Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.11.2016 - 4 EK 15/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51935
OLG Frankfurt, 22.11.2016 - 4 EK 15/16 (https://dejure.org/2016,51935)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.11.2016 - 4 EK 15/16 (https://dejure.org/2016,51935)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. November 2016 - 4 EK 15/16 (https://dejure.org/2016,51935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,51935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Entschädigung, überlange Verfahrensdauer, angemessene Verfahrensdauer

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 198 GVG
    PKH für Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im Verfahren nach § 109 StVollzG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKH für Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im Verfahren nach § 109 StVollzG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198
    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Verfahrens gem. § 109 StVollzG

  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 1 ; StVollzG § 109
    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Verfahrens gem. § 109 StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Angemessene Verfahrensdauer: Nach Entscheidungsreife darf das Verfahren noch ein Jahr dauern

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Angemessene Verfahrensdauer: Nach Entscheidungsreife darf das Verfahren noch ein Jahr dauern

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Schnell ist relativ

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 4 EntV 18/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer: angemessener Zeitraum für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2016 - 4 EK 15/16
    Darüber hinaus ist diesem ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen, denn nicht nur rechtliche oder tatsächliche Beurteilungen eines Richters, sondern auch die Verfahrensführung als solche kann angesichts des verfassungsrechtlichen Grundsatzes richterlicher Unabhängigkeit nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft werden (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2013, 4 EntV 18/12, Rn. 46 - zitiert nach Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist einem Gericht in der Regel ein Zeitraum von einem Jahr (ab Entscheidungsreife) zuzubilligen, binnen dessen eine ausbleibende Entscheidung als noch nicht unangemessen erscheint (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2013, 4 EntV 11/12 - zitiert nach Juris, für Verfahren nach § 109 StVollzG und Urteil vom 08.05.2013, 4 EntV 18/12, Rn. 46 ff. - zitiert nach Juris, für zivilrechtliches Prozesskostenhilfeverfahren).

  • BGH, 05.12.2013 - III ZR 73/13

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines selbständigen Beweisverfahrens und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2016 - 4 EK 15/16
    Erst wenn die Verfahrenslaufzeit in Abwägung mit den weiteren Kriterien im Sinne von § 198 Abs. 1 S. 2 auch bei Berücksichtigung dieses Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist, liegt eine unangemessene Verfahrensdauer vor (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.12.2013, III ZR 73/13, Rn. 44 m. w. N. - zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16

    PKH für Entschädigungsklage nach § 198 GVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2016 - 4 EK 15/16
    Eine Abweichung von dieser Regelfrist von einem Jahr kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Verfahrensgegenstand für die Partei aus besonderen Gründen in besonderer Weise eilbedürftig ist oder umgekehrt ohne besondere Bedeutung ist (zum Vorstehenden insgesamt: OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.07.2016, 4 EK 6/16, Rn. 29 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2016 - 4 EK 15/16
    Hinsichtlich der Person des Entscheidenden ist ein objektivierter Maßstab anzulegen, abzustellen ist mithin auf den Zeitraum, den ein pflichtgetreuer Durchschnittsrichter für die Erarbeitung einer derartigen Entscheidung benötigt (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.1986, III ZR 237/84, Rn. 29 - zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2021 - 4 EK 12/20

    PKH für Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer

    Eine Abweichung von dieser Regelfrist von einem Jahr kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Verfahrensgegenstand für die Partei aus besonderen Gründen in besonderer Weise eilbedürftig ist oder umgekehrt ohne besondere Bedeutung ist (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - III ZR 73/13 -, Rn. 37 ff., zitiert nach juris; Urteil vom 13. Februar 2014 - III ZR 311/13 -, Rn. 29 ff., zitiert nach juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 EK 15/16 -, Rn. 20 m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.2018 - 2 Ws 127/18

    Maßregelvollzugsverfahren: Erhebung einer Verzögerungsrüge

    Ebenfalls hinreichend geklärt ist, dass der Erhebung einer Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG - die Entschädigungsregelung bei überlanger Verfahrensdauer (§§ 198 ff. GVG) ist auf das gerichtliche Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG anzuwenden (BGH, NJW 2014, 1183; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2016, 93; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2016 - 4 EK 15/16 -, juris) - im Ausgangsverfahren keine materielle oder prozessuale Bedeutung zukommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht