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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92   

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BVerwG, 04.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,12856)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,12856)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,12856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Beiladungen in einem Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Ein erheblicher Mangel der unterlassenen notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO liegt zudem nicht vor, so daß auch eine Beiladung der FWT oder der FSWI zu dem vorliegenden Beschwerdeverfahren entsprechend § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13) nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 BN 13.02

    Zulässigkeit eines Beiladungsantrags einer Bauträgergesellschaft i.R.e.

    Diese Vorschrift ist bereits im Revisionszulassungsverfahren anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94

    Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung

    Deswegen entfällt gemäß § 142 VwGO übrigens auch ihre Beiladung für das vorliegende Beschwerdeverfahren (Beschluß vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 219.94

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung

    Ein erheblicher Mangel der unterlassenen notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO liegt zudem nicht vor, so daß auch eine Beiladung der FWT oder der FSWI zu dem vorliegenden Beschwerdeverfahren entsprechend § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13) nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 60.93

    Beiladung noch im Revisionsverfahren - Voraussetzungen einer notwendigen

    Zwar kommt nach § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO, der sinngemäß auch im Beschwerdeverfahren nach § 133 VwGO anwendbar ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13), eine Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO noch im Revisionsverfahren in Betracht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 304.92   

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https://dejure.org/1992,25020
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BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,25020)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,25020)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beiladung einer Fluglärmkommission als Fall einer notwendigen Beiladung i.R.e. Revisionsverfahrens

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7253
BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,7253)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,7253)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,7253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Startberechtigungen und Landeberechtigungen auf der Grundlage von Koordinierungseckwerten für bestimmte Arten des Luftverkehrs als Eingriff in die Regelung der Berufsausübung - Rechtsgrundlage für eine Befreiung von der Betriebspflicht am neuen Flughafen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Ein Revisionsverfahren gebe in Fortentwicklung der Rechtsprechung (Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 ) Gelegenheit zur rechtsgrundsätzlichen Klärung der Frage, ob den Benutzern eines bisherigen Flughafens hinsichtlich der Benutzung eines ausdrücklich als Ersatz für den bisherigen Flughafen konzipierten neuen Flughafens Rechte im Sinne von 42 Abs. 2 VwGO zustehen könnten.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagebefugnis der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Senats vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - (BVerwGE 69, 256) und vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - (BVerwGE 82, 246) verneint.

    Daß solche abwägungserheblichen Interessen durchaus bestehen können, hat der Senat in seinem Urteil vom 26. Juli 1989 (a.a.O. S. 251) bereits zum Ausdruck gebracht.

    Der Senat hat es bereits in seinem Urteil vom 26. Juli 1989 (a.a.O. S. 254 f.) für zweifelhaft gehalten, ob der seinerzeit herangezogene 6 LuftVG überhaupt eine geeignete gesetzliche Grundlage dafür bietet, die sich ausweitenden Kapazitätsprobleme von Flughäfen durch eine Verteilung von Start- und Landeberechtigungen zu lösen.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Die Beantwortung der Fragen, welche Kapazität dem regionalen bzw. überregionalen Luftverkehr auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen sollte und wie sie auf die Bewerber zu verteilen sei, verlange angesichts der inzwischen eingetretenen Engpässe sowie der hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Luftverkehrs eine allgemein-politische Grundentscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. auch BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 61, 260 ).

    Hinzu komme, daß die Verteilung der Start- und Landeberechtigungen auf der Grundlage von Koordinierungseckwerten für bestimmte Arten des Luftverkehrs von dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfaßt werde, durch den die Regelung der Berufsausübung dem Gesetzesvorbehalt unterstellt sei (vgl. allg. BVerfGE 33, 303; 76, 171 ).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Ein Revisionsverfahren gebe in Fortentwicklung der Rechtsprechung (Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 ) Gelegenheit zur rechtsgrundsätzlichen Klärung der Frage, ob den Benutzern eines bisherigen Flughafens hinsichtlich der Benutzung eines ausdrücklich als Ersatz für den bisherigen Flughafen konzipierten neuen Flughafens Rechte im Sinne von 42 Abs. 2 VwGO zustehen könnten.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagebefugnis der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Senats vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - (BVerwGE 69, 256) und vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - (BVerwGE 82, 246) verneint.

  • BVerwG, 25.04.1985 - 4 C 13.85

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Bau des Flughafen Münchens - Aufhebung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Ein solcher Umstand ist hier nicht bereits darin zu sehen, daß ein Wechsel in der Zuständigkeit des Gerichts stattgefunden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 4 C 13.85 - Buchholz 310 80 VwGO Nr. 45) oder daß der Senat auf die Beschwerden der Antragsteller zu 1, 3 a und 3 b, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 hin die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen hat.

    Ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit einer - von der Regel des 80 Abs. 1 VwGO abweichenden - sofortigen Vollziehung eines angefochtenen und mithin nicht bestandskräftigen Verwaltungsakts ist, ob im Einzelfall dem Interesse des Antragstellers am Schutz vor der Schaffung ihn belastender vollendeter Tatsachen auf Grund eines möglicherweise rechtswidrigen Verwaltungsakts oder dem Interesse der Behörde an der unverzögerten Durchsetzung eines Verwaltungsaktes auch vor einer abschließenden gerichtlichen Prüfung seiner Rechtmäßigkeit unter Beachtung des Art. 19 Abs. 4 GG das größere Gewicht beizumessen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 4 ER 301.85 - Buchholz 80 VwGO Nr. 45 ).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Die Beantwortung der Fragen, welche Kapazität dem regionalen bzw. überregionalen Luftverkehr auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen sollte und wie sie auf die Bewerber zu verteilen sei, verlange angesichts der inzwischen eingetretenen Engpässe sowie der hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Luftverkehrs eine allgemein-politische Grundentscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. auch BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 61, 260 ).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Die Beantwortung der Fragen, welche Kapazität dem regionalen bzw. überregionalen Luftverkehr auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen sollte und wie sie auf die Bewerber zu verteilen sei, verlange angesichts der inzwischen eingetretenen Engpässe sowie der hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Luftverkehrs eine allgemein-politische Grundentscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. auch BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 61, 260 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Hinzu komme, daß die Verteilung der Start- und Landeberechtigungen auf der Grundlage von Koordinierungseckwerten für bestimmte Arten des Luftverkehrs von dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfaßt werde, durch den die Regelung der Berufsausübung dem Gesetzesvorbehalt unterstellt sei (vgl. allg. BVerfGE 33, 303; 76, 171 ).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Dabei hat für die Interessenabwägung u.a. maßgebliches Gewicht, ob das Rechtsschutzbegehren in der Hauptsache offensichtlich begründet oder offensichtlich unbegründet ist (BVerwG, Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 <4 ER 302.90> - n.v.).
  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 108.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Mit Beschluß vom heutigen Tag (BVerwG 4 B 108.92) hat der Senat die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 2. April 1992 hinsichtlich der Antragsteller zu 1, 3 a und 3 b, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 aufgehoben und insoweit die Revision zugelassen.
  • BVerwG, 22.01.1988 - 5 C 51.87

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
    Die Entscheidung in einem Verfahren nach 80 Abs. 7 VwGO ist in der Sache nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie für das Verfahren bezüglich der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BVerwG, Beschluß vom 22. Januar 1988 - BVerwG 5 C 51.87 - Buchholz 310 80 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Das Gericht der Hauptsache hat gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO unabhängig von etwaigen Anträgen oder Anregungen der Beteiligten auf der Grundlage seiner Rechtserkenntnis über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage zu entscheiden; es gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 1992 - BVerwG 4 ER 302.92 u.a. - juris Rn. 18 und vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen

    Das Gericht der Hauptsache hat gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO unabhängig von etwaigen Anträgen oder Anregungen der Beteiligten auf der Grundlage seiner Rechtserkenntnis über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage zu entscheiden; es gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.09.2005 - 4 B 49.05 -, BVerwGE 124, 201 - zitiert nach juris; Beschl. v. 11.06.1992 - 4 ER 302.92 u. a. -, juris Rn. 18, und v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239, 240; VGH Kassel, Beschl. v. 10.10.2011 - 11 B 1834/11.T -, juris).

    Dabei hat für die Interessenabwägung u. a. maßgebliches Gewicht, ob das Rechtsschutzbegehren in der Hauptsache offensichtlich begründet oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.06.1992 - 4 ER 302/92, 4 ER 303/92, 4 ER 304/92 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 20 D 5/99

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrsflughafen

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302.92 u.a. - Urteil vom 26. Juli 1989 - 4 C 35.88 -, Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 22; BayVGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 20 A 97.40017 u.a. -, NVwZ-RR 1998, 490.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302.92 u.a. - Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 -, Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 3.

  • OVG Berlin, 23.09.2004 - 1 S 45.04

    Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen

    Bei der Antragstellerin handelt es sich jedoch immerhin um ein standortbezogenes gewerbliches Unternehmen, das eine Betriebsstätte am Flughafen Tempelhof hat und deren Geschäftsbetrieb auf die Benutzung dieses Flughafens ausgerichtet ist (vgl. zu einer entsprechenden Bewertung bei Flugschulen und Flugcharterunternehmen BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1989 - 4 C 35/88 -, BVerwGE 82, 246; Beschluss vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302-304/92 -, bei JURIS).

