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   BVerwG, 12.02.1993 - 4 ER 404.92   

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BVerwG, 12.02.1993 - 4 ER 404.92 (https://dejure.org/1993,10465)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1993 - 4 ER 404.92 (https://dejure.org/1993,10465)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 (https://dejure.org/1993,10465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gerichtsstands nach Gesichtspunkten des Sachzusammenhangs oder einer anderweitigen Zweckmäßigkeit - Annahme eines einheitlichen Vorhabens bei zwei jeweils selbstständigen Planfeststellungsbeschlüssen betreffend eine Bundesfernstraße - Örtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1993 - 4 ER 404.92
    Die allein auf die jeweilige Behördenzuständigkeit zurückgehende "Abschnittsbildung" ist für die materielle Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse zunächst ohne Bedeutung; die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Abschnittsbildung (vgl. dazu zuletzt BVerwG, Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) können nicht auf eine auf diese Gründe zurückgehende "Abschnittsbildung" übertragen werden.
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Der Grundsatz, dass der jeweilige Teilabschnitt einer planfestgestellten Straße eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen muss, gilt darüber hinaus nicht bei einer allein auf eine unterschiedliche Behördenzuständigkeit zurückgehenden Abschnittsbildung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34 S. 3).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Der Grundsatz, dass der jeweilige Teilabschnitt einer planfestgestellten Straße eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen muss, gilt darüber hinaus nicht bei einer allein auf eine unterschiedliche Behördenzuständigkeit zurückgehenden Abschnittsbildung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34 S. 3).
  • BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20

    Keine erneute Zuständigkeitsbestimmung

    Denn die örtlichen Zuständigkeitsregelungen in § 52 VwGO werden nicht von Gesichtspunkten des Sachzusammenhangs oder prozessökonomischer Zweckmäßigkeit bestimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34 und vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2.02 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 16.03.2022 - 10 AV 1.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Denn die örtlichen Zuständigkeitsregelungen der Verwaltungsgerichtsordnung werden nicht von Gesichtspunkten des Sachzusammenhangs oder prozessökonomischer Zweckmäßigkeit bestimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34, vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2.02 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 28 und vom 10. April 2018 - 6 AV 1.18 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 40 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 8 PS 131/14

    Recht oder Rechtsverhältnis als ortsgebunden durch Stehen in besonderer Beziehung

    Eine den dinglichen Gerichtsstand des § 52 Nr. 1 VwGO begründende besondere Beziehung zu einem Territorium ist danach nicht nur bei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung oder gegen bauaufsichtliche Verfügungen bejaht worden (vgl. die Nachweise bei Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: November 2009, § 52 Rn. 14 und Fn. 32), sondern auch bei einer Klage auf nachträgliche Anordnung von Schutzvorkehrungen nach § 17c FStrG, § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2010 - BVerwG 9 A 36.08 -, Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 18), bei einer Klage auf Rückgabe eines Grundstückes nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1994, a.a.O.), bei einer Klage planbetroffener Grundstückseigentümer gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.2.1993 - BVerwG 4 ER 404.92 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34), bei einer Klage gegen die Fehlbelegungsabgabe nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.1989 - BVerwG 8 C 119.86 -, NJW-RR 1990, 122 f.), bei einer Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees mit einem Motorboot (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.7.1962 - BVerwG 7 ER 420.62 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2), bei einer Klage eines Gemeinschaftskernkraftwerksbetreibers auf Zustimmung zur Elektrizitätsmengenübertragung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.8.2007 - 10 S 690/07 -, DVBl. 2008, 196, 198) oder bei einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Festlegung von Flugrouten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, NVwZ-RR 2003, 737, 738).
  • BVerwG, 16.03.2022 - 10 AV 2.21

    Konstitutive Zuständigkeitsbestimmung

    Denn die örtlichen Zuständigkeitsregelungen der Verwaltungsgerichtsordnung werden nicht von Gesichtspunkten des Sachzusammenhangs oder prozessökonomischer Zweckmäßigkeit bestimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34, vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2.02 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 28 und vom 10. April 2018 - 6 AV 1.18 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 40 Rn. 8).
  • BVerwG, 01.12.1993 - 2 AV 7.93

    Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts

    Die örtliche Zuständigkeitsregelung des § 52 VwGO wird nicht - wie die Klägerin offensichtlich meint - von Gesichtspunkten des Sachzusammenhangs oder der Zweckmäßigkeit bestimmt (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1993 - BVerwG 4 ER 404.92 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 20 D 110/97

    Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bei

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34; Bier in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 52 Rdnr. 5.
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   BVerwG, 01.10.1992 - 4 ER 404.92   

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BVerwG, 01.10.1992 - 4 ER 404.92 (https://dejure.org/1992,13723)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1992 - 4 ER 404.92 (https://dejure.org/1992,13723)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1992 - 4 ER 404.92 (https://dejure.org/1992,13723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 15.02.2018 - 5 AV 1.18

    Keine Anwendung von § 53 Abs. 1 und Abs. 2 VwGO bei umstrittener örtlicher

    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, einen Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 1992 - 4 ER 404.92 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 19 S. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06

    Voraussetzungen für die Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts

    Als das örtlich zuständige Verwaltungsgericht ist nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung gesetzlicher Wertungen das Verwaltungsgericht Cottbus zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Oktober 1992 - 4 ER 404.92 - Tz 19, zitiert nach juris; v. 14. Mai 1992 u. v. 7. Mai 1996, jeweils a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 5 S 714/99

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts durch das nächsthöhere

    Die Entscheidung ist daher nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit zu treffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.05.1996 - 2 AV 1.95 -, NVwZ 1996, 998 sowie Beschl. v. 01.10.1992 - 4 ER 404.92 -, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 19).
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