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   OVG Thüringen, 28.09.2004 - 4 EO 886/04   

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https://dejure.org/2004,5543
OVG Thüringen, 28.09.2004 - 4 EO 886/04 (https://dejure.org/2004,5543)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.09.2004 - 4 EO 886/04 (https://dejure.org/2004,5543)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. September 2004 - 4 EO 886/04 (https://dejure.org/2004,5543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürGefHuVO § 1; ThürGefHuVO § 3; AO-1977 § 171 Abs 10
    Kommunale Steuern; Hundesteuer für einen gefährlichen Hund; Hundesteuer; Satzung; gefährlicher Hund; Kampfhund; bissig; Bindungswirkung; Tatbestandswirkung; Grundlagenbescheid; Wesenstest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Tatbestandsmerkmale eines gefährlichen Hundes; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Hundesteuerbescheid

  • Judicialis

    ThürGefHuVO § 1; ; ThürGefHuVO § 3; ; AO-1977 § 171 Abs. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Gießen, 17.03.2014 - 8 K 1563/13

    Erhöhte Hundesteuer

    Im Streitfall kann dahinstehen, ob die steuerrechtliche Veranlagung des Hundes bereits deswegen von der Beklagten zutreffend vorgenommen wurde, weil - wie es die Beklagte offensichtlich annimmt - die bestandskräftige Erlaubnis Nr. 3/2010 zur Haltung des Hundes "C." eine Tatbestands- bzw. Bindungswirkung bezüglich der steuerrechtlichen Einstufung des Hundes als gefährlich beinhaltet (ablehnend Thür.OVG, B. v. 28.09.2004 - 4 EO 886/04 -, ThürVBl. 2005, 47, 48 l.Sp. = DÖV 2005, 303, 304).

    Auch wenn der Satzungsgeber nach Teilen der Rechtsprechung davon absehen darf, ausschließlich konkret gefährlicher Hunde einem erhöhten Steuersatz zu unterwerfen (z.B. Bayer.VGH, U. v. 25.07.2013 - 4 B 13.144 -, juris, Rdnr. 17 m.w.N.; a.A. OVG Nds., B. v. 02.12.2011 - 9 LA 163/10 -, juris, Rdnr. 16 a.E., wonach satzungsrechtlich ein konkret gefährliches Verhalten erfasst sein muss; vgl. ferner Kasper, KStZ 2007, 1, 5), rechtfertigen die Befugnis der Beklagten zur Typisierung und das Lenkungsziel, gefährliche Hunde zurückzudrängen, eine Höherbesteuerung auch an konkreten Gefährlichkeitsmerkmalen festzumachen (vgl. OVG NW, B. v. 31.01.2013 - 14 A 27323/12 -, juris, Rdnr. 14; Thür.OVG, B. v. 28.09.2004 - 4 EO 886/04 -, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2006 - 4 L 289/05

    Hundesteuer

    Die Abgabe bewirkt jedenfalls nicht, die Haltung von Kampfhunden unmöglich zu machen (so z. B. ausdrücklich auch BVerwGE 110, 265 [270]; zur Zulässigkeit eines Steuersatzes für gefährliche Hunde bzw. Kampfhunde von jährlich 624, 00 EUR: VGH BW, Beschl. v. 23. Januar 2002 - 2 S 926/01 -, [juris]; von jährlich 846, 70 EUR: OVG NW, Beschl. v. 15. Mai 2001, a. a. O.; von jährlich 306, 78 EUR: NdsOVG, Urt. v. 13. Juli 2005 - 13 LB 299/02 -, [juris]; von jährlich 409, 00 EUR: ThürOVG, Beschl. v. 28. September 2004 - 4 EO 886/04 -, DÖV 2005, 303).
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