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LG München I, 11.04.2016 - 4 HKO 2387/16 |
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Verfahrensgang
- LG München I, 11.04.2016 - 4 HKO 2387/16
- OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16
Wird zitiert von ...
- OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16
"Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 11.04.2016, Az. 4 HK O 2387/16, abgeändert und in den Ziffern I. und II. wie folgt neu gefasst:.Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird unter Abänderung von Ziff. III. des Tenors des Endurteils des Landgerichts München I vom 11.04.2016, Az. 4 HK O 2387/16, bis zum 14.03.2016 auf EUR 50.000,- und für die Zeit danach auf EUR 37.500,- festgesetzt.
unter Abänderung des Endurteils des Landgerichts München I vom 11.04.2016, Az. 4 HK O 2387/16, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.