Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 29.04.2009

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   OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08   

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OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08 (https://dejure.org/2009,8815)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.02.2009 - 4 EO 677/08 (https://dejure.org/2009,8815)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - 4 EO 677/08 (https://dejure.org/2009,8815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BFernStrG § 5 Abs 1; ThürBLZVO; ThürKAG § 12 Abs 1 S 1; ThürStrG § 23 Abs 5
    Benutzungsgebührenrecht; Zur Aktivlegitimation des Freistaats Thüringen in Verwaltungsstreitverfahren, in denen es um die Gebührenpflicht des Trägers der Straßenbaulast für die Entwässerung von Bundesstraßen geht.; Straßenentwässerungsgebühren; Aktivlegitimation; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zur Aktivlegitimation des Freistaats Thüringen in Verwaltungsstreitverfahren, in denen es um die Gebührenpflicht des Trägers der Straßenbaulast für die Entwässerung von Bundesstraßen geht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabenschuldner für Gebühren der Entwässerung von Landesstraßen und Bundesstraßen; Aktivlegitimation des Freistaats Thüringen in einem Verwaltungsstreitverfahren um die Gebührenpflicht des Trägers der Straßenbaulast für die Entwässerung von Bundesstraßen; ...

  • Judicialis

    BFernStrG § 5 Abs. 1; ; ThürBLZVO; ; ThürKAG § 12 Abs. 1 S. 1; ; ThürStrG § 23 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benutzungsgebührenrecht - Zur Aktivlegitimation des Freistaats Thüringen in Verwaltungsstreitverfahren, in denen es um die Gebührenpflicht des Trägers der Straßenbaulast für die Entwässerung von Bundesstraßen geht.: Straßenentwässerungsgebühren; Aktivlegitimation; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 18.11.2008 - 4 EO 129/06

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08
    Dies hat der Senat im Beschluss vom 18.11.2008 - 4 EO 129/06 - betreffend die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung von Landesstraßen im Einzelnen ausgeführt und dabei darauf hingewiesen, dass der erst mit Änderungsgesetz vom 18. Juli 2000 (GVBl. S. 178) eingeführten Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 4 ThürKAG lediglich klarstellende Wirkung zukommt.

    Soweit danach die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Straßenentwässerung im Falle von Kostenbeteiligungen nach § 23 Abs. 5 Satz 3 ThürStrG ausgeschlossen ist, findet diese Vorschrift jedoch keine Anwendung auf Bundesstraßen (vgl. § 1 Satz 2 ThürStrG; Senatsbeschluss vom 18.11.2008 - 4 EO 129/06 - S. 12 des Entscheidungsabdrucks).

    Zweitens kann der kommunale Träger der Entwässerungseinrichtung als Ausgleich für die tatsächliche Mitbenutzung seiner Anlage zur Straßenentwässerung Gebühren zur Deckung seiner laufenden Kosten erheben (hierzu der Senatsbeschluss vom 18.11.2008 - 4 EO 129/06 - S. 6 des Entscheidungsabdrucks).

    Während die vertragliche Vereinbarung betreffend die Höhe der Kostenbeteiligung im Anwendungsbereich des § 23 Abs. 5 ThürStrG nur unter den einschränkenden Voraussetzungen eines Vergleichsvertrags gemäß § 55 ThürVwVfG zulässig ist (hierzu der Senatsbeschluss vom 18.11.2008 - 4 EO 129/06 - S. 10 des Entscheidungsabdrucks), gelten diese landesgesetzlichen Einschränkungen für Bundesstraßen nicht.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 LC 386/06

    Kostenerstattungspflicht eines Straßenneubauamtes für eine Sondierung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08
    In dem der Auftragsverwaltung dadurch gezogenen Rahmen erfüllen die Länder zwar Bundesaufgaben; sie tun dies aber - dem Wesen der Auftragsverwaltung entsprechend - aus eigener und selbständiger Verwaltungskompetenz (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21.01.1983 - 4 C 42.80 - NVwZ 1983, 471; Urteil vom 15. April 1977 - 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226; NdsOVG, Urteil vom 09.10.2008 - 12 LC 386/06 - zitiert nach Juris; HessVGH, Beschluss vom 16.03.1984 - 2 TH 91/83 - NVwZ 1984, 451).
  • VG Düsseldorf, 09.11.2005 - 5 K 3909/05

