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   BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91   

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BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91 (https://dejure.org/1992,5850)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1992 - 4 ER 403.91 (https://dejure.org/1992,5850)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 (https://dejure.org/1992,5850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrag über die Errichtung und Nutzung von Raststätten und Hotels und die Möglichkeit der Erlangung von Eigentum an den Objekten - Bestimmung des für die Entscheidung der beabsichtigten Klage zuständigen Verwaltungsgerichts - Konzessionen zum Betrieb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1978 - 7 ER 401.77

    Streitgenossenschaft - Örtlich zuständiges Gericht - Klage

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91
    Zwar steht derzeit nicht ohne weiteres fest, ob zwischen den Antragsgegnern eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO besteht; die Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO müssen jedenfalls dann als erfüllt angesehen werden, wenn die Annahme zumindest nicht fernliegt, daß eine notwendige Streitgenossenschaft gegeben ist (BVerwG, Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 7 ER 401.77 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 3 ER 401.81
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91
    Nur wenn bereits jetzt feststünde, daß die Antragsgegner in keinem Fall notwendige Streitgenossen sind, wäre der Antrag der Antragstellerin abzulehnen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 12).
  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91
    Dem liegt zugrunde, daß eine einheitliche Verfahrenszuständigkeit in Fällen dieser Art prozeßökonomisch sinnvoll und wünschenswert ist, so daß sie einer mehrfachen Inanspruchnahme der Gerichte wegen desselben Sachverhalts vorbeugt, der Entstehung von Mehrkosten entgegenwirkt und divergierende Entscheidungen vermeidet (BGH, Beschluß vom 16. Februar 1984 - I AZR 395/83 - BGHZ 90, 155 [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83]).
  • BVerwG, 18.07.1961 - VI ER 400.61
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91
    § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO faßt im übrigen in vereinfachter Form die Regelungen des § 36 Nrn. 3 und 4 ZPO zusammen und enthält damit selbst Anknüpfungspunkte für eine dem § 36 Nr. 3 ZPO entsprechende Regelung (BVerwG a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 12, 363 [BVerwG 18.07.1961 - VI ER 400/61 1]).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Da die Kläger ihren jeweiligen dienstlichen Wohnsitz in verschiedenen Bundesländern haben, nämlich in der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. Baden-Württemberg, ist das Bundesverwaltungsgericht als nächsthöheres gemeinschaftlich übergeordnetes Gericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - ).

    Die Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO müssen aber schon dann als erfüllt angesehen werden, wenn die Annahme zumindest nicht fernliegt, daß eine notwendige Streitgenossenschaft gegeben ist (stRspr, vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - m.w.N.).

    Es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts, schwierige Rechtsfragen, die im eigentlichen Verfahren zu klären sind, abschließend zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - ).

    Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei bemerkt, daß das Verwaltungsgericht H. zwar an die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit gebunden ist, aber frei ist in der Beurteilung aller sonstigen für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblichen Fragen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - ).

  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1978 - 7 ER 401.77 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 11 S. 6); es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, schwierige Rechtsfragen, die im eigentlichen Verfahren vom zuständigen Gericht zu klären sind, abschließend zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 S. 9 und vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998).
  • VG Sigmaringen, 04.03.2019 - A 2 K 7437/18

    Anrufung des BVerwG zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei

    Bei Klagen notwendiger Streitgenossen (§ 64 VwGO, § 62 Abs. 1 ZPO) mit unterschiedlichen Gerichtsständen kommen verschiedene Gerichte in Betracht und ist ein gemeinsames Verwaltungsgericht zu bestimmen (BVerwG, Beschlüsse vom 10.04.2018 - 6 AV 1.18 -, juris Rn. 7, vom 12.10.2010 - 2 AV 1.10 -, juris, vom 17.07.2002 - 6 AV 1.02 -, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 29, vom 22.11.1999 - 11 AV 2.99 -, NVwZ-RR 2000, 261, vom 07.05.1996 - 2 AV 1.95 -, juris, und vom 14.05.1992 - 4 ER 403.91 -, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18).

