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   OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03   

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OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03 (https://dejure.org/2008,9979)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.01.2008 - 4 EO 660/03 (https://dejure.org/2008,9979)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 (https://dejure.org/2008,9979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 242 Abs 9; ThürKAG-3.KAGÄ... ndG § 7 Abs 1 S 1 idFv 23.07.1998; ThürKAG-3.KAGÄndG § 7 Abs 1 S 6 idFv 23.07.1998; ThürKAG-3.KAGÄndG § 7 Abs 1 S 7 idFv 23.07.1998; ThürKAG-3.KAGÄndG § 7 Abs 5 S 1 idFv 23.07.1998; ThürKAG-3.KAGÄndG § 7 Abs 8 S 1 idFv 23.07.1998; ThürKAG-3.KAGÄndG § 7 Abs 8 S 2 idFv 23.07.1998
    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum Entstehen von Teilbeitragspflichten bei Abschnittsbildung und Kostenspaltung.; Ausbaubeitrag; Verjährung; Festsetzung; Beitragspflicht; persönlich; sachlich; Maßnahme; Abschluss; Anlage; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum Entstehen von Teilbeitragspflichten bei Abschnittsbildung und Kostenspaltung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlagenbegriff des Thüringischen Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) bei Verkehrsanlagen; Deckungsgleichheit des Begriffs der beitragsfähigen Einrichtung (Anlage) i.S.d § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG mit der erschließungsbeitragsrechtlichen Überleitungsvorschrift in § 242 Abs. 9 ...

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs 9; ; ThürKAG - 3.... KAGÄndG § 7 Abs 1 S 1 idFv 23.07.1998; ; ThürKAG - 3.KAGÄndG § 7 Abs 1 S 6 idFv 23.07.1998; ; ThürKAG - 3.KAGÄndG § 7 Abs 1 S 7 idFv 23.07.1998; ; ThürKAG - 3.KAGÄndG § 7 Abs 5 S 1 idFv 23.07.1998; ; ThürKAG - 3.KAGÄndG § 7 Abs 8 S 1 idFv 23.07.1998; ; ThürKAG - 3.KAGÄndG § 7 Abs 8 S 2 idFv 23.07.1998

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum Entstehen von Teilbeitragspflichten bei Abschnittsbildung und Kostenspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 928
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Die natürliche Betrachtungsweise ist auch geboten, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (vgl. insoweit bereits den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145).

    Ob es sich bei der Thomas-Mann-Straße in ihrem gesamten Verlauf von der Abzweigung der Gartenstraße bis zur Wiedereinmündung in die Gartenstraße bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise um eine einzige, selbständige Anlage handelt, ließe sich abschließend nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -).

    Mit dieser Entscheidung wird von dem eigentlich maßgeblichen Zeitpunkt für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten erst mit der Fertigstellung der gesamten Anlage abgewichen und einer vorgezogenen Finanzierung der Ausbaumaßnahme der Vorzug gegeben (anders dagegen die für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten nicht durch Ratsbeschluss zu treffende Ausbauentscheidung, vgl. insoweit den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03

    Verkehrsanlage, Teile von Verkehrsanlagen, endgültige Herstellung, Abnahme

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Diese grundsätzliche Bedeutung schließt die Annahme einer laufenden Angelegenheit, die alltägliche und häufig wiederkehrende Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde umfasst, aus (ebenso Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 108 und 114 f. zu § 8 m. w. Nw.; Lohmann in ders., a. a. O., Rn. 910 zu § 8; HessVGH, Beschluss vom 05.07.2006 - 5 ZU 2743/05 - KStZ 2006, 196; Nds.OVG, Urteil vom 26.05.1993 - 9 L 163/90 - zitiert nach Juris; SächsOVG, Urteil vom 02.02.2005 - 5 B 510/03 - SächsVBl.
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Denn nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung (vgl. zum Prüfungsumfang im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Senatsbeschluss vom 23.04.1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.) ist unter Zugrundelegung der im Beschwerdeverfahren vorgelegten Abrechnungs- und Satzungsunterlagen davon auszugehen, dass die Antragstellerin für die abgerechnete Ausbaumaßnahme (den Ausbau der Thomas-Mann-Straße in Breitungen im 1. Bauabschnitt) nicht persönlich beitragspflichtig ist.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90

    Erschließungsbeitrag: Ablösungsvertrag;; Ablösebetrag (Rückforderung);

