Rechtsprechung
LG München I, 11.04.2016 - 4 HK O 11063/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- damm-legal.de
Zur Erforderlichkeit von Doppelblindstudien bei Wirksamkeitsaussagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführende Werbung bei einem Gerätesystem für eine Bioresonanztherapie im Hinblick auf das Fehlen objektiv messbarer organischer Befundmöglichkeiten
- kanzlei.biz
Werbung für Medizinprodukte mit wissenschaftlich nicht gesicherten Wirkungsaussagen ist irreführend
- rewis.io
Irreführende Werbung für ein Gerätesystem für eine Bioresonanztherapie
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Erforderlichkeit von Doppelblindstudien bei Wirksamkeitsaussagen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Irreführende Werbung für Medizinprodukte ohne Wirksamkeitsnachweis
- christmann-law.de (Kurzinformation und ausführliche Zusammenfassung)
Keine Werbung für Behandlung mit Bioresonanzgerät mit wissenschaftlich nicht belegten Wirkungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Doppelblindstudie erforderlich bei alleiniger Abhängigkeit der Wirksamkeit von Befinden des Probanden
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 106 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Werbung für Bioresonanztherapie
Verfahrensgang
- LG München I, 11.04.2016 - 4 HK O 11063/13
- OLG München, 08.12.2016 - 29 U 1893/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06
Priorin
Auszug aus LG München I, 11.04.2016 - 4 HKO 11063/13
Dabei hat derjenige, der im geschäftlichen Verkehr im Medizinbereich mit Wirkungsaussagen Werbung treibt, die wissenschaftlich ungesichert sind, darzulegen und zu beweisen, dass seine Angaben zutreffend und richtig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2009, 75 - Priorin, m. w. N.). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus LG München I, 11.04.2016 - 4 HKO 11063/13
Die Kammer kann nicht erkennen, dass der Kläger mit der Geltendmachung der streitgegenständlichen Ansprüche überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt, und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. hierzu BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner). - BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11
ARTROSTAR
Auszug aus LG München I, 11.04.2016 - 4 HKO 11063/13
Der Nachweis, dass von dem Mittel keine solche die Gesundheit schädigende oder zumindest gefährdende Wirkung ausgeht, kann nach der Natur der Sache allein durch eine randomisierte placebokontrollierte Doppelblindstudie erbracht werden (BGH Urteil vom 15.03.2012 - I ZR 44/11-ARTROSTAR COMPACT m. w. N.).
- OLG München, 08.12.2016 - 29 U 1893/16
Werbung für ein nicht als wirksam nachgewiesenes medizinisches Produkt
Auf die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) wird das Urteil des Landgerichts München I vom 11. April 2016, Az.: 4 HK O 11063/13, aufgehoben, soweit die Beklagten zu 2) und 3) verurteilt wurden.