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   OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08   

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OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08 (https://dejure.org/2009,9239)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.05.2009 - 4 EO 347/08 (https://dejure.org/2009,9239)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 4 EO 347/08 (https://dejure.org/2009,9239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 12 Abs 1 S 4; ThürStrG § 23 Abs 5; ThürWG § 57 Abs 1; WHG § 1 Abs 1 Nr 1
    Benutzungsgebührenrecht; Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren für alte Kanäle in Gemeindestraßen; Gebühr; Straßenentwässerung; Straßenbaulastträger; Gemeindestraßen; Kanal; Mitbenutzung; Abwasserbeseitigung; Geltungsbereich; zeitlich; Kostenbeteiligung; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren für alte Kanäle in Gemeindestraßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren für alte Kanäle in Gemeindestraßen; Verlust der Gewässereigenschaft durch Einbeziehung in die Ortskanalisation; Übertragung der gemeindeeigenen Ortskanalisation auf einen anderen Aufgabenträger im Zusammenhang mit der Übertragung ...

  • Judicialis

    ThürKAG § 12 Abs. 1 S. 4; ; ThürStrG § 23 Abs. 5; ; ThürWG § 57 Abs. 1; ; WHG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren für alte Kanäle in Gemeindestraßen; Verlust der Gewässereigenschaft durch Einbeziehung in die Ortskanalisation; Übertragung der gemeindeeigenen Ortskanalisation auf einen anderen Aufgabenträger im Zusammenhang mit der Übertragung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 957
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 18.11.2008 - 4 EO 129/06

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
    Ergänzend führt die Antragstellerin im Nachgang zum Beschluss des Senats vom 18.11.2008 - 4 EO 129/06 - aus, dass der Gebührenausschluss nach § 23 Abs. 5 ThürStrG auch für Straßen Anwendung fände, die vor dem Stichtag 14.05.1993 hergestellt oder erneuert worden seien.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 18.11.2008 - 4 EO 129/06 - ausgeführt hat, muss zunächst durch Auslegung ermittelt werden, welchen zeitlichen Anwendungsbereich das Gesetz im Auge hat.

    Gleichzeitig sind Ansprüche des Trägers der Abwasserbeseitigungseinrichtung auf darüber hinausgehende Entgelte ausgeschlossen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 18.11.2008 - 4 EO 129/06 -).

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
    Allerdings sind unterschiedliche Vorteile und Leistungen bei der Inanspruchnahme einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung auf der Ebene der Beitrags- und Gebührenbemessung durch eine vorteilsgerechte Differenzierung der Beiträge und Gebühren innerhalb der öffentlichen Einrichtung zu berücksichtigen (hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 21.06.2006 - 4 N 574/98 - ThürVGRspr. 2007, 105 = KStZ 2006, 212).

    Allerdings verlangen weder der Gleichheitssatz noch das Äquivalenzprinzip (landesrechtlich konkretisiert in § 12 Abs. 4 ThürKAG) eine Gebührenbemessung nach dem Umfang der durch die jeweilige Benutzung einer konkreten Anlage verursachten Kosten oder nach dem unterschiedlichen Grad der Verschmutzung des Abwassers (auch hierzu das Senatsurteil vom 21.06.2006 - 4 N 574/98 - a. a. O.).

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.10.1975 (BVerwGE 49, 293 [298 f.]) ausgeführt, dass ein oberirdisches Gewässer dann seine Gewässereigenschaft verliert, wenn das Wasser unter Verlust des Gewässerbettes vollständig in einer Rohrleitung gefasst wird und für seinen gesamten weiteren Verlauf bis zur Einmündung in den nächsten Vorfluter in einem Leitungssystem vom unmittelbaren Zusammenhang mit dem natürlichen Wasserhaushalt abgesondert bleibt.
  • OVG Thüringen, 26.06.2006 - 4 KO 1314/04

    Abwasserabgabepflicht von Grubenwasser, das vor der Einleitung mit Schmutzwasser

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
    Je stärker das Erscheinungsbild von diesem Typus abweicht und durch künstliche (bauliche oder technische) Anlagen geprägt wird, desto sorgfältiger ist zu prüfen, ob diese Anlagen auch bei funktionaler Betrachtung zu einer Unterbrechung des ökologischen Zusammenhangs mit dem natürlichen Wasserkreislauf führen (im Einzelnen zum Gewässerbegriff: Senatsurteile vom 07.06.2004 - 4 KO 1093/03 - ThürVGRspr. 2006, 57 = ThürVBl. 2005, 41 und vom 12.06.2006 - 4 KO 1314/04 - ThürVGRspr. 2008, 129 = ThürVBl. 2007, 160 = KStZ 2007, 35 m. w. Nw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06

    Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
    Der Senat sieht keine Veranlassung, im vorliegenden Beschwerdeverfahren von dieser rechtlichen Beurteilung abzurücken (ebenso zur Rechtslage in SachsenAnhalt nach der dortigen, § 23 Abs. 5 ThürStrG entsprechenden Vorschrift: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2009 - 4 L 438/06 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
    Er ist wegen der verstärkten Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungseinrichtung zulässig, aber nur unter besonderen Umständen geboten (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 28.08.1986 - 5 TH 1870/80 - zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10.04.1980 - 3 A 258/75 - KStZ 1980, 190; BVerwG, Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37; Schulte/Wiesemann u. a. in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 40. Erg.Lfg., Rn. 378 ff., 590, 641, 686 ff., 760 zu § 6 m. w. Nw.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.04.1980 - 3 A 258/75
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
    Er ist wegen der verstärkten Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungseinrichtung zulässig, aber nur unter besonderen Umständen geboten (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 28.08.1986 - 5 TH 1870/80 - zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10.04.1980 - 3 A 258/75 - KStZ 1980, 190; BVerwG, Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37; Schulte/Wiesemann u. a. in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 40. Erg.Lfg., Rn. 378 ff., 590, 641, 686 ff., 760 zu § 6 m. w. Nw.).
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1870/80
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
    Er ist wegen der verstärkten Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungseinrichtung zulässig, aber nur unter besonderen Umständen geboten (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 28.08.1986 - 5 TH 1870/80 - zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10.04.1980 - 3 A 258/75 - KStZ 1980, 190; BVerwG, Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37; Schulte/Wiesemann u. a. in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 40. Erg.Lfg., Rn. 378 ff., 590, 641, 686 ff., 760 zu § 6 m. w. Nw.).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    bb) Diese Erkenntnis findet allerdings nicht im Begriff "zeitweilig" ihren normativen Ansatzpunkt (so aber Guckelberger, in: BeckOK Umweltrecht, § 3 WHG Rn. 4; OVG Weimar, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 EO 347/08 - juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

    (3) Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes letztlich dadurch gekennzeichnet, dass sie in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden sind und damit Verbindung zur Ökologie haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2011, a.a.O., und vom 15. Juni 2005 - BVerwG 9 C 8/04 -, NVwZ-RR 2005, 739 ; Beschluss vom 16. Juli 2003 - BVerwG 7 B 61/03 -, NVwZ-RR 2003, 829 ; OVG Thüringen, Beschluss vom 28. Mai 2009 - OVG 4 EO 347/08 -, juris Rn. 20; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - VGH 9 B 04.1217 -, juris Rn. 24; Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 2 Rn. 6; Faßbender, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 2 WHG Rn. 26; Laskowski/Ziehm, in: Koch , Umweltrecht, 2. Aufl. 2007, § 5 Rn. 52).

    Andernfalls, d.h. wenn das Wasser an den Gewässerfunktionen keinen Anteil (mehr) hat, handelt es sich um vom natürlichen Wasserhaushalt abgesondertes Wasser, nicht jedoch um ein Gewässer (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005, a.a.O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 28. Mai 2009, a.a.O.).

    Je stärker das Erscheinungsbild von diesem Typus abweicht und durch künstliche (bauliche oder technische) Anlagen geprägt wird, desto sorgfältiger ist zu prüfen, ob diese Anlagen auch bei funktionaler Betrachtung zu einer Unterbrechung des ökologischen Zusammenhangs mit dem natürlichen Wasserkreislauf führen (OVG Thüringen, Beschluss vom 28. Mai 2009, a.a.O.).

    Wie die Bevollmächtigten der Beigeladenen in ihrem Schriftsatz vom 23. Dezember 2013 (dort S. 2) vorgetragen haben, kann daher in der Tat jedenfalls nicht von einem "Auffangen von aufsteigendem Grundwasser" (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005, a.a.O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 28. Mai 2009, a.a.O.) gesprochen werden.