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Diese grundsätzliche Bedeutung schließt die Annahme einer laufenden Angelegenheit, die alltägliche und häufig wiederkehrende Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde umfasst, aus (ebenso Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 108 und 114 f. zu § 8 m. w. Nw.; Lohmann in ders., a. a. O., Rn. 910 zu § 8; HessVGH, Beschluss vom 05.07.2006 - 5 ZU 2743/05 - KStZ 2006, 196; Nds.OVG, Urteil vom 26.05.1993 - 9 L 163/90 - zitiert nach Juris; SächsOVG, Urteil vom 02.02.2005 - 5 B 510/03 - SächsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2002 - 2 M 175/02
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Der Senat teilt insofern nicht die teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, die Abschnittsbildung bedürfe keines Ratsbeschlusses mehr, wenn die Beitragssatzung bereits dazu ermächtige (so OVG LSA, Beschluss vom 05.11.2002 - 2 M 175/02 - zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04

    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm" und zu den

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. insoweit den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -).
  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Zu diesen Voraussetzungen gehört die Geltung einer Beitragssatzung (vgl. hierzu etwa den Senatsbeschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16) ebenso wie die Erfüllung weiterer rechtlicher Voraussetzungen, etwa einer wirksamen Widmung (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 24.03.2004 - 4 ZEO 875/00 - im Einzelnen:.
  • OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Ausbaubeitrag; Beitragsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Ob es sich bei der Thomas-Mann-Straße in ihrem gesamten Verlauf von der Abzweigung der Gartenstraße bis zur Wiedereinmündung in die Gartenstraße bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise um eine einzige, selbständige Anlage handelt, ließe sich abschließend nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
    Denn der Anwendungsbereich des ThürKAG ist - bezogen auf den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen - erst eröffnet, sofern es sich dabei um bereits erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen i. S. d. § 242 Abs. 9 BauGB handelt oder um solche, die nicht vom Erschließungsbeitragsrecht erfasst werden (z. B. eine nicht zum Anbau bestimmte Außenbereichsstraße; vgl. zum Begriff der Ortsstraßen und Außenbereichsstraßen das Senatsurteil vom 11.06.2006 - 4 N 1359/98 - zum Anlagenbegriff im Landesrecht auch Driehaus, a. a. O., Rn. 6 ff. zu § 31).
  • OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08

    Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer

    Der Anwendungsbereich des ThürKAG ist - bezogen auf den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen - erst eröffnet, wenn es sich dabei um bereits erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen i. S. d. § 242 Abs. 9 BauGB handelt oder um solche, die nicht vom Erschließungsbeitragsrecht erfasst werden, z. B. eine nicht zum Anbau bestimmte Außenbereichsstraße (vgl. den Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 -, ThürVBl 2008, 162).

    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung (Anlage) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG ist wegen des engen Zusammenhangs der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften des Thüringer Landesrechts mit der erschließungsbeitragsrechtlichen Überleitungsvorschrift in § 242 Abs. 9 BauGB bei öffentlichen Verkehrsanlagen grundsätzlich deckungsgleich mit dem Erschließungsanlagenbegriff des BauGB (vgl. den Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 -).

    ThürVBl 2010, 126; zur Abschnittsbildung als Voraussetzung für eine Beitragserhebung für Teilstrecken einer Verkehrsanlage siehe auch den Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 -, ThürVGRspr.

  • OVG Thüringen, 21.07.2010 - 4 KO 173/08

    Bekanntmachung von Satzungen in einer von zwei vorgeschriebenen Zeitungen, bei

    Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung, die als Selbstverwaltungsangelegenheit regelmäßig in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt (vgl. zur ähnlich gelagerten Entscheidung über Kostenspaltung und Abschnittsbildung Senatsbeschluss vom 22.01.2008 - 4 EO 660/03; ebenso Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Rn 12, 47 zu § 14).
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung (Anlage) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG ist wegen des engen Zusammenhangs der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften des Thüringer Landesrechts mit der erschließungsbeitragsrechtlichen Überleitungsvorschrift in § 242 Abs. 9 BauGB bei öffentlichen Verkehrsanlagen grundsätzlich deckungsgleich mit dem Erschließungsanlagenbegriff des BauGB (vgl. den Senatsbeschluss vom 22.01.2008 - 4 EO 660/03 -).
  • OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09

    Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von

    Denn der Anwendungsbereich des ThürKAG ist - bezogen auf den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen - erst eröffnet, sofern es sich dabei um bereits erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen i. S. d. § 242 Abs. 9 BauGB handelt oder um solche, die nicht vom Erschließungsbeitragsrecht erfasst werden (z. B. eine nicht zum Anbau bestimmte Außenbereichsstraße; vgl. den Senatsbeschluss vom 22.01.2008 - 4 EO 660/03 -ThürVBl. 2008, 162).