    Die Gemeinnützigkeit von Verkehrsflughäfen schließt es aus, den Flughafenunternehmer auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 Satz 3 LuftVZO dauerhaft vollständig von der Betriebspflicht zu befreien, denn dies würde die durch die luft-verkehsrechtliche Genehmigung nach § 6 LuftVG erfolgte "Widmung" des Flughafens faktisch ändern oder gar aufheben (ebenso: Giemulla/Schmid, Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, § 45 LuftVZO, Rdnr. 2, § 6 LuftVG, Rdnr. 42; Hofmann/Grabherr, a.a.O., § 6 LuftVG, Rdnr. 137; Quaas, a.a.O.; Greiner, Die Betriebspflicht von Flugplätzen, BayVBl. 1994, 449, 452; Wysk, Konsensuale Konfliktbewältigung in der luftrechtlichen Projektplanung, ZLW 2003, 602, 617 f.; offen gelassen, aber in die gleiche Richtung weisend: BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302-304/92 -, bei JURIS, Seite 4 des Dokuments; Urteil vom 27. September 1993 - 4 C 22/93 -, NVwZ-RR 1994, 189).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 20 D 181/98

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrsflughafen

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302.92 u.a. - Urteil vom 26. Juli 1989 - 4 C 35.88 -, Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 22; BayVGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 20 A 97.40017 u.a. -, NVwZ-RR 1998, 490.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302.92 u.a. - Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 -, Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 3.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 20 D 10/99

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrsflughafen

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302.92 u.a. - Urteil vom 26. Juli 1989 - 4 C 35.88 -, Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 22; BayVGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 20 A 97.40017 u.a. -, NVwZ-RR 1998, 490.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302.92 u.a. - Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 -, Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 3.

  • OVG Berlin, 23.09.2004 - 1 S 46.04

    Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen

    Bei den Antragstellerinnen handelt es sich jedoch immerhin um standortbezogene gewerbliche Unternehmen, die sämtlich ihren Sitz oder eine Betriebsstätte am Flughafen Tempelhof haben und deren Geschäftsbetrieb auf die Benutzung dieses Flughafens ausgerichtet ist (vgl. zu einer entsprechenden Bewertung bei Flugschulen und Flugcharterunternehmen BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1989 - 4 C 35/88 -, BVerwGE 82, 246; Beschluss vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302-304/92 -, bei JURIS).

    Die Gemeinnützigkeit von Verkehrsflughäfen schließt es aus, den Flughafenunternehmer auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 Satz 3 LuftVZO dauerhaft vollständig von der Betriebspflicht zu befreien, denn dies würde die durch die luftverkehrsrechtliche Genehmigung nach § 6 LuftVG erfolgte "Widmung" des Flughafens faktisch ändern oder gar aufheben (ebenso: Giemulla/Schmid, Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, § 45 LuftVZO, Rdnr. 2, § 6 LuftVG, Rdnr. 42; Hofmann/Grabherr, a.a.O., § 6 LuftVG, Rdnr. 137; Quaas, a.a.O.; Greiner, Die Betriebspflicht von Flugplätzen, BayVBl. 1994, 449, 452; Wysk, Konsensuale Konfliktbewältigung in der luftrechtlichen Projektplanung, ZLW 2003, 602, 617 f.; offen gelassen, aber in die gleiche Richtung weisend: BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302-304/92 -, bei JURIS, Seite 4 des Dokuments; Urteil vom 27. September 1993 - 4 C 22/93 -, NVwZ-RR 1994, 189).

  • VG Arnsberg, 28.04.2020 - 9 L 148/20
    vgl. Schenke, in Kopp/Schenke, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Auflage 2018, § 80, Rn. 196; BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1992 - 4 ER 302.92 -, juris, Rn. 17.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94

    Befreiung von der Betriebspflicht für einen Flughafen wegen Bauarbeiten -

    Das Bundesverwaltungsgericht spricht im Fall der - in ihren Auswirkungen allerdings wesentlich weitergehenden - Befreiung von der Betriebspflicht des Flughafens München II hinsichtlich der sogenannten Kleinflieger davon, daß die Entscheidung planungsrechtliche Elemente enthalte, die die Anwendung des Abwägungsgebots als notwendig erscheinen lasse (BVerwG, Urt. v. 27.9.1993 - 4 C 22.93-, UPR 1994, 33 = NVwZ-RR 1994, 189 = GewArch 1994, 332; vgl. auch das Urteil v. 26.7.1989 - 4 C 35.88 -, BVerwGE 82, 246 sowie den Beschluß gem. § 80 Abs. 7 VwGO v. 11.6.1992 - 4 ER 302.92; ferner Greiner BayVBl. 1994, 449).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 8 S 2291/19

    Zulässigkeit des Abbrennens von Feuerwerken in Flugplatznähe

    Sie korrespondieren grundsätzlich mit einer Betriebspflicht nach § 45 i.V.m. § 53 LuftVZO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.06.1992 - 4 ER 302/92 -, juris Rn. 29; vgl. zum Zusammenhang von Betriebszeit und Betriebspflicht auch Greiner, Die Betriebspflicht von Flugplätzen, BayVBl. 1994, 449 [451]).
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