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17

    Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung;

    Mit diesem Inhalt stehen die o. a. Vereinbarungen einer (Benutzungs-)Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Anlage zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung grundsätzlich entgegen (so auch OVG Saarl., Urteil vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 32, 45 ff. unter ausdrücklicher Abgrenzung zur Rechtsprechung des OVG NRW), obwohl die Einleitung von Straßenoberflächenwasser in die kommunale öffentliche Einrichtung dem Grunde nach den Tatbestand der gebührenpflichtigen Benutzung erfüllt und zur Gebührenerhebung berechtigt (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 23.2.2009 - 4 EO 677/08 - juris Rn. 8 und vom 28.5.2009 - 4 EO 347/08 - juris Rn. 15 zu vor dem Inkrafttreten des § 23 Abs. 5 ThürStrG hergestellten Abwasseranlagen; OVG S-H, Urteil vom 4.10.2016 - 2 LB 2/16 - juris Rn. 36 ff.).
  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

    Die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2009 (Az.: 4 EO 347/08) beziehe sich nur auf die Mitbenutzung alter Kanäle.

    Soweit der Senat in dem Beschluss vom 28. Mai 2009 (Az.: 4 EO 347/08) die Auffassung vertreten hat, dass es sich bei der unentgeltlichen Übertragung der der Entwässerung dienenden Anlagen in einem Erschließungsgebiet um eine Sacheinlage handeln kann, ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass eine derartige Sacheinlage auf der Erfüllungsebene Berücksichtigung finden kann.

  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 74/17

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

    Soweit der Senat in dem Beschluss vom 28. Mai 2009 (Az.: 4 EO 347/08) die Auffassung vertreten hat, dass es sich bei der unentgeltlichen Übertragung der der Entwässerung dienenden Anlagen in einem Erschließungsgebiet um eine Sacheinlage handeln kann, ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass eine derartige Sacheinlage auf der Erfüllungsebene Berücksichtigung finden kann.
  • VG München, 27.07.2021 - M 2 K 20.1210

    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

    Die Gewässereigenschaft kann insoweit für die gesamte Strecke erhalten bleiben (vgl. Berendes in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 3 Rn. 8; Czychowski/ Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 3 Rn. 13; zur abschnittsweise Betrachtung siehe ThürOVG, B.v. 28.5.2009 - 4 EO 347/08 - juris Rn. 19).
  • VG Aachen, 08.11.2017 - 6 K 1979/16

    Gewässereigenschaft; Wasserlauf; Wasserhaushalt; Verrohrung; Beweisantrag; nicht

    vgl.              BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris Rn. 20; Thüringer OVG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 EO 347/08 -, juris Rn. 20.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 8 K 4129/08

    Abwasserabgabe; Befreiung; Regeln der Technik; Trennerlass; Niederschlagswasser;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, a.a.O.; Thür.OVG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 EO 347/08 -, ThürVBl.
  • VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16

    Drainage; Gewässer; Gewässereigenschaft; Kanal; Kanalisation;

    Abgesehen von diesen Erwägungen ist offenkundig, dass der RW 2 auch nicht an den typischen natürlichen Gewässerfunktionen wie Verdunstung, Versickerung, Auffangen von Regenwasser und Auffangen von aufsteigendem Grundwasser teilnimmt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.2011 - 9 LA 224/10 -, V. n. b., unter Hinweis auf OVG Thüringen, Beschl. v. 28.05.2009 - 4 EO 347/08 - ThürVBl. 2010, 60).
  • VG Aachen, 01.07.2015 - 6 L 482/15

    Gewässer; Bach; Kanal; Verrohrung; Wasserhaushalt; Wasserkreislauf; ökologische

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris Rn. 20; Thüringer OVG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 EO 347/08 -, juris Rn. 20.
  • VG Greifswald, 11.12.2014 - 3 A 945/13

    Verpflichtung zur Feststellung eines Gewässers zweiter Ordnung

  • VG Magdeburg, 11.11.2014 - 9 A 150/14

    Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung; hier:

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09

    Verbandsgemeinde Lauterecken muss Rheingräflichen Kanal sanieren

  • VG Halle, 10.02.2015 - 4 A 71/13

    Niederschlagswassergebühren für die Straßenentwässerung

  • VG Weimar, 25.11.2009 - 3 K 636/08

    Beruhen eines Abwassergebührenbescheids auf einer rechtswidrigen und damit

  • VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 301/10

    Wasserrechtliche Einstufung von Gräben

  • VG Kassel, 18.07.2023 - 7 K 2477/20

    Gebührenerhebung für Einleiten von Niederschlagswasser in natürlich fließenden

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