    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung (Anlage) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG ist wegen des engen Zusammenhangs der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften des Thüringer Landesrechts mit der erschließungsbeitragsrechtlichen Überleitungsvorschrift in § 242 Abs. 9 BauGB bei öffentlichen Verkehrsanlagen grundsätzlich deckungsgleich mit dem Erschließungsanlagenbegriff des BauGB (vgl. den Senatsbeschluss vom 22.01.2008 - 4 EO 660/03 - ThürVBl. 2008, 162).

  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

    Bezieht sich das Bauprogramm nur auf eine Teilstrecke einer Anlage, kann für die nicht insgesamt ausgebaute Anlage noch keine sachliche Beitragspflicht entstehen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 - juris Rn. 10; VG Gera, Urteil vom 23. September 2013 - 4 K 1674/11 - S. 7 UA).

    Zwar hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren festgestellt, dass es sich bei der Abschnittsbildung und Kostenspaltung nach dem Thüringer Landesrecht regelmäßig nicht um eine laufende Angelegenheit der Gemeinde handelt, d.h. es bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses (Beschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 - juris Rn. 12).

  • OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09

    Aufwandsermittlung bei der Abrechnung einer Straßenausbaumaßnahme

    Stand mithin die Abschnittsbildung vorliegend allenfalls im Ermessen der Antragsgegnerin, erforderte die Abrechnung der Ausbaumaßnahme nach Straßenabschnitten außer der satzungsrechtlichen Bestimmung über die Möglichkeit der Abschnittsbildung in § 6 Abs. 1 SAS, dass der Stadtrat der Antragsgegnerin - als das hierfür gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zuständige Gemeindeorgan - eine diesbezügliche Entscheidung im konkreten Einzelfall traf (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 - ThürVGRspr. 2009, 89 = ThürVBl. 2008, 162 m. w. N.).

    Wann die Maßnahme im vorbezeichneten Sinne beendet ist, bestimmt sich danach, zu welchem Zeitpunkt das für die beitragsfähige Maßnahme maßgebliche Bauprogramm inhaltlich erfüllt ist, dessen Gegenstand bei einer auf die gesamte Anlage bezogenen Ausbaumaßnahme grundsätzlich die Anlage in ihrer vollen Länge und mit all ihren vorhandenen Teileinrichtungen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 - ThürVGRspr. 2009, 89 = ThürVBl. 2008, 162 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung (Anlage) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG ist wegen des engen Zusammenhangs der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften des Thüringer Landesrechts mit der erschlie-ßungsbeitragsrechtlichen Überleitungsvorschrift in § 242 Abs. 9 BauGB bei öffentlichen Verkehrsanlagen grundsätzlich deckungsgleich mit dem Erschließungsanlagenbegriff des BauGB (vgl. den Senatsbeschluss vom 22.01.2008 - 4 EO 660/03 -).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 4 EO 435/03

    Ausbaubeiträge; Stichstraße im Straßenausbaubeitragsrecht;

    Denn der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung (Anlage) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG ist wegen des engen Zusammenhangs der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften des Thüringer Landesrechts mit der erschließungsbeitragsrechtlichen Überleitungsvorschrift in § 242 Abs. 9 BauGB bei öffentlichen Verkehrsanlagen grundsätzlich deckungsgleich mit dem Erschließungsanlagenbegriff des Baugesetzbuchs (vgl. Beschluss des Senats vom 22.01.2008, 4 EO 660/03, Abdruck S. 5, veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts www.thovg.thueringen.de).
  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

    Für diese Straßenkategorie der nicht zum Anbau bestimmten Außenbereichsstraße ist zwar der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 ThürKAG grundsätzlich eröffnet und eine Abrechnung nicht von Vornherein ausgeschlossen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 10. November 2011- 4 EO 108/08 - BA S. 9 ff. und vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 - ThürVBl. 2008, 162).
  • VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09

    Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes;

    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung (Anlage) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG ist wegen des engen Zusammenhangs der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften des Thüringer Landesrechts mit der erschließungsbeitragsrechtlichen Überleitungsvorschrift in § 242 Abs. 9 BauGB bei öffentlichen Verkehrsanlagen grundsätzlich deckungsgleich mit dem Erschließungsanlagenbegriff des BauGB (vgl. ThürOVG, B. v. 22.01.2008 - 4 EO 660/03 -).
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