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   VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07   

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VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07 (https://dejure.org/2007,21273)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - 4 E 921/07 (https://dejure.org/2007,21273)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 4 E 921/07 (https://dejure.org/2007,21273)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerseite gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten sowie die Werbung hierfür wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 -) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris).

    c) Die Kammer vermag nicht zu erkennen, inwieweit die Auffassung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 -), es genüge, dass sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.03.2006 auf eine Untersuchung zu dem Gefahrpotential gestützt habe, das für suchtgefährdete Spieler mit einer Ausweitung der Sportwetten verbunden sei, sich in Widerspruch zu der Placanica-Entscheidung Rz 51 gesetzt haben sollte, in der es heißt: "Es ist zunächst festzustellen, dass die sich aus dieser Begrenzung ergebenden Hemmnisse für die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr nicht bereits dadurch gerechtfertigt werden, dass die genannte Zahl der Konzessionen, wie sich aus den Akten ergibt, aufgrund einer spezifischen Schätzung als für das gesamte Inland "ausreichend" erachtet wurde." Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Auch fehlt es an einer hinreichenden Würdigung des Umstandes, dass sich Deutschland aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 28.03.2006, - 1 BvR 1054/01 -) in einer Übergangsphase hin zu einer gesetzlichen Neuregelung befindet.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06

    Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Die Kammer sieht vor diesem Hintergrund auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes v. 04.04.2007 (- 3 W 23/06 -) keinen Anlass, von ihrer bisherigen Rechtsprechung abzurücken, denn der Beschluss des OVG des Saarlandes basiert auf einer Würdigung der Placanica-Entscheidung des EuGH und der genannten Ausführungen der Europäischen Kommission, die sich mit den oben zu a) dargelegten Ansichten der Kammer nicht deckt.
  • OVG Hamburg, 09.10.2006 - 1 Bs 204/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten können vorläufig verboten werden

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerseite gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten sowie die Werbung hierfür wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 -) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Dies gilt ausweislich der genannten Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts auch nach dem Urteil des EuGH vom 06.03.2007 in den Rechtssachen Placanica (C-338/04), Palazzese (C-359/04) und Sorricchio (C-360/04).
  • VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerseite gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten sowie die Werbung hierfür wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 -) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris).
  • VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06

    Verstoß der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Dass der EuGH den Wortlaut "Gebiet der Glücksspiele" (Rz 50) verwendet und fordert, dass die Beschränkungen in "diesem Bereich" (Rz 53) kohärent und systematisch sein müssten, schließt nicht aus, dass er der Sache nach die Eindämmung allein der Wetttätigkeiten ausreichen lässt (vgl. auch VG Braunschweig, Beschl. v. 21.03.2007, - 5 B 334/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Ein gesetzliches Regelungsdefizit, wie es in Hamburg derzeitig besteht, dürfte allein nicht zu einem Gemeinschaftsrechtsverstoß führen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.03.2007, - 6 S 1972/06 -).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Dafür spricht nicht zuletzt der Umstand, dass der EuGH bei seiner Forderung nach einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Spieltätigkeiten in Randziffer 53 auf die Randziffern 62 und 67 seiner Gambelli-Entscheidung (Urt. v. 06.11.2003, - C - 243/01 -) verweist.
  • EuGH, 27.06.1990 - C-67/89

    Berkenheide / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
    Dass im Zusammenhang mit dem Zenatti-Urteil vom 21.10.1999 (- C-67/89 -) von Beschränkungen der "Spieltätigkeiten" die Rede ist (Gambelli-Urteil Rz 67), liegt daran, dass der EuGH im Zenatti-Urteil Formulierungen aus Entscheidungen betreffend Lotterien und Geldspielautomaten zitiert.
  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
    Auch wenn man angesichts des vorliegenden Nichtannahmebeschlusses die Auffassung vertritt, dass damit zur Rechtslage in Sachsen- Anhalt keine explizite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen sei, so ist dessen Ausspruch zur Rechtslage in Bayern verbindlich und ohne weiteres auf gleich gelagerte Sachverhalte in anderen Bundesländern anzuwenden (vgl. insoweit VG Wiesbaden, a.a.O., S. 12 des Urteilsabdrucks m.w.N.; siehe ferner zur grundsätzlichen Geltung der Entscheidung des BVerfG v. 28.03.2006 außerhalb Bayerns, auch Dietlein, Rechtsfragen der übergangsweisen Fortgeltung des Sportwettenrechts der Länder, in: Kommunikation und Recht 2006, S. 307, 309; vgl. ferner VG Hamburg, Beschl. v. 10.05.2007, Az.: 4 E 921/07, in welchem die Berufung auf das Fehlen eines gesetzesvertretenden Richterspruches des Bundesverfassungsgerichts für Hamburg als bloße Förmelei bezeichnet wird).

