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   LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HK O 8567/06   

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LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HK O 8567/06 (https://dejure.org/2008,27646)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13.06.2008 - 4 HK O 8567/06 (https://dejure.org/2008,27646)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 4 HK O 8567/06 (https://dejure.org/2008,27646)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Netznutzungsentgelte von neun Stromnetzbetreibern gekürzt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verweigerung einer Leistungