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   OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96   

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OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96 (https://dejure.org/2003,1929)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 (https://dejure.org/2003,1929)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 (https://dejure.org/2003,1929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 246a Abs 4 idFv 22.04.1993; BauGB § 242 Abs 9; BauGB § 125; BauGB § 127 Abs 2 Nr 1; ThürKAG § 7 Abs 1 S 1; ThürKAG § 7 Abs 1 S 5; ThürKAG § 7 Abs 3; ThürKAG § 7 Abs 6
    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp; Klassifizierung; Gemeindeanteil; umlagefähig; Aufwand; Regenwassereinlauf; Erneuerung; Verbesserung; Straßenentwässerung; Straßenbeleuchtung; Fahrbahn; Teileinrichtung; Maßnahme; Vorteil; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorausleistungsbescheid auf den Straßenbaubeitrag; Erfordernis eines Ausbaubeschlusses für die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides; Straßenausbaubeitragspflichtige grundhafte Erneuerung; Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Selbstständige Anbaustraße; ...

  • Judicialis

    BauGB § 246a Abs. 4;... ; BauGB § 242 Abs. 9; ; BauGB § 242 Abs. 125; ; BauGB § 242 Abs. 127; ; BauGB § 242 Abs. 2 Nr. 1; ; ThürKAG § 7 Abs. 1 S. 1; ; ThürKAG § 7 Abs. 1 S. 5; ; ThürKAG § 7 Abs. 3; ; ThürKAG § 7 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbaubeiträge - Vorverteilung, Anliegerstraße, Straßentyp, Klassifizierung, Gemeindeanteil, umlagefähig, Aufwand, Regenwassereinlauf, Erneuerung, Verbesserung, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Fahrbahn, Teileinrichtung, Maßnahme, Vorteil, beitragsfähig, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbaubeitrag für einseitig anbaubare Stichstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    §§ 127 Abs. 2, 242 Abs. 9 BauGB; § 7 Abs. 1, 3 u. 6 ThürKAG
    Straßenausbau - Erschließungsanlage - Beitragssatzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Thüringen, 01.08.2000 - 4 VO 711/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorauszahlungsbescheides ist dabei nach der Senatsrechtsprechung grundsätzlich der Zeitpunkt der die Vorauszahlungspflicht erst begründenden Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides an den Antragsteller (vgl. den Beschluss des Senats vom 01.08.2000 - 4 VO 711/99 -).

    Denn nach der Senatsrechtsprechung führt das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht zur Rechtswidrigkeit oder zur erforderlichen Aufhebung eines bereits zuvor ergangenen Vorauszahlungsbescheides (vgl. die Beschlüsse vom 29.07.2002 - 4 EO 906/96 - und vom 01.08.2000 - 4 VO 711/99 - m. w. N.).

    Ergeht ein endgültiger Beitragsbescheid bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist nicht oder verweigert die beitragsberechtigte Körperschaft seinen Erlass, bleibt der Vorausleistungsbescheid Rechtsgrundlage für den endgültigen Beitrag (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 01.08.2000 - 4 VO 711/99 - ebenso: Driehaus, a. a. O., Rn. 27 ff., 38 zu § 21 m. w. N.).

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Denn die Erhebung von Vorauszahlungen nach § 7 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG a. F. setzt ebenso wie die Erhebung von Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 BauGB nicht das Vorhandensein eines bereits voll ausgebildeten Sondervorteils voraus, sondern es reicht in diesem Stadium die Vermittlung lediglich eines in seiner Wertigkeit noch geminderten Vorteils, der z. B. noch mit dem Makel einer rechtswidrig begonnenen Straßenherstellung behaftet ist, dessen Beseitigung aber bis zur endgültigen Herstellung noch möglich ist (vgl. insofern zur Rechtmäßigkeit einer Vorausleistungserhebung im Erschließungsbeitragsrecht trotz fehlender rechtmäßiger Herstellung i. S. d. § 125 BauGB: BVerwG, Urteil vom 21.10.1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 ff.).

    Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn die Beitragserhebung für eine Straßenausbaumaßnahme in vergleichbarer Weise von einer rechtmäßigen Ausbauentscheidung der zuständigen Gemeindevertretung abhinge, wie das Entstehen sachlicher Beitragspflichten im Erschließungsbeitragsrecht nach § 133 Abs. 2 BauGB abhängig ist von der rechtmäßigen Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage nach § 125 BauGB (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1994 - 8 C 2.93 - a. a. O.).

    Denn während das Entstehen sachlicher Beitragspflichten im Erschließungsbeitragsrecht die rechtmäßige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage voraussetzt, weil die erstmalige Herstellung und damit der durch sie ausgelöste Sondervorteil sonst mit dem Risiko behaftet ist, dass die Straße früher oder später zur Behebung des eingetretenen rechtswidrigen Zustands beseitigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a. a. O.), erfordert der Ausbau einer bereits in ihrem Verlauf festgelegten, schon erstmals hergestellten Straße keine Abwägungsentscheidung mehr.

  • VG Gera, 08.02.1996 - 4 E 330/95

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 08.02.1996 - 4 E 330/95 GE - abgeändert.

    Mit Beschluss vom 08.02.1996 - 4 E 330/95 GE - hat das Verwaltungsgericht Gera die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers angeordnet, weil über den Ausbau des Stumpfenburgweges keine Beschlussfassung des Stadtrates erfolgt sei.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gera vom 08.02.1996 - 4 E 330/95 GE - den Antrag des Antragstellers abzulehnen.

  • VG Gera, 02.04.1998 - 5 K 1051/95

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Es bestehen auch keine rechtlichen Anknüpfungspunkte dafür, dass die Beitragsfähigkeit einer nach Thüringer Landesrecht zu beurteilenden Straßenausbaumaßnahme oder das Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflicht für ein von der Ausbaumaßnahme bevorteiltes Grundstück von einer förmlichen Ausbauentscheidung oder -planung der Gemeindevertretung abhinge (so nunmehr auch VG Gera, Urteil vom 02.04.1998 - 5 K 1051/95 GE - ebenso Driehaus, a. a. O., Rn. 11 zu § 37; derselbe in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Bd. II, Stand Jan. 2003, Rn. 492a zu § 8).

    In gleicher Weise, wie die Vergabe und die Ausbauplanung für die Gemeinde im Außenrechtsverhältnis bindend und wirksam sind, hat die Gemeinde auch die Folgen in haushaltsrechtlicher wie beitragsrechtlicher Hinsicht zu tragen (so auch Driehaus, a. a. O., Rn. 11 zu § 37 und VG Gera, Urteil vom 02.04.1998 - 5 K 1051/95 GE -).

  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der zum Erschließungsbeitragsrecht ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Auffassung, dass ein ursprünglich rechtswidriger (endgültiger) Ausbaubeitragsbescheid, der auf einer unwirksamen Satzung beruhte, noch während des Verwaltungsstreitverfahrens durch Erlass einer wirksamen Beitragssatzung rechtmäßig wird, ohne dass es insoweit einer Rückwirkungsanordnung in der nachträglich erlassenen Satzung bedarf (vgl. den Beschluss des Senats vom 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01 - ThürVBl. 2002, 281).

    Die sachliche Beitragspflicht nach dem ThürKAG entsteht daher mit dem technischen Abschluss einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme und der Erfüllung weiterer (rechtlicher) Anforderungen für die der Höhe nach vollständig ausgebildete Beitragsschuld, beispielsweise der Geltung einer wirksamen Beitragssatzung (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01 -).

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Auch ein zunächst rechtswidriger Vorauszahlungsbescheid kann durch eine nach seinem Erlass in Kraft getretene, erstmals wirksame Beitragssatzung geheilt werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181).

    Die Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheides durch eine erst nach seinem Erlass in Kraft getretene wirksame Beitragssatzung ist entsprechend § 7 Abs. 8 ThürKAG a. F. (nunmehr § 7 Abs. 10 ThürKAG n. F.) auch nach der Fertigstellung des Stumpfenburgweges zulässig und verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16 = LKV 2000, 258).

  • OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98

    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Denn im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht beschränkt sich im Straßenausbaubeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke, sondern im Straßenausbaubeitragsrecht sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG a. F. alle Grundstücke an der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu beteiligen, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besondere Vorteile bietet (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1991 - 15 A 1100/90

    Beitragserhebung; Pflicht zur Erhebung von Beiträgen; Pflicht zur Ermittlung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Denn die in § 7 Abs. 1 Satz 3 ThürKAG a. F. (nunmehr § 7 Abs. 1 Satz 5 ThürKAG n. F.) i. V. m. § 54 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO normierte Pflicht einer Gemeinde zur Erhebung von Beiträgen für die Erweiterung oder Verbesserung von Ortsstraßen knüpft nur an die Verwirklichung der genannten Beitragstatbestände der Erweiterung oder Verbesserung an und nicht daran, ob die Gemeinde eine durchgeführte Maßnahme als beitragspflichtig erachtet (vgl. hierzu auch OVG NW, Urteil vom 23.07.1991 - 15 A 1100/90 - NVwZ-RR 1992, 504).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Im bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht genügt ein formloses, auf die Einzelanlage und ihre flächenmäßigen Teileinrichtungen bezogenes Bauprogramm, um die Frage der endgültigen erstmaligen Herstellung beantworten zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - BVerwGE 87, 288).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93

    Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils;

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
    Denn weder hat der Antragsteller im Beschwerdeverfahren substantiierte Einwände gegen diese Verteilungsregelung erhoben noch ist diese Regelung nach dem in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzulegenden Prüfungsmaßstab im Falle des hier ausgebauten, nur einseitig anbaubaren Teils des Stumpfenburgweges als offensichtlich nicht sachgerecht zu beanstanden (zur grundsätzlichen Zulässigkeit entsprechender Frontlängenmaßstäbe insbesondere bei einseitig anbaubaren Straßen: OVG Lüneburg, Urteil vom 25.03.1981 - 9 A 87/80 - KStZ 1981, 137 und Urteil vom 30.04.1996 - 9 L 1380/93 - zitiert nach Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage 1999, Rn. 37 ff. zu § 35; zu Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit: OVG Mecklbg.-Vorp., Urteil vom 12.11.1999 - 1 M 103/99 - NVwZ-RR 2000, 822 unter Hinweis auf OVG Schleswig- Holst., Beschluss vom 28.07.1999 - 2 M 31/98 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.1999 - 1 M 103/99

    Tiefenbegrenzung im Straßenbaubeitragsrecht)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.03.1981 - 9 A 87/80
  • OVG Thüringen, 29.07.2002 - 4 EO 906/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1977 - II A 675/75
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Ausbaubeitrag; Beitragsrecht;

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 18. November 2002 a.a.O. S. 201; OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juni 2003 4 EO 206/96 LKV 2004, 39; OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 6 M 20/95 DVBl 1997, 501 ; Ernst, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 60. Erg-Lfg.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Wenn die Behörde deutlich macht, dass ein endgültiger Bescheid nicht mehr ergehen soll, insbesondere, wenn sie dessen Erlass verweigert bzw. sich auf die Unanfechtbarkeit des vorläufigen Bescheides beruft wird die Rechtsmittelfrist erneut eröffnet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.8.1972 - III A 386/71 -, OVGE 28, 84, 89; Thüringisches OVG, Beschl. v. 30.6.2003 - 4 EO 206/96 -, LKV 2004, 39, juris Rn. 42; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 146b (März 2015); Vogel, in: Brügelmann, BauGB, § 133 Rn. 57 (Feb. 2001)).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Wenn die Behörde deutlich macht, dass ein endgültiger Bescheid nicht mehr ergehen soll, insbesondere, wenn sie dessen Erlass verweigert bzw. sich auf die Unanfechtbarkeit des vorläufigen Bescheides beruft wird die Rechtsmittelfrist erneut eröffnet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.8.1972 - III A 386/71 -, OVGE 28, 84, 89; Thüringisches OVG, Beschl. v. 30.6.2003 - 4 EO 206/96 -, LKV 2004, 39, juris Rn. 42; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 146b (März 2015); Vogel, in: Brügelmann, BauGB, § 133 Rn. 57 (Feb. 2001)).
  • OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08

    Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im

    Allerdings ist bei der Beitragsbemessung in der Maßstabsregelung zu berücksichtigen, dass der Umfang der voraussichtlichen Inanspruchnahme einer Verkehrsanlage und damit der im Straßenausbaubeitragsrecht beitragsrelevante Vorteil im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG bei unbebaubaren und beispielsweise nur land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken geringer ist als für baulich und gewerblich nutzbare Grundstücke (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr 2003, 145 ff. = LKV 2004, 39 ff.).