    Es kommt somit nicht darauf an, ob auch in anderen Sektoren des Glücksspielmarktes als dem Sportwettenbereich das Ziel der Verminderung der Spielgelegenheit verfolgt wird (ebenso VG Hamburg, Beschl. v. 10.05.2007, 4 E 921/07 ).

    Es ist insoweit auch nicht entscheidungserheblich, ob nach europarechtlichen Vorschriften bzw. nach der Rechtsprechung des EuGH den Mitgliedsstaaten Übergangszeiten zur Schaffung gemeinschaftsrechtskonformer Zustände zugebilligt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Beschl. v. 10.05.2007, Az.: 4 E 921/07, zitiert nach juris; VG Wiesbaden, Urt. v. 12.06.2007, a.a.O., S. 13 des Urteilsabdrucks).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nicht nur entscheidend die in der Gesetzgebung zum Ausdruck kommende Zielsetzung, sondern kann eine Gemeinschaftsrechtskonformität auch aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten angenommen werden (so im Ergebnis VG Hamburg, Beschl. v. 10.05.2007, Az.: 4 E 921/07, S. 4 des Beschlussabdruckes).

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 2990/04

    Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg - Oddset-Wette

    Dass der Europäische Gerichtshof die Formulierung "Gebiet der Glücksspiele" (U.v. 6.3.2007 - C-338/04 -, Placanica u.a., a.a.O., Rn. 50) verwendet und fordert, Beschränkungen in "diesem Bereich" müssten kohärent und systematisch sein, schließt nicht aus, dass er der Sache nach die Eindämmung allein der Wetttätigkeiten für Sportereignisse ausreichen lässt (vgl. VG Hamburg, B.v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, zit. nach juris).

    Soweit die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Schreiben vom 10.4.2006 und in ihrem ergänzenden Aufforderungsschreiben vom 23.3.2007 zu dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/4350 die Ansicht vertritt, "dass die deutschen Behörden keine konsistente und systematische Politik zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht betreiben", folgt dem das Gericht nicht (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.; Bay VGH, B.v. 2.10.2007 - 24 Cs 07.1986 -, a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 -, a.a.O.; VG Stuttgart, U.v. 12.7.2007 - 1 K 1731/05 -, a.a.O.; VG Hamburg, B.v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -).

    Hierbei handelt es sich um einen Vorbereitungsakt (Anhörung) für eine Stellungnahme der Kommission nach Art. 226 EG-Vertrag (vgl. VG Hamburg, B.v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer Genhemigung für Sportwetten bei

    Auch wenn man angesichts des vorliegenden Nichtannahmebeschlusses die Auffassung vertritt, dass damit zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt keine explizite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen sei, so ist dessen Ausspruch zur Rechtslage in Bayern verbindlich und ohne weiteres auf gleich gelagerte Sachverhalte in anderen Bundesländern anzuwenden (vgl. insoweit VG Wiesbaden, a.a.O., S. 12 des Urteilsabdrucks m.w.N.; siehe ferner zur grundsätzlichen Geltung der Entscheidung des BVerfG v. 28.3.2006 außerhalb Bayerns auch Dietlein, Rechtsfragen der übergangsweisen Fortgeltung des Sportwettenrechts der Länder, in: Kommunikation und Recht 2006, S. 307, 309; vgl. ferner VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, in welchem die Berufung auf das Fehlen eines gesetzesvertretenden Richterspruches des Bundesverfassungsgerichts für Hamburg als "bloße Förmelei" bezeichnet wird).

    Es kommt somit nicht darauf an, ob auch in anderen Sektoren des Glücksspielmarktes als dem Sportwettenbereich das Ziel der Verminderung der Spielgelegenheit verfolgt wird (ebenso VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -).

