmigung für ein atomares Zwischenlager; Vorliegen des Sachentscheidungsinteresses für einen Baugenehmigungsantrag trotz Ausstehens einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    VG Frankfurt gibt der Klage gegen die Ablehnung eines Bauantrages für den Umbau und die Umnutzung eines in Hanau-Wolfgang gelegenen Grundstückes als Zwischenlager für radioaktive Abfälle statt.

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    VG Frankfurt am Main gibt der Klage gegen die Ablehnung eines Bauantrages für Umbau und Umnutzung eines in Hanau-Wolfgang gelegenen Grundstückes als Zwischenlager für radioaktive Abfälle statt.

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    VG Frankfurt gibt der Klage gegen die Ablehnung eines Bauantrages für den Umbau und die Umnutzung eines in Hanau-Wolfgang gelegenen Grundstückes als Zwischenlager für radioaktive Abfälle statt.

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Umnutzung Grundstückes als Zwischenlager für radioaktive Abfälle ist rechtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.12.1981 - 7 B 50/81

    Radioaktiver Abfall; Lager; Mülldeponie; Bebauungsplan; Brennelemente;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06
    Aus § 64 Abs. 1 HBO, wonach die Baugenehmigung zu erteilen ist, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, d. h. wonach die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren nur auf solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften abzustellen hat, deren Prüfung ihr obliegt, folgt, dass alleine der Umstand, dass diese andere Genehmigung noch nicht erteilt ist oder deren Erteilung oder Versagung als offen anzusehen ist, nicht ausreicht, um das Sachbescheidungsinteresse zu verneinen (vgl. Hornmann, HBO, Kommentar, § 64 Rz. 82 ff., 61; für den Fall der noch ausstehenden atomrechtlichen Genehmigung: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 30.10.1997 - 5 N 52/96 - BRS 59 Nr. 143; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.12.1981 - 7 B 50/81 - NVwZ 1982, 256 ff., 262).Im vorliegenden Fall ist für die Aufnahme der Nutzung neben der Baugenehmigung noch eine Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung erforderlich.

    Das Gebot der Rücksichtnahme tritt insoweit hinter die speziellen Schutznormen des Strahlenschutzrechts zurück (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.12.1981 -7 B 50/81 - NVwZ 1982, 256 ff., 260; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.11.1982 - 1 B 59/82 - BRS 39 Nr. 154).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06
    Hierfür ist entscheidend, ob die beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung - heute und hier - gewollt und - gemessen an der planerischen Konzeption der Gemeinde - erforderlich sind oder ob sie nur das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - NVwZ-RR 2006, 170 ff. und Beschl. v. 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - BRS 60 Nr. 99; BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BRS 50 Nr. 9; VGH Kassel, Urt. v. 05.02.2004 - 4 N 360/03 - NVwZ-RR 2005, 312 ff.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1982 - 1 B 59/82
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06
    Das Gebot der Rücksichtnahme tritt insoweit hinter die speziellen Schutznormen des Strahlenschutzrechts zurück (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.12.1981 -7 B 50/81 - NVwZ 1982, 256 ff., 260; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.11.1982 - 1 B 59/82 - BRS 39 Nr. 154).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1524/04

    Nutzungsausschlüsse im Kerngebiet; Sicherung durch Veränderungssperre

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06
    Hierfür ist entscheidend, ob die beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung - heute und hier - gewollt und - gemessen an der planerischen Konzeption der Gemeinde - erforderlich sind oder ob sie nur das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - NVwZ-RR 2006, 170 ff. und Beschl. v. 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - BRS 60 Nr. 99; BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BRS 50 Nr. 9; VGH Kassel, Urt. v. 05.02.2004 - 4 N 360/03 - NVwZ-RR 2005, 312 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97

    Antragsbefugnis eines Auflassungsvormerkungsberechtigten für ein

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06
    Hierfür ist entscheidend, ob die beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung - heute und hier - gewollt und - gemessen an der planerischen Konzeption der Gemeinde - erforderlich sind oder ob sie nur das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - NVwZ-RR 2006, 170 ff. und Beschl. v. 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - BRS 60 Nr. 99; BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BRS 50 Nr. 9; VGH Kassel, Urt. v. 05.02.2004 - 4 N 360/03 - NVwZ-RR 2005, 312 ff.).
  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 4 N 360/03

    Veränderungssperre zur Sicherung der geplanten Beschränkung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06
    Hierfür ist entscheidend, ob die beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung - heute und hier - gewollt und - gemessen an der planerischen Konzeption der Gemeinde - erforderlich sind oder ob sie nur das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - NVwZ-RR 2006, 170 ff. und Beschl. v. 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - BRS 60 Nr. 99; BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BRS 50 Nr. 9; VGH Kassel, Urt. v. 05.02.2004 - 4 N 360/03 - NVwZ-RR 2005, 312 ff.).
  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06
    Der Begriff der Nutzungsänderung setzt auch keine zeitliche Kontinuität zwischen der bisherigen und der neuen Nutzung voraus in dem Sinne, dass von einer bisher genehmigten und ausgeübten zu einer neuen Nutzung gewechselt wird (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 20.02.2003 - 15 B 00.1363 - BRS 66, Nr. 143).
  • VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08

    Überplanung einer industriellen Konversionsfläche; Verhinderungsplanung;

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 - abgeändert.

    Mit Urteil vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 7. September 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2007 verpflichtet, die von der Klägerin am 27. April 2006 beantragte Baugenehmigung zum Umbau und zur Umnutzung des NCS-Gebäudes 15 zu einem Zwischenlager für radioaktive Abfälle bis zur Abgabe in ein Endlager auf dem Grundstück xxxxxxxxxxxxxxxxx, 63457 Hanau zu erteilen.

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 (1) - abzuweisen.

  • VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18

    Kein Zwischenlager für radioaktive Abfälle in einem Gewerbegebiet

    Nach erfolgloser Durchführung des Vorverfahrens und Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verpflichtete dieses die Beklagte mit Urteil vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 (1) -, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren (4 Bände), die Gerichtsakten in dem Verfahren 4 E 3298/06 (6 Bände), die planungsrechtlichen Unterlagen der Beklagten (8 Leitz-Ordner und 2 Hefter) sowie die den Bauantragsunterlagen zugeordneten Behördenakten (2 Hefter) der Beklagten.

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