    Eigentum der Bundesrepublik Deutschland an einem Streckenabschnitt einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08
    In den angeführten Entscheidungen (OVG NW, Urteil vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 - VG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2005 - 5 K 3909/05 - OVG Saarland, Teilurteil vom 05.09.2007 - 1 A 44/07 - jeweils zitiert nach Juris) war die Bundesrepublik als Klägerin verfahrensbeteiligt, ohne dass die Gerichte in ihren Entscheidungen näher darauf eingegangen sind, ob nicht das jeweilige Bundesland wegen der aus der Bundesauftragsverwaltung folgenden Verwaltungskompetenzen sachlegitimiert und klagebefugt gewesen wäre.
  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesautobahnen

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08
    In den angeführten Entscheidungen (OVG NW, Urteil vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 - VG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2005 - 5 K 3909/05 - OVG Saarland, Teilurteil vom 05.09.2007 - 1 A 44/07 - jeweils zitiert nach Juris) war die Bundesrepublik als Klägerin verfahrensbeteiligt, ohne dass die Gerichte in ihren Entscheidungen näher darauf eingegangen sind, ob nicht das jeweilige Bundesland wegen der aus der Bundesauftragsverwaltung folgenden Verwaltungskompetenzen sachlegitimiert und klagebefugt gewesen wäre.
  • VGH Hessen, 16.03.1984 - 2 TH 91/83
    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08
    In dem der Auftragsverwaltung dadurch gezogenen Rahmen erfüllen die Länder zwar Bundesaufgaben; sie tun dies aber - dem Wesen der Auftragsverwaltung entsprechend - aus eigener und selbständiger Verwaltungskompetenz (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21.01.1983 - 4 C 42.80 - NVwZ 1983, 471; Urteil vom 15. April 1977 - 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226; NdsOVG, Urteil vom 09.10.2008 - 12 LC 386/06 - zitiert nach Juris; HessVGH, Beschluss vom 16.03.1984 - 2 TH 91/83 - NVwZ 1984, 451).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08
    In dem der Auftragsverwaltung dadurch gezogenen Rahmen erfüllen die Länder zwar Bundesaufgaben; sie tun dies aber - dem Wesen der Auftragsverwaltung entsprechend - aus eigener und selbständiger Verwaltungskompetenz (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21.01.1983 - 4 C 42.80 - NVwZ 1983, 471; Urteil vom 15. April 1977 - 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226; NdsOVG, Urteil vom 09.10.2008 - 12 LC 386/06 - zitiert nach Juris; HessVGH, Beschluss vom 16.03.1984 - 2 TH 91/83 - NVwZ 1984, 451).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 42.80

    Fernstraßenverwaltung - Auftragsverwaltung - Anspruch auf Aufwendungsersatz -

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08
    In dem der Auftragsverwaltung dadurch gezogenen Rahmen erfüllen die Länder zwar Bundesaufgaben; sie tun dies aber - dem Wesen der Auftragsverwaltung entsprechend - aus eigener und selbständiger Verwaltungskompetenz (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21.01.1983 - 4 C 42.80 - NVwZ 1983, 471; Urteil vom 15. April 1977 - 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226; NdsOVG, Urteil vom 09.10.2008 - 12 LC 386/06 - zitiert nach Juris; HessVGH, Beschluss vom 16.03.1984 - 2 TH 91/83 - NVwZ 1984, 451).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08
    In den angeführten Entscheidungen (OVG NW, Urteil vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 - VG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2005 - 5 K 3909/05 - OVG Saarland, Teilurteil vom 05.09.2007 - 1 A 44/07 - jeweils zitiert nach Juris) war die Bundesrepublik als Klägerin verfahrensbeteiligt, ohne dass die Gerichte in ihren Entscheidungen näher darauf eingegangen sind, ob nicht das jeweilige Bundesland wegen der aus der Bundesauftragsverwaltung folgenden Verwaltungskompetenzen sachlegitimiert und klagebefugt gewesen wäre.
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17

    Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung;

    Mit diesem Inhalt stehen die o. a. Vereinbarungen einer (Benutzungs-)Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Anlage zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung grundsätzlich entgegen (so auch OVG Saarl., Urteil vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 32, 45 ff. unter ausdrücklicher Abgrenzung zur Rechtsprechung des OVG NRW), obwohl die Einleitung von Straßenoberflächenwasser in die kommunale öffentliche Einrichtung dem Grunde nach den Tatbestand der gebührenpflichtigen Benutzung erfüllt und zur Gebührenerhebung berechtigt (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 23.2.2009 - 4 EO 677/08 - juris Rn. 8 und vom 28.5.2009 - 4 EO 347/08 - juris Rn. 15 zu vor dem Inkrafttreten des § 23 Abs. 5 ThürStrG hergestellten Abwasseranlagen; OVG S-H, Urteil vom 4.10.2016 - 2 LB 2/16 - juris Rn. 36 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 321/07

    Zur Gebührenpflicht für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen

    Dem Land Sachsen-Anhalt ist bundesrechtlich im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung auch die Wahrnehmung der Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die in Sachsen-Anhalt gelegenen Bundesfernstraßen im eigenen Namen übertragen (vgl. dazu ausführlich OVG Thüringen, Beschl. v. 23.02.2009 - 4 EO 677/08 -, zit. nach [...]; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28.08.2003 - 4 C 9/02 -).
  • OVG Thüringen, 11.06.2009 - 4 EO 109/06

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht;

    Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Bundes als Träger der Straßenbaulast für Bundesstraßen (§ 5 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -) obliegt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Art. 90 Abs. 2, 85 GG) allein den Bundesländern, so dass die Bundesländer als die nach materiellem Recht berechtigten und verpflichteten Rechtsträger im gerichtlichen Verfahren im Wege der Prozessstandschaft für den Bund aktivlegitimiert und antragsbefugt sind (vgl. dazu den ausführlichen Senatsbeschluss vom 23. Februar 2009 - 4 EO 677/08 - m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12

    Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt

    Diese Schlussfolgerung ist insbesondere nicht daraus zu ziehen, dass das Land im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung von Bundesfernstraßen (Art. 90 Abs. 2 GG) eine eigene Aufgabe wahrnimmt und deshalb auch in Prozessen aktiv- und passivlegitimiert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2009 - Az: 4 EO 677/08 -).
  • VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Maschinen im

    Im Prozess steht dann dem Land das Prozessführungsrecht zu, ohne dass es einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung bedürfte (vgl. Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Rdn. 34; vgl. dazu auch ThürOVG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 4 EO 677/08 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.04.2016 - 5 K 795/15

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Dieser Wahrnehmungskompetenz auf der Verwaltungsebene entspricht auf der prozessualen Ebene die Prozessstandschaft (vgl. zum Ganzen auch Thür. OVG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 4 EO 677/08 -, juris, Rn. 4ff. und VG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2015 - 9 K 1359/14 - juris, Rn. 18).
  • VG Düsseldorf, 23.04.2015 - 9 K 1359/14

    Unterschutzstellung von Resten eines ehemaligen Kottens i.R.d. Genehmigung von

    OVG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 4 EO 677/08 -, ThürVBl 2010, 60 (juris-Rn. 4ff.).
  • VG Weimar, 07.09.2011 - 3 K 1565/10

    Vertragliche Übertragung einer Teilaufgabe des Trägers der Straßenbaulast

    Die Gegenleistung des Trägers der Straßenbaulast (die Bundesrepublik Deutschland, § 5 Abs. 1 Satz 1 FStrG), deren Interessen im Rahmen der Auftragsverwaltung der Länder für die Bundesstraßen gemäß Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz in Thüringen umfassend vom Beklagten wahrgenommen werden (vgl. hierzu Thür. OVG, Beschluss vom 23.02.2009 - 4 EO 677/08 - JURIS, Rdnr. 5), ist in § 3 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages 1991 geregelt, eine Kostenbeteiligung in Höhe von 180 DM pro laufendem Meter (unter Hinweis auf die Ortsdurchfahrtsrichtlinie).
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