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   OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02   

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OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02 (https://dejure.org/2005,5527)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02 (https://dejure.org/2005,5527)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 4 EO 131/02 (https://dejure.org/2005,5527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BGB § 133; VwGO § 80 Abs 2 Nr 1; VwGO § 146 Abs 4 S 6; ThürKAG § 12
    Benutzungsgebührenrecht; Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides; Gebühr; Festsetzung; Zahlungsaufforderung; Leistungsgebot; Zahlungsrückstand; Altforderung; Information; Regelungsgegenstand; Verwaltungsakt; Fälligkeit; Vollziehbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenbescheid als ein aus mehreren selbstständigen Verwaltungsakten zusammengesetzter Bescheid ; Auslegung des Gebührenbescheids; Voraussetzung für die Fälligkeit einer Gührenschuld

  • Judicialis

    BGB § 133; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6; ; ThürKAG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides - Gebühr; Festsetzung; Zahlungsaufforderung; Leistungsgebot; Zahlungsrückstand; Altforderung; Information; Regelungsgegenstand; Verwaltungsakt; Fälligkeit; Vollziehbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 1598 (Ls.)
  • DÖV 2006, 179
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02
    Insofern ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. zur Auslegung einer behördlichen Willenserklärung: Beschlüsse des Senats vom 28.11.2001 - 4 E O 234/96 - und vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 - NVwZ-RR 2001, 212 [213] = ThürVBl. 2001, 85 [86], m. w . N.).
  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02
    Der Senat schließt sich dabei der in der Rechtsprechung des 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung an, wonach das Beschwerdegericht jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, trotz des einschränkenden Wortlauts des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf Grund verfassungsrechtlicher Anforderungen weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers gehindert ist, über die dargelegten Gründe hinaus andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte zu prüfen, zu ermitteln oder zu verwerten (Beschluss vom 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - ThürVGRspr. 2005, 117 = ThürVBl. 2004, 184 m. w . Nw.).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02
    Die Zahlungsaufforderung regelt als eigenständiger anfechtbarer Verwaltungsakt, wo, wann und wie die ausgewiesene Gebühr zu entrichten ist (vgl. zum Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides etwa BVerwG, Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 43.81 - NVwZ 1984, 168; Beschluss vom 19.12.1997 - 8 B 244.97 - NVwZ-RR 1998, 577).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02
    Die Zahlungsaufforderung regelt als eigenständiger anfechtbarer Verwaltungsakt, wo, wann und wie die ausgewiesene Gebühr zu entrichten ist (vgl. zum Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides etwa BVerwG, Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 43.81 - NVwZ 1984, 168; Beschluss vom 19.12.1997 - 8 B 244.97 - NVwZ-RR 1998, 577).
  • OVG Thüringen, 08.12.2014 - 4 KO 100/12

    Wegfall entstandener Säumniszuschläge bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dem steht nicht entgegen, dass das Rechtsschutzinteresse auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach § 80 Abs. 5 VwGO auf die Höhe des Betrages begrenzt ist, zu dessen Zahlung nach den gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 ThürKAG anzuwendenden Bestimmungen des Fünften Teils der Abgabenordnung (Erhebungsverfahren) aufgefordert wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2005 - 4 EO 131/02, KStZ 2006, 78 - 79).
  • OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03

    Benutzungsgebührenrecht; Zur Staffelung von Abwassergrundgebühren nach der

    Zum fehlenden Regelungsgehalt einer im Gebührenbescheid ausgewiesenen "offenen Forderung", die bereits zuvor festgesetzt, angefordert und fällig war, wenn keine Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Abänderung der Fälligkeit bestehen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02).

    Bei dieser Auslegung ist nicht nur darauf abzustellen, ob eine noch nicht bezahlte Restforderung als Teil der Gesamtforderung bezeichnet wird, sondern ob es sich bei dem ausgewiesenen Zahlungsrückstand um eine (erstmalige oder abgeänderte) Fälligstellung und Zahlungsaufforderung oder lediglich um die Information über eine noch nicht beglichene, schon zuvor fällig gestellte Altforderung ohne eigenständigen Regelungsgehalt handelt (vgl. hierzu im Einzelnen den Senatsbeschluss vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08

    Vermessungskosten

    Typisch ist in der Verwaltungspraxis die in einem Bescheid verbundene Festsetzung der Gebühr einerseits und die Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot) andererseits; die Zahlungsaufforderung regelt als eigenständiger anfechtbarer Verwaltungsakt, wo, wann und wie die ausgewiesene Gebühr zu entrichten ist (vgl. hierzu ThürOVG, Beschl. v. 26.07.2005 - 4 EO 131/02 -, KStZ 2006, 78).
  • OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen

    Wie sich bei einer am objektiven Erklärungsgehalt der einzelnen Regelungen des Bescheides orientierten Auslegung (vgl. zur Auslegung der Regelungen eines Bescheides etwa den Beschluss des Senats vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02 - m. w. Nw.) ergibt, bezieht sich die Fristsetzung bis zum 31.01.2006 nicht darauf, dass die Antragstellerin der Rückzahlungsaufforderung nach Verstreichen des genannten Zeitpunktes nicht mehr nachkommen solle oder könne.
  • VG Cottbus, 28.04.2020 - 6 L 198/18

    Schmutzwasserbeitrag

    Denn die Festsetzung des Beitrages einerseits und die Zahlungsaufforderung (das Leistungsgebot) andererseits stellen zwei rechtlich selbständige Regelungen dar, auch wenn sie üblicherweise in einem Beitragsbescheid zusammengefasst werden (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 4 EO 131/02 -, juris Rn. 5; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03. Juli 2006 - 6 B 03.2544 -, juris Rn. 18; VG Cottbus, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 6 K 667/12 -, juris Rn. 71).
  • OVG Thüringen, 29.10.2007 - 4 EO 1320/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Pflicht zur Rückzahlung von Abwasserbeiträgen bei einem

    Wie sich bei einer am objektiven Erklärungsgehalt der einzelnen Regelungen des Bescheides orientierten Auslegung (vgl. zur Auslegung der Regelungen eines Bescheides etwa den Beschluss des Senats vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02 - mit weiteren Nachweisen) ergibt, bezieht sich die Fristsetzung bis zum 08.12.2005 nicht darauf, dass die Antragstellerin der Aufforderung zur Vorlage der entsprechenden Satzung nach Verstreichen des genannten Zeitpunktes nicht mehr nachkommen solle oder könne.
  • VG Cottbus, 23.09.2020 - 6 L 635/19
    Denn die Festsetzung des Beitrages einerseits und die Zahlungsaufforderung (das Leistungsgebot) andererseits stellen zwei rechtlich selbständige Regelungen dar, auch wenn sie üblicherweise in einem Beitragsbescheid zusammengefasst werden (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; Thüringer OVG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 4 EO 131/02 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Juli 2006 - 6 B 03.2544 -, juris Rn. 18; VG Cottbus, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 6 K 667/12 -, juris Rn. 71).
  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 EO 925/06

    Beiträge; Drohende Vollstreckung nach Vollstreckungsankündigung, gerichtliches

    Die Ausweisung von rückständigen Zahlungen aus den Vorjahren sowie offenen Nebenforderungen (Mahngebühren/Säumniszuschlägen) im Gebührenbescheid vom 24.02.2006 erfolgte offensichtlich nur informatorisch und war somit kein eigenständiger Regelungsgegenstand des Gebührenbescheides, auf dessen Grundlage eine Vollstreckung hätte drohen können (vgl. hierzu im Einzelnen den Senatsbeschluss vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02 - KStZ 2006, 78).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 120/06

    Zur Auslegung des Regelungsgegenstandes eines Steuerbescheides

    Wird in einem Abgabenbescheid nicht nur die Abgabe für einen bestimmten Abrechnungszeitraum festgesetzt, sondern daneben auch ein Zahlungsrückstand aus früheren Festsetzungen und fälligen Zahlungsaufforderungen ausgewiesen, ist in Anwendung der Auslegungsregel des § 133 BGB zu ermitteln, ob die Angabe rückständiger Zahlungen lediglich informatorisch erfolgt ist oder Regelungsgehalt des Bescheides in Form einer abgeänderten Festsetzung bzw. Zahlungsaufforderung sein soll (OVG Weimar, Beschl. v. 26.07.2005 - 4 EO 131/02 -).
  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 K 594/18
    Denn die Festsetzung des Beitrages einerseits und die Zahlungsaufforderung (das Leistungsgebot) andererseits stellen zwei rechtlich selbständige Regelungen dar, auch wenn sie üblicherweise in einem Beitragsbescheid zusammengefasst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 4 EO 131/02 -, juris Rn. 5; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03. Juli 2006 - 6 B 03.2544 -, juris Rn. 18; VG Cottbus, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 6 K 667/12 -, juris Rn. 71).
  • VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12

    Rechtliche Folgen eines Eigentümerwechsels nach bloßer Festsetzung eines

  • VG Greifswald, 07.04.2011 - 3 A 346/08

    Erhebung rückständiger Gebühren für die Benutzung von Wasser- und

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