    Es genügt vielmehr, dass ihre Annahme nicht fernliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.05.1992, a.a.O.).

    Zur Entscheidung nach § 53 VwGO ist das Bundesverwaltungsgericht als nächsthöheres gemeinschaftlich übergeordnetes Gericht berufen, weil Gerichtsstände in verschiedenen Bundesländern bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.05.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.2019 - 1 AV 4.19

    Zuständigkeitsbestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit bei

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1978 - 7 ER 401.77 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 11 S. 6); es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, schwierige Rechtsfragen, die im eigentlichen Verfahren vom zuständigen Gericht zu klären sind, abschließend zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 S. 9 und vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998).
  • BVerwG, 01.12.1993 - 2 AV 7.93

    Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts

    Da die Beklagten ihren jeweiligen Wohnsitz in verschiedenen Bundesländern, nämlich in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, haben, ist das Bundesverwaltungsgericht als nächsthöheres gemeinschaftlich übergeordnetes Gericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - ).

    Ein für beide Klagen gemeinsames Verwaltungsgericht für zuständig zu erklären, käme deshalb nur in Betracht, wenn anzunehmen wäre, daß zwischen den Beklagten eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO bestünde (Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06

    Voraussetzungen für die Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts

    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt in solchen Fällen zusätzlich, dass zwischen den Klägern eine notwendige Streitgenossenschaft i.S.v. § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO gegeben ist (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 und v. 7. Mai 1996, a. a. O.; a. A. OVG NW, Beschl. v. 4. Januar 1995 - 5 F 30.94 - zitiert nach juris: einfache Streitgenossenschaft genügt), denn nur dann kommt eine Lösung des Kompetenzkonfliktes durch Abtrennung und teilweise Verweisung nicht in Betracht.

    Es genügt allerdings, dass die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft zumindest nicht fern liegt, denn es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts, schwierige Rechtsfragen, die ggf. im eigentlichen Verfahren zu klären sind, abschließend zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 1992, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.04.2018 - 6 AV 1.18

    Einfache Streitgenossenschaft; Gerichtsstand; Gesamtschuldner;

    Die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung eines gemeinsamen Verwaltungsgerichts käme im vorliegenden Fall nur in Betracht, wenn anzunehmen wäre, dass zwischen den Antragsgegnern eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO bestünde (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2022 - 10 AV 1.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung eines gemeinsamen Verwaltungsgerichts käme nur in Betracht, wenn anzunehmen wäre, dass zwischen den Beklagten eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO bestünde (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.1999 - 11 AV 2.99

    Örtliche Zuständigkeit; Bestimmung des zuständigen Gerichts; notwendige

    Wenn - wie hier - mehrere Personen verklagt werden sollen und dafür gemäß § 52 Nr. 5 VwGO verschiedene Verwaltungsgerichte örtlich zuständig sind, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nur in Betracht, wenn die Annahme zumindest nicht fernliegt, daß eine notwendige Streitgenossenschaft besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1975 - BVerwG VII ER 400.75 -, vom 20. Januar 1978 - BVerwG 7 ER 401.77 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 -, vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 -, vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 AV 7.93 - und vom 7. Mai 1996 - BVerwG 2 AV 1.95 - ).
  • BVerwG, 16.03.2022 - 10 AV 2.21

    Konstitutive Zuständigkeitsbestimmung

    Die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung eines gemeinsamen Verwaltungsgerichts käme nur in Betracht, wenn anzunehmen wäre, dass zwischen den Beklagten eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO bestünde (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 18.08.2020 - 18 L 1377/20
  • BVerwG, 12.01.2004 - 5 AV 2.03

    Möglichkeit der Anrufung des im Rechtszug höheren Gerichts zur Bestimmung des

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 8 PS 37/03

    Gerichtsstand; Klagebegehren; Klagehäufung; objektive Klagehäufung; örtliche

  • BVerwG, 08.01.2001 - 11 AV 1.00

    Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bestimmung eines

  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 2 K 13.659

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts; Verweisung

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