    Davon ist der Senat auch bei seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (vgl. nur den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

    Vielmehr ergeben sich die Nutzungsfaktoren für das unterschiedliche Maß der (nicht nur baulichen) Nutzung der zu berücksichtigenden Grundstücke aus § 5 Abs. 4 SBS "94 (so bereits der Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O. zur Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Außenbereich).

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

    Die natürliche Betrachtungsweise ist auch geboten, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (vgl. insoweit bereits den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145).

    Ob es sich bei der Thomas-Mann-Straße in ihrem gesamten Verlauf von der Abzweigung der Gartenstraße bis zur Wiedereinmündung in die Gartenstraße bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise um eine einzige, selbständige Anlage handelt, ließe sich abschließend nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -).

    Mit dieser Entscheidung wird von dem eigentlich maßgeblichen Zeitpunkt für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten erst mit der Fertigstellung der gesamten Anlage abgewichen und einer vorgezogenen Finanzierung der Ausbaumaßnahme der Vorzug gegeben (anders dagegen die für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten nicht durch Ratsbeschluss zu treffende Ausbauentscheidung, vgl. insoweit den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09

    Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von

    Die natürliche Betrachtungsweise ist auch geboten, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (hierzu Beschluss des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -ThürVGRspr. 2003, 145 = LKV 2004, 39).

    Diese Regelung verdrängt im Beitrittsgebiet die allgemeinere Überleitungsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB und gilt für die neuen Bundesländer in deren Gebiet auch dann, wenn Erschließungsanlagen bereits vor der Teilung Deutschlands hergestellt worden sind (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200; Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

    Der Senat hat dementsprechend auch in seiner bisherigen Rechtsprechung den Anwendungsbereich einer erst später erstmals wirksam erlassenen Ausbaubeitragssatzung auf in der Vergangenheit bereits (technisch) abgeschlossene Maßnahmen erstreckt, ohne für diese Maßnahmen die satzungsrechtliche Festlegung von Einzelbeitragssätzen zu verlangen (vgl. nur den Beschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

  • VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07

    Ausbaubeiträge; Auslegung von Satzungsinhalten; undifferenzierte

    Es bedarf dabei - obwohl die Baumaßnahme technisch bereits im Jahr 1993 beendet worden war - keines rückwirkenden In-Kraft-Tretens der Ausbaubeitragssatzung (auf einen Zeitpunkt vor dem Beginn der Ausbaumaßnahme), vielmehr genügt es, dass eine wirksame Beitragssatzung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegt (BVerwG, U. v. 25.11.1981 - 8 C 14/81 - U. v. 27.04.1990 - 8 C 87/88 -, zitiert nach Juris; ThürOVG, B. v. 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, LKV 2004, 39 ff.).

    Denn im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht beschränkt sich im Straßenausbaubeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke, sondern im Straßenausbaubeitragsrecht sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG alle Grundstücke an der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu beteiligen, die eine im oben dargestellten Sinne besondere Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße haben (ThürOVG, B. v. 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, LKV 2004, 39).

