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   OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04   

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https://dejure.org/2006,11357
OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 (https://dejure.org/2006,11357)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 (https://dejure.org/2006,11357)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. April 2006 - 4 EO 1089/04 (https://dejure.org/2006,11357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 242 Abs 9 S 1; BauGB § 242 Abs 9 S 2; ThürKAG § 7 Abs 1 S 1
    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm“ und zu den „örtlichen Ausbaugepflogenheiten“ im Sinne des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB; Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; 03.10.1990; Straße; erstmalige Herstellung; Ausbauprogramm; Planung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des Begriffs "Ausbauprogramm" i. S. d. Baugesetzbuches (BauGB); Bestimmung des Begriffs "örtlich" i. S. d. § 242 Abs. 9 S. 2 BauGB; Tatbestandsmerkmal der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" als Ersatz für eine nicht mehr vorhandene Planung; Konsequenz der ...

  • Wolters Kluwer

    Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs und dem öffentlichen Interesse an dem sofortigen Vollzug eines Verwaltungsaktes; Aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes zur Erhebung öffentlicher Abgaben und Kosten; Erhebung ...

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs. 9 Satz 2

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs. 9 S. 1; ; BauGB § 242 Abs. 9 S. 2; ; ThürKAG § 7 Abs. 1 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbauprogramm: Planung mit schriftlichem Niederschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 18.11.2002, 9 C 2.02, BVerwGE 117, 200 ff.; Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39 ff., zur Vorläufervorschrift § 246 a Abs. 4 Satz 1 BauGB in der am 01.05.1993 in Kraft getretenen Fassung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993; BGBl. I S. 466).

    Hierfür können auch Funktion und Ausbauzeitpunkt der Straße von Bedeutung sein (vgl. schon Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39 [40]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2005 - 2 L 411/04
    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung darüber hinaus vertreten, dass für die Feststellung der ortsüblichen Ausbaugepflogenheiten auf den durchschnittlichen Ausbauzustand der im Gemeindegebiet vorhandenen Straßen abzustellen sei (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/2005, § 8 Rdnr. 218 f, g; OVG LSA, Urteil vom 18.12.2000, 2 L 104/00; Urteil vom 12.01.2005, 4/2 L 411/04; VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004, 1 K 631/99, zitiert nach Juris).

    Auch das Argument des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 12.01.2005, a. a. O.), dass dem Erschließungsbeitragsrecht eine Differenzierung nach Straßenarten fremd sei, kann den Senat nicht überzeugen.

  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung darüber hinaus vertreten, dass für die Feststellung der ortsüblichen Ausbaugepflogenheiten auf den durchschnittlichen Ausbauzustand der im Gemeindegebiet vorhandenen Straßen abzustellen sei (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/2005, § 8 Rdnr. 218 f, g; OVG LSA, Urteil vom 18.12.2000, 2 L 104/00; Urteil vom 12.01.2005, 4/2 L 411/04; VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004, 1 K 631/99, zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23.04.1998, 4 ZEO 6/97, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973, 1 BvR 23, 155/73, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985, 2 BvR 1642/83, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973, 1 BvR 23, 155/73, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985, 2 BvR 1642/83, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 18.11.2002, 9 C 2.02, BVerwGE 117, 200 ff.; Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39 ff., zur Vorläufervorschrift § 246 a Abs. 4 Satz 1 BauGB in der am 01.05.1993 in Kraft getretenen Fassung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993; BGBl. I S. 466).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung darüber hinaus vertreten, dass für die Feststellung der ortsüblichen Ausbaugepflogenheiten auf den durchschnittlichen Ausbauzustand der im Gemeindegebiet vorhandenen Straßen abzustellen sei (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/2005, § 8 Rdnr. 218 f, g; OVG LSA, Urteil vom 18.12.2000, 2 L 104/00; Urteil vom 12.01.2005, 4/2 L 411/04; VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004, 1 K 631/99, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    41 Aus dem Tatbestandsmerkmal "örtlich" folgt, dass grundsätzlich auf den gesamten Ort abzustellen ist (so zutreffend OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Dezember 2000 2 L 104/00 ZMR 2002, 629; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2006 4 EO 1089/04 KStZ 2007, 11 ), bei größeren Städten (z.B. Ost-Berlin) ggf. auf Ortsbezirke, wenn diese für den Straßenbau zuständig waren.
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Der den Beitrag rechtfertigende Vorteil, schon von diesem Grundstück aus über eine bereits hergestellte Straße Zugang zu einem Verkehrsnetz zu haben, ist aber noch nicht vorhanden (vgl. ebenso für Erschließungseinheiten beim einmaligen Ausbaubeitrag: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 33, Rdnr. 53; zur erstmaligen Herstellung gem. § 242 Abs. 9 BauGB Beschluss des Senats vom 27.04.2006, 4 EO 1089/04, ThürVBl. 2006, 209).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Aus dem Tatbestandsmerkmal "örtlich" folgt, dass grundsätzlich auf den gesamten Ort abzustellen ist (so zutreffend OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 2 L 104/00 - ZMR 2002, 629; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 EO 1089/04 - KStZ 2007, 11 ), bei größeren Städten (z.B. Ost-Berlin) ggf. auf Ortsbezirke, wenn diese für den Straßenbau zuständig waren.
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -).
  • OVG Thüringen, 24.11.2009 - 4 EO 195/08

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge für eine teilweise beidseitig im

    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -).

    Im Hinblick auf die örtlichen Ausbaugepflogenheiten ist der Ausbaustandard der konkreten Maßnahme zu vergleichen mit demjenigen, der bei der Mehrheit der danach zu betrachtenden Erschließungsanlagen oder deren Teilen im jeweiligen Ort im zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Herstellungsmaßnahme verwirklicht wurde, wobei der optische Gesamteindruck maßgeblich ist (vgl. im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 11.07.2007 - 9 C 5.06 - a. a. O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 - ThürVGRspr.

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. insoweit den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -).
  • OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09

    Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von

    Um den Verlauf und die räumliche Ausdehnung des "B II" rechtlich beurteilen zu können, ist nach der Senatsrechtsprechung eine Gesamtbetrachtung der Anlage geboten (vgl. den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -ThürVGRspr. 2007, 133 = KStZ 2007, 11).
  • OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08

    Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer

    Mit der Überleitungsregelung des § 242 Abs. 9 BauGB wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen und Teileinrichtungen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (vgl. den Senatsbeschluss vom 27. April 2006 - 4 EO 1089/04 -, ThürVGRspr.
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. den Senatsbe-schluss vom 27.04.2006 -4 EO 1089/04-).
  • VG Meiningen, 07.03.2012 - 1 E 41/12

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Satzung über wiederkehrende

    Der den Beitrag rechtfertigende Vorteil, schon von diesem Grundstück aus über eine bereits hergestellte Straße Zugang zu einem Verkehrsnetz zu haben, ist aber noch nicht vorhanden (vgl. ebenso für Erschließungseinheiten beim einmaligen Ausbaubeitrag: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 33, Rdnr. 53; zur erstmaligen Herstellung gemäß § 242 Abs. 9 BauGB: ThürOVG, B. v. 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -, ThürVBl. 2006, 209).
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