    Es ist insoweit auch nicht entscheidungserheblich, ob nach europarechtlichen Vorschriften bzw. nach der Rechtsprechung des EuGH den Mitgliedstaaten Übergangszeiten zur Schaffung gemeinschaftsrechtskonformer Zustände zugebilligt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, zitiert nach [...] ; VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007, a.a.O., S. 13 des Urteilsabdrucks).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nicht nur die in der Gesetzgebung zum Ausdruck kommende Zielsetzung entscheidend, sondern es kann eine Gemeinschaftsrechtskonformität auch aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten angenommen werden (so im Ergebnis VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, S. 4 des Beschlussabdruckes).

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 4239/06

    Rechtmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols

    Dass der Europäische Gerichtshof die Formulierung "Gebiet der Glücksspiele" (U.v. 6.3.2007 - C-338/04 -, Placanica u.a., a.a.O., Rn. 50) verwendet und fordert, Beschränkungen in "diesem Bereich" müssten kohärent und systematisch sein, schließt nicht aus, dass er der Sache nach die Eindämmung allein der Wetttätigkeiten für Sportereignisse ausreichen lässt (vgl. VG Hamburg, B.v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, zit. nach juris).

    Soweit die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Schreiben vom 10.4.2006 und in ihrem ergänzenden Aufforderungsschreiben vom 23.3.2007 zu dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/4350 die Ansicht vertritt, "dass die deutschen Behörden keine konsistente und systematische Politik zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht betreiben", folgt dem das Gericht nicht (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.; Bay VGH, B.v. 2.10.2007 - 24 Cs 07.1986 -, a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 -, a.a.O.; VG Stuttgart, U.v. 12.7.2007 - 1 K 1731/05 -, a.a.O.; VG Hamburg, B.v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -).

    Hierbei handelt es sich um einen Vorbereitungsakt (Anhörung) für eine Stellungnahme der Kommission nach Art. 226 EG-Vertrag (vgl. VG Hamburg, B.v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.10.2007 - 24 CS 07.1986

    Sportwetten; Sofortvollzug; "Placanica"-Entscheidung des EuGH;

    Dieser Meinung schließt sich der Senat jedoch nicht an (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz vom 2.5.2007 a.a.O.; VG Hamburg vom 10.5.2007 Az. 4 E 921/07).
  • VGH Bayern, 13.06.2007 - 24 CS 07.802

    Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten - Sofortvollzug - Vereinbarkeit mit

    Dieser Meinung schließt sich der Senat jedoch nicht an (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz vom 2.5.2007 a.a.O.; VG Hamburg vom 10.5.2007 Az. 4 E 921/07).
  • VGH Bayern, 13.09.2007 - 24 CS 07.82

    Gewerbe- und Berufsrecht: Sportwetten // Veranstaltung und Vermittlung von

    Dieser Meinung schließt sich der Senat jedoch nicht an (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz vom 2.5.2007 a.a.O.; VG Hamburg vom 10.5.2007 Az. 4 E 921/07).
  • VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09

    Werbung im Sinne von § 5 GlSpielWStVtr

    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
  • VG Hamburg, 18.12.2007 - 4 E 2513/07

    Private Sportwetten weiterhin verboten / Internet-Sportwetten-Terminals

    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten einschließlich deren Vermittlung und die Werbung hierfür sowie gegen die Betriebseinstellungsverfügung wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07 -, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 -) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07 - zuletzt Beschl. v. 16.11.2007, -1 Bs 187/07-).
  • VG Hamburg, 07.12.2007 - 4 E 3977/07

    Private Sportwetten weiterhin verboten

    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten einschließlich deren Vermittlung und die Werbung hierfür sowie gegen die Betriebseinstellungsverfügung wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, -4 E 1130/06- in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, -4 E 2703/06-; Beschl. v. 30.01.2007, -4 E 4226/06-; Beschl. v. 10.05.2007 -4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, -4 E 1675/07-) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, -1 Bs 204/06-; Beschl. v. 22.12.2006,-1 Bs 361/06-; Beschl. v. 29.12.2006, -1 Bs 384/06-; Beschl. v. 09.03.2007, -1 Bs 378/06- in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, -1 Bs 133/07-; zuletzt Beschl. v. 16.11.2007, -1 Bs 187/07-).
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