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören bei der ausbaubeitragsrechtlich relevanten Verbesserung oder Erneuerung einer (einseitig) anbaubaren Straße auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (ThürOVG, B. v. 30.06.2003, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39; Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548; VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG-LSA, Beschluss vom 05.06.2003, 2 L 28/03, bejahend; anders offenbar Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, unter Bezugnahme auf OVG Rhl.-Pf.).
  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

    Diese an der Einmündung zur K... beginnende beitragsrechtliche Anlage mit Anbaufunktion endet jedoch aus rechtlichen Gründen bereits auf Höhe der von der G... abgehenden B..., weil dort nach natürlicher Betrachtung ihre Anbaufunktion endet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - juris Rn. 31 m. w. N. und vom 10. November 2011 - 4 EO 108/08 - BA S. 11).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit allen Obergerichten davon aus, dass auch unbebaubare Aussenbereichsgrundstücke besondere Vorteile im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG erlangen, soweit von diesen aus eine beitragsrelevante Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage möglich und nicht schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2009 - 4 KO 615/08 - KStZ 2009, 188; Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2000 - 4 EO 846/98 - juris Rn. 5, vom 20. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O. und vom 18. Januar 2012 - 4 EO 1338/05 - n. v., BA S. 6).

    Dabei beschränkt sich im Straßenausbaubeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke - im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht - nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke; vielmehr kommen alle Grundstücke in Betracht, denen eine vorteilsrelevante Inanspruchnahme möglich ist (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - LKV 2004, 39-46 juris Rn. 38 und vom 9. Mai 2000 - 4 ZEO 946/98 - ThürVBl. 2000, 254-256 juris Rn. 5).

  • OVG Thüringen, 24.11.2009 - 4 EO 195/08

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge für eine teilweise beidseitig im

    Die natürliche Betrachtungsweise ist auch geboten, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (hierzu der Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145).

    Eine abschließende Beurteilung ließe sich allerdings nur auf Grund einer Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme treffen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist und dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -), zumal der Antragsteller im Beschwerdeverfahren die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht in Zweifel gezogen hat.

    Dazu gehören insbesondere die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (vgl. den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

  • VG Düsseldorf, 11.01.2016 - 12 K 87/14

    Klage im Ratinger "Leuchtenstreit" abgewiesen

  • OVG Thüringen, 17.08.2009 - 4 EO 451/04

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Satzungsbeschluss; Anzeige;

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04

    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm" und zu den

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im

  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

  • VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung

  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als

  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

  • VG Meiningen, 19.12.2005 - 1 K 746/99

    Erschließungsbeiträge; Zu den Voraussetzungen unter denen Erschließungsanlagen

  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 893/11

    Erschließungsbeitrag

  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der

  • OVG Sachsen, 17.06.2008 - 5 B 514/07

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Verteilungsflächen; Erschließungsanlage

  • OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03

    Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung

  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung;

  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 16.1823

    Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

  • OVG Thüringen, 08.03.2011 - 4 EO 1364/10

    Bekanntmachungsvermerk auf gesondertem Blatt; zeichnerische Festlegung einer

  • OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09

    Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für Anliegerstraßen von nur 50

  • OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08

    Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer

  • OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09

    Aufwandsermittlung bei der Abrechnung einer Straßenausbaumaßnahme

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10

    Zur räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs 9 BauGB

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

  • VG Weimar, 29.10.2007 - 3 K 720/07

    Ausbaubeiträge; Zur Frage der Entbehrlichkeit der Aufnahme des Abgabesatzes in

  • VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09

    Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2005 - 4 M 295/05

    Zuschüsse Dritter im Beitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2005 - 4 O 515/04

    Kein Ratsbeschluss für Entscheidung zum Ausbau einer Verkehrsanlage notwendig

  • VG Greifswald, 19.12.2013 - 3 A 842/12

    Differenz zwischen beitragsfähigem und förderfähigem Erschließungsaufwand

  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98

    Ausbaubeiträge; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im

  • VG Meiningen, 21.01.2006 - 2 K 549/98

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" i.S.v. §

  • VG Greifswald, 07.04.2010 - 3 A 3035/05

    Aufhebungsanspruch bzgl. eines Erschließungsbeitragsbescheides; Zusammenfassung

  • VG Mainz, 29.11.2005 - 6 L 775/05

    Straßenausbau in Nackenheim - Kommunalaufsicht drängt zu Recht auf

  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2023 - 19 K 4728/21
  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98

    Ausbaubeiträge; Zur Abgrenzung von Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht sowie

  • VG Meiningen, 24.07.2007 - 1 E 142/06

    Ausbaubeiträge; Voraussetzungen einer wirksamen Satzung und Beitragsfähigkeit von

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