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   ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06   

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ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06 (https://dejure.org/2006,32590)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.12.2006 - 4 Ga 99/06 (https://dejure.org/2006,32590)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 4 Ga 99/06 (https://dejure.org/2006,32590)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für Beförderungen innerhalb des öffentlichen Dienstes (BAG, Urteil vom 28.05.2002, 9 AZR 751/00, BAGE 101, 153).

    Öffentliche Ämter iSd. Art. 33 Abs. 3 GG sind sowohl Beamtenstellen als auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG, Urteil vom 28.05.2002 aaO).

    Die Verwaltung als vollziehende Gewalt hat dann zu entscheiden, ob und wie die Stellen besetzt werden sollen (BAG, Urteil vom 28.05.2002 aaO).

    Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, auf den sich das beklagte Land beruft, ist ein verfassungsrechtliches Schutzgut, das auch eine Beschränkung des Bewerbungsverfahrensanspruches nach Art. 33 Abs. 2 GG zu rechtfertigen vermag (BAG, Urteil vom 28.05.2002, aaO).

    Das gebietet die wirksame Erfüllung des Auftrages der Verwaltung (BAG, Urteil vom 28.05.2002, aaO).

    Der einzelne Bewerber muss eine Einschränkung des durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährten Zugangsrechts zu öffentlichen Ämtern hinnehmen, wenn ansonsten die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unzumutbar behindert würde (BAG, 28.05.2002, aaO; BAG vom 15.03.2005 aao).

    Zwar kommt grundsätzlich zur Einschränkung des Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG das von dem c. geltend gemachte Interesse an der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schulverwaltung in Betracht (BAG, Urteil vom 28.05.2002, aaO).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    Das Auswahlprofil stellt damit die Verbindung zwischen dem vom öffentlichen Arbeitgeber zu bestimmenden Charakter der Stelle und den von den Bewerbern zu erbringenden Voraussetzungen her (BAG, Urteil vom 15.03.2005, 9 AZR 142/04, AP Nr. 62 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung; denn der öffentliche Arbeitgeber ist nicht berechtigt, selbst rechtsverbindlich zu entscheiden, ob seine Verwaltungsinteressen gegenüber dem Interesse eines Bewerbers auf Zugang zu einem öffentlichen Amt den Vorrang verdienen (BAG, Urteil vom 15.03.2005, aaO).

    Vergleichbare Beeinträchtigungen sind erfahrungsgemäß mit jeder Versetzung oder Beförderung eines Stelleninhabers verbunden (BAG, Urteil vom 15.03.2005, aaO).

  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    Die einstweilige Verfügung muss daher zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den Antragsteller notwendig sein (LAG Hamm, 18.2.1998, 3 Sa 297/98, NZA-RR 1998, 422).
  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2005 - 1 L 771/05

    Laufbahnwechsel, Versetzung, Ausschreibung, Ausschreibungsschritt, letzter

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat ein einer weiteren Entscheidung vom 06.01.2006 (6 B 2/06) in Einklang mit der Rechtsprechung des VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 28.12.2005, 1 L 1809/05, Beschluss vom 27.06.2005, 1 L 771/05) die Auffassung vertreten, dass die mit der Beschränkung der Bewerbungsmöglichkeiten verbundene Verengung des Bewerberfeldes auf sachlichen Erwägungen beruht, weil mit dem Ausschluss von laufbahngleichen Versetzungsbewerbern sowie auch von Laufbahnwechslern von schulscharfen Ausschreibungsverfahren, insbesondere kurz vor Beginn eines Schulhalbjahres, verhindert werden soll, dass durch eine kurzfristige Versetzung die Versorgung an der bisherigen Schule des Versetzungsbewerbers beeinträchtigt bzw. gefährdet wird, da der durch den Wechsel geschaffene Bedarf zum Schuljahresbeginn nicht mehr zeitnah gedeckt werden könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2006 - 6 B 2/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zulassung zu einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat ein einer weiteren Entscheidung vom 06.01.2006 (6 B 2/06) in Einklang mit der Rechtsprechung des VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 28.12.2005, 1 L 1809/05, Beschluss vom 27.06.2005, 1 L 771/05) die Auffassung vertreten, dass die mit der Beschränkung der Bewerbungsmöglichkeiten verbundene Verengung des Bewerberfeldes auf sachlichen Erwägungen beruht, weil mit dem Ausschluss von laufbahngleichen Versetzungsbewerbern sowie auch von Laufbahnwechslern von schulscharfen Ausschreibungsverfahren, insbesondere kurz vor Beginn eines Schulhalbjahres, verhindert werden soll, dass durch eine kurzfristige Versetzung die Versorgung an der bisherigen Schule des Versetzungsbewerbers beeinträchtigt bzw. gefährdet wird, da der durch den Wechsel geschaffene Bedarf zum Schuljahresbeginn nicht mehr zeitnah gedeckt werden könnte.
  • VG Gelsenkirchen, 28.12.2005 - 1 L 1809/05

    Versetzung; Lehrer; Laufbahnwechsel; Bestenauslese

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat ein einer weiteren Entscheidung vom 06.01.2006 (6 B 2/06) in Einklang mit der Rechtsprechung des VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 28.12.2005, 1 L 1809/05, Beschluss vom 27.06.2005, 1 L 771/05) die Auffassung vertreten, dass die mit der Beschränkung der Bewerbungsmöglichkeiten verbundene Verengung des Bewerberfeldes auf sachlichen Erwägungen beruht, weil mit dem Ausschluss von laufbahngleichen Versetzungsbewerbern sowie auch von Laufbahnwechslern von schulscharfen Ausschreibungsverfahren, insbesondere kurz vor Beginn eines Schulhalbjahres, verhindert werden soll, dass durch eine kurzfristige Versetzung die Versorgung an der bisherigen Schule des Versetzungsbewerbers beeinträchtigt bzw. gefährdet wird, da der durch den Wechsel geschaffene Bedarf zum Schuljahresbeginn nicht mehr zeitnah gedeckt werden könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2000 - 12 B 1959/99

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Übertragung eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    Es soll eindeutig ungeeignete Bewerber schon im Vorfeld der eigentlichen Auswahlentscheidung aus dem Kreis der in das engere Auswahlverfahren einzubeziehenden Bewerber ausschließen (OVG Münster, Urteil vom 13.04.2000, 12 B 1959/99, DÖD 2001, 127).) .
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    An ihnen werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um den Dienstposten gemessen, um eine bestmögliche Besetzung zu gewährleisten (BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, BAGE 104, 295; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, 2 A 3.00, BVerwGE 115, 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 1 B 2117/03

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs;

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    Die Erstellung eines derartigen konstitutiven Anforderungsprofils ist demnach Ausdruck der Anwendung der in Art. 33 Abs. 2 GG für die Personalentscheidung genannten Kriterien (OVG Münster, Urteil vom 16.12.2003, 1 B 2117/03, NVwZ-RR 2004, 236).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
    An ihnen werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um den Dienstposten gemessen, um eine bestmögliche Besetzung zu gewährleisten (BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, BAGE 104, 295; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, 2 A 3.00, BVerwGE 115, 58).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08

    Teilnahme am Auswahlverfahren; Trennung der Auswahlverfahren nach Einstellungs-

    Die Klägerin hat vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf durch Urteil den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt, nach dem sie in die von ihr begehrten ausgeschriebenen Stellen im Besetzungsverfahren einzubeziehen war (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2006 - 4 Ga 99/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 6 B 26/07

    Beschränkung von Stellenausschreibungen im Laufbahnwechselverfahren auf zwei

    Soweit die Beschwerde unter Berufung auf das Urteil des Arbeitsgerichts E. vom 27. Dezember 2006 im Verfahren 4 GA 99/06 meint, der organisatorische Aufwand von möglichen Überbrückungsmaßnahmen an der bisherigen Schule sowie die damit verbundenen pädagogischen Nachteile müssten gegenüber dem verfassungsrechtlich geschützten Anspruch des Versetzungsbewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG zurücktreten, verkennt sie die Zielrichtung der Vorschrift und das sich daraus ergebende Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Bestimmung des für eine Stellenbesetzung in Betracht kommenden Personenkreises.
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