Rechtsprechung
OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 1
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Ausbaubeitrag; Beitragsrecht; Kommunalabgaben; Verteilungsfläche; Anlage; nätürliche Betrachtungsweise; Zeitpunkt; Mehrfacherschließung; Vergünstigung; Artzuschlag; überwiegende gewerbliche Nutzung; Geschossfläche; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheides betreffend Straßenbaubeiträge; Begriff der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit; Gesamtbetrachtung bei der Vorteilsermittlung zur Aufwandsverteilung; Flächenzuordnung im Wege natürlicher Betrachtungsweise bei ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 04.06.1999 - 3 E 1165/97
- OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1978 - 6 A 27/76
Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01
Hierfür ist nicht entscheidend, ob die Ringstraße für das Flurstück a möglicherweise verkehrsmäßig von größerer Bedeutung ist, sondern welche selbstständige Verkehrsanlage dem Grundstück den Anschluss an das Verkehrsnetz vermittelt, d. h. an welcher (Gesamt-)Einrichtung das Flurstück liegt (vgl. OVG Rh.-Pfalz, Urteil vom 18.10.1978 - 6 A 27/76 -, KStZ 1979, S. 96). - BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68
Privatstraße als Erschließungsanlage
Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01
Abzustellen ist hingegen darauf, dass ein Grundstück grundsätzlich durch die nächste von ihm aus erreichbare Straße erschlossen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1970 - IV C 151.68 -, DVBl. 1970, S. 839). - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01
Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23.04.1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.).
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und …
Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01
Dabei sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgebend, so dass es grundsätzlich auf den Gesamteindruck vom Ausbauzustand nach Abschluss der Maßnahme ankommt (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 07.06.1996 - 8 C 30.94 -, BVerwGE 101, 225 [229]). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
- OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp; …
Welche genaue Gestalt die beitragsrelevante Anlage hat und an welcher Stelle ggf. ihre Anbaufunktion endet, ließe sich jedoch nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die im Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. den Beschluss des Senats vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -). - OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender …
Dabei ist der Senat weitgehend in Übereinstimmung mit dem Anlagenbegriff des Erschließungsbeitragsrechts davon ausgegangen, dass der beitragsrelevante Vorteil grundsätzlich (nur) durch die nächste erreichbare Straße vermittelt wird (vgl. Beschluss vom 22.05.2002, 4 EO 805/01, ThürVGRspr. 2003, S. 203 [204]; Beschluss vom 04.01.2007, 4 EO 710/03). - OVG Thüringen, 18.11.2003 - 3 EO 381/02
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; Verwaltungsprozessrecht; Kosten; aufschiebende …
Dabei ist Gegenstand der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Gericht in erster Linie der Abgabenbescheid selbst und die ihm bei summarischer Prüfung offensichtlich anhaftenden Fehler (st. Rspr. des ThürOVG; vgl. nur Beschlüsse vom 22. Mai 2002 - 4 EO 805/01-, ThürVGRspr. 2003, 203; und vom 23. April 1998-4 EO 6/97 - ThürVBl. 1998, 184).
- OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03
Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum …
Ob es sich bei der Thomas-Mann-Straße in ihrem gesamten Verlauf von der Abzweigung der Gartenstraße bis zur Wiedereinmündung in die Gartenstraße bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise um eine einzige, selbständige Anlage handelt, ließe sich abschließend nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -). - OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt; …
Welche genaue Gestalt eine beitragsrelevante Anlage bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise hat, ließe sich jedoch nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (…vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a.a.O. und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -). - OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09
Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von …
Dabei sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgebend, so dass es grundsätzlich auf den Gesamteindruck vom Ausbauzustand nach Abschluss der Maßnahme ankommt (vgl. den Senatsbeschluss vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 - ebenso Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, Rn. 15 zu § 31; Seppelt, NordÖR 2009, 291 ff. (292) zum Anlagenbegriff nach der Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern). - OVG Thüringen, 24.11.2009 - 4 EO 195/08
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge für eine teilweise beidseitig im …
Eine abschließende Beurteilung ließe sich allerdings nur auf Grund einer Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme treffen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist und dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -), zumal der Antragsteller im Beschwerdeverfahren die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht in Zweifel gezogen hat. - VG Gera, 22.03.2005 - 2 E 253/05
Abfallbeseitigungsrecht; Kosten der Ersatzvornahme; Leistungsbescheid
Dabei ist Gegenstand der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Gericht in erster Linie der Abgabenbescheid selbst und die ihm bei summarischer Prüfung offensichtlich anhaftenden Fehler (st. Rspr. des ThürOVG; vgl. nur Beschlüsse vom 18. November 2003 - 3 EO 381/02 - n.v.; vom 22. Mai 2002 - 4 EO 805/01 - ThürVGRspr.