Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28380
VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06 (https://dejure.org/2007,28380)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15.08.2007 - 4 E 815/06 (https://dejure.org/2007,28380)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15. August 2007 - 4 E 815/06 (https://dejure.org/2007,28380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,28380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.01.2004 - C-235/02

    Saetti und Frediani

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
    50 Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Abfall und Nebenerzeugnissen (beginnend mit den Entscheidungen C-418/97 und C-419/97 "LUWA-Bottoms" und "Holzspäne", über die Entscheidung in der Rechtssache C-9-00 "Bruchgestein", das Urteil C-114/01 "Sandrückstände" und "Nebengestein" bis zum Beschluss C-235/02 "Petrolkoks") sind Produktionsrückstände grundsätzlich als Abfall zu qualifizieren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2005 - 8 A 1598/04

    Immissionsschutzrechtliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung von währemd der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
    Diese typisch abfallrechtliche energetische Verwertung des Harzöls durch die Klägerin macht den Produktionsrückstand nicht zum Nebenprodukt (a.A. das Urteil des OVG Münster, UPR 2006, 77 ff., auf das die Klägerin sich beruft).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-418/97

    ARCO Chemie Nederland

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
    50 Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Abfall und Nebenerzeugnissen (beginnend mit den Entscheidungen C-418/97 und C-419/97 "LUWA-Bottoms" und "Holzspäne", über die Entscheidung in der Rechtssache C-9-00 "Bruchgestein", das Urteil C-114/01 "Sandrückstände" und "Nebengestein" bis zum Beschluss C-235/02 "Petrolkoks") sind Produktionsrückstände grundsätzlich als Abfall zu qualifizieren.
  • EuGH, 11.09.2003 - C-114/01

    AvestaPolarit Chrome

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
    50 Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Abfall und Nebenerzeugnissen (beginnend mit den Entscheidungen C-418/97 und C-419/97 "LUWA-Bottoms" und "Holzspäne", über die Entscheidung in der Rechtssache C-9-00 "Bruchgestein", das Urteil C-114/01 "Sandrückstände" und "Nebengestein" bis zum Beschluss C-235/02 "Petrolkoks") sind Produktionsrückstände grundsätzlich als Abfall zu qualifizieren.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
    Die Berufung ist, zumal das Gericht mit der Abweisung des Hauptantrages von einer Entscheidung des OVG Münster abweicht, wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zuzulassen (vgl. BVerfG, NVwZ 1993, 465 f.).
  • VGH Hessen, 22.10.2008 - 6 UE 2250/07

    Die Verbrennung eines Reststoffgemischs zur Energiegewinnung stellt keine

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. August 2007 - 4 E 815/06 - abgeändert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht