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   OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03   

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https://dejure.org/2003,4632
OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03 (https://dejure.org/2003,4632)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 (https://dejure.org/2003,4632)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 4 EO 439/03 (https://dejure.org/2003,4632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKO § 21 Abs 1 S 2; ThürBekVO § 1 Abs 3 S 1; ThürBekVO § 1 Abs 3 S 2; ThürBekVO § 1 Abs 3 S 3; ThürBekVO § 2 Abs 1 S 4 Nr 3; ThürKAG § 2 Abs 3; ThürKAG § 7 Abs 8; ThürKAG § 7 Abs 10
    Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und Artzuschlag für gewerbliche Nutzung bei Nebenanlagen einer Bundesstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragssatzung; Hauptsatzung; Bekanntmachungsregelung; Amtsblatt; Zeitung; Bezugshinweis; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides; Rechtmäßigkeit der kommunalen Abgabensatzung; Ordnungsgemäße Bekanntmachung; Veröffentlichung in einem ...

  • Judicialis

    ThürKO § 21 Abs. 1 S. 2; ; ThürBekVO § 1 Abs. 3 S. 1; ; ThürBekVO § 1 Abs. 3 S. 2; ; ThürBekVO § 1 Abs. 3 S. 3; ; ThürBekVO § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 3; ; ThürKAG § 2 Abs. 3; ; ThürKAG §... 7 Abs. 8; ; ThürKAG § 7 Abs. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbaubeiträge - Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragssatzung; Hauptsatzung; Bekanntmachungsregelung; Amtsblatt; Zeitung; Bezugshinweis; Einzelbezug; Widerspruch; Auslegung; Teilnichtigkeit; Heilung; Bundesstraße; Nebenanlagen; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbaubeiträge: Artzuschlag für gewerbliches Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 717 (Ls.)
  • BauR 2004, 715 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Dabei beruft sie sich unter anderem auf das Urteil vom 18.12.2000 (4 N 472/00, LKV2001, S. 415 ff.), in dem der Senat eine undifferenzierte Tiefenbegrenzungsregelung in einer Anschlussbeitragssatzung für unwirksam erklärt hat.

    Vielmehr hängt von weiteren, in der Entscheidung näher benannten Voraussetzungen ab, ob eine Tiefenbegrenzungsregelung in einer Beitragssatzung unwirksam ist und weiter, ob sie zur bloßen Teilnichtigkeit oder zur Gesamtnichtigkeit der Beitragssatzung führt (Urteil vom 18.12.2000, a.a.O., Seite 422 ff.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 4 EO 435/03

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der vorliegenden Behördenvorgänge (5 Hefter Verwaltungsvorgänge, beigezogen zum Verfahren 4 EO 435/03) Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung waren.
  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Im Beschluss vom 18.03.2002 (4 ZEO 669/01, NVwZ-RR 2003, S. 91 f.) ist der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts entgegengetreten, dass die rückwirkende Beitragserhebung gemäß § 7 Abs. 10 ThürKAG einer entsprechenden Regelung in der Beitragssatzung bedürfe.
  • VG Gera, 30.04.2003 - 4 K 641/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht, Kosten; Zuziehung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Auch die Vorschriften über die anteilsorientierte Beitragspflicht von Wohnungseigentümern und die Ersatz-Beitragspflicht des Besitzers (gleichsam als wirtschaftlicher Eigentümer) können so verstanden werden, dass sie als speziellere Regelung über die persönliche Beitragspflicht näher ausgestalten, was in der Regelung des Beitragstatbestands in § 1 Abs. 1 SAB noch allgemein gehalten ist (vgl. VG Gera, Urteil vom 30.04.2003 - 4 K 641/00 GE - , Abdruck S. 7 - 10).
  • OVG Thüringen, 19.10.2000 - 4 VO 117/00

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Es ist auch nichts dafür vorgetragen, dass in der angeblichen Erklärung eine Zusicherung nach dem Rechtsgedanken des § 38 ThürVwVfG gesehen werden könnte, einen künftig entstehenden Ausbaubeitrag nicht zu erheben - ungeachtet dessen, ob eine solche Zusicherung zulässig wäre und welche Voraussetzungen hierfür zu gelten hätten (vgl. zur Anwendbarkeit des ThürVwVfG Beschluss des Senats vom 19.10.2000 - 4 VO 117/00 - , ThürVBl. 2001, S. 108 [108 f.], m. w. N.).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Berufsoffizier der NVA; Entlassung aus der NVA vor dem Beitritt der DDR zur

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Der Bescheid benennt die abzurechnende Maßnahme, das beitragspflichtige Grundstück, er gibt die Antragstellerin als Abgabenschuldnerin an und setzt den Beitrag der Höhe nach fest; darüber hinaus weist er die Berechnungsgrundlagen und Bemessungsfaktoren aus, die für die Ermittlung des Beitrags maßgebend waren (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen Beschluss des Senats vom 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00 -, NVwZ-RR 2003, S. 229 [231 f.], m. w. Nw.).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 - , LKV 1998, S. 271 [272]).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
    Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23.04.1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.).
  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
  • OVG Thüringen, 09.11.2022 - 1 N 548/19

    Normenkontrolle gegen einen sachlich auf die Regelung der Nutzung der Windenergie

    Deshalb bedarf es einer eindeutigen Bestimmung der Art und Weise der Bekanntmachung, so dass der Normadressat zuverlässig auf das richtige Publikationsorgan geführt und Verwechselungen ausgeschlossen sind (vgl. hierzu ThürOVG, Urteil vom 12.02.2011 - 4 KO 514/08 -, juris Rnr. 55 und vom 05.09.2005 - 4 N 1205/97 -, juris Rnr. 22 sowie Beschluss vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 -, juris Rnr. 25).
  • OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03

    Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung

    Durch die Festlegung der Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung der kommunalen Körperschaft soll der Bürger zuverlässig auf das richtige Publikationsorgan geführt und Verwechslungen sollen praktisch ausgeschlossen werden können (hierzu der Senatsbeschluss vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 -).

    Der Senat hat diese vom Verwaltungsgericht offen gelassene Frage bereits in dem Sinne entschieden, dass ein Satzungsmangel, der darin besteht, dass sich eine einzelne Satzungsregelung materiell-rechtlich als unwirksam erweist, durch den Erlass einer entsprechenden Änderungssatzung geheilt werden kann, ohne dass die Satzung vollständig neu beschlossen werden muss (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 - Thür.VwBl. 2004, S. 120 ff.; und vom 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99 -).

  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    Für diesen ist die Qualifizierung des Publikationsorgans als die eine oder andere nach den Vorgaben übergeordneten Rechts zulässige Bekanntmachungsform letztlich von nur geringerem Interesse (insoweit zu Recht hervorgehoben vom Thüringischen OVG bei im Übrigen aber abweichendem Bekanntmachungsrecht, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 4 EO 439/03 -, zit. nach Juris), zumal er aus der Hauptsatzung die Form der Bekanntmachung und genaue Bezeichnung des Publikationsorgans entnehmen können muss (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 6 BekanntmV).
  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Beschluss vom 22.12.2003 ( 4 EO 439/03 ) sei es für den Bezugshinweis unschädlich, wenn der Ort, an dem das Amtsblatt erhältlich sei, nicht bis in alle Einzelheiten bezeichnet werde.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 22.12.2003 (- 4 EO 439/03 -, ThürVBl. 2004, 120 ff.) entschieden hat, ist es für den Bezugshinweis zunächst unschädlich, wenn der Ort, an dem das Amtsblatt erhältlich ist, nicht bis in alle Einzelheiten mit Dienstgebäude, Geschoss und Raumnummer bezeichnet ist.

  • VG Gera, 22.09.2005 - 4 K 235/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Erschließungsbeitrag; Kostenspaltung;

    Insbesondere fehlen Anhaltspunkte dahingehend, im Rahmen einer Auslegung auf die Möglichkeit eines Einzelbezuges zu schließen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 4 EO 439/03 - ThürVBl. 2004, S. 120 ff.).

    Hierzu gehört es auch, dass der genaue Standort der Verkündungstafeln angegeben wird (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - Az.: 4 EO 439/03 - ThürVBl. 2004, S. 120 ff.), woran es der Regelung des § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung aus dem Jahr 1995 mangelte.

  • OVG Thüringen, 29.01.2013 - 4 KO 840/09

    Nichtigkeit einer Bekanntmachungsregelung, wenn nur eine Teilregelung gegen die

    ist, nicht die Schlussfolgerung, dass der beklagte Satzungsgeber das ihm für die Beitragsbemessung eröffnete weite ortgesetzgeberische Ermessen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 - 4 EO 439/03 - ThürVBl. 2003, 120-123 = juris Rn. 29) gar nicht ausgeübt hat.
  • OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09

    Ausbaubeiträge; Unzureichende Festlegung der Abrechnungseinheit für

    Vor diesem Hintergrund ist die ausdrückliche gesetzliche Forderung, dass der Hinweis auf die Auslegung auch Raum und Zeit der Auslegung umfassen muss (§ 3 Abs. 2 Satz 4 ThürBekVO), eher stringent auszulegen (anders bei dem bloßen Bezugshinweis gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4 ThürBekVO, der nicht selbst zur Bekanntmachung gehört, vgl. Beschluss des Senats vom 22.12.2003, 4 EO 439/03, ThürVBl. 2004, S. 120).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 4 EO 435/03

    Ausbaubeiträge; Stichstraße im Straßenausbaubeitragsrecht;

  • OVG Thüringen, 19.01.2015 - 4 KO 582/14

    Zeitliche Begrenzung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

  • VG Weimar, 08.06.2012 - 3 E 441/12

    Keine Straßenbaubeitragspflicht für herrenloses Grundstück

  • VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09

    Gebührenerhebung für öffentliche Abwasserentsorgung bei fehlendem Satzungsrecht

  • VG Bayreuth, 20.10.2021 - B 4 K 19.321

    Bezeichnung des Amtsblattes einer Gemeinde, Bestimmtheit der

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