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VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Abs 1 KrW-/AbfG, BImSchV 17
Abgrenzung Abfall/Nebenprodukt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Abgrenzung Abfall/Nebenprodukt)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
- VGH Hessen, 22.10.2008 - 6 UE 2250/07
- BVerwG, 04.09.2009 - 7 B 8.09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 15.01.2004 - C-235/02
Saetti und Frediani
Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
50 Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Abfall und Nebenerzeugnissen (beginnend mit den Entscheidungen C-418/97 und C-419/97 "LUWA-Bottoms" und "Holzspäne", über die Entscheidung in der Rechtssache C-9-00 "Bruchgestein", das Urteil C-114/01 "Sandrückstände" und "Nebengestein" bis zum Beschluss C-235/02 "Petrolkoks") sind Produktionsrückstände grundsätzlich als Abfall zu qualifizieren. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2005 - 8 A 1598/04
Immissionsschutzrechtliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung von währemd der …
Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
Diese typisch abfallrechtliche energetische Verwertung des Harzöls durch die Klägerin macht den Produktionsrückstand nicht zum Nebenprodukt (a.A. das Urteil des OVG Münster, UPR 2006, 77 ff., auf das die Klägerin sich beruft). - EuGH, 15.06.2000 - C-418/97
ARCO Chemie Nederland
Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
50 Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Abfall und Nebenerzeugnissen (beginnend mit den Entscheidungen C-418/97 und C-419/97 "LUWA-Bottoms" und "Holzspäne", über die Entscheidung in der Rechtssache C-9-00 "Bruchgestein", das Urteil C-114/01 "Sandrückstände" und "Nebengestein" bis zum Beschluss C-235/02 "Petrolkoks") sind Produktionsrückstände grundsätzlich als Abfall zu qualifizieren. - EuGH, 11.09.2003 - C-114/01
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Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
50 Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Abfall und Nebenerzeugnissen (beginnend mit den Entscheidungen C-418/97 und C-419/97 "LUWA-Bottoms" und "Holzspäne", über die Entscheidung in der Rechtssache C-9-00 "Bruchgestein", das Urteil C-114/01 "Sandrückstände" und "Nebengestein" bis zum Beschluss C-235/02 "Petrolkoks") sind Produktionsrückstände grundsätzlich als Abfall zu qualifizieren. - BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine …
Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2007 - 4 E 815/06
Die Berufung ist, zumal das Gericht mit der Abweisung des Hauptantrages von einer Entscheidung des OVG Münster abweicht, wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zuzulassen (vgl. BVerfG, NVwZ 1993, 465 f.).
- VGH Hessen, 22.10.2008 - 6 UE 2250/07
Die Verbrennung eines Reststoffgemischs zur Energiegewinnung stellt keine …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. August 2007 - 4 E 815/06 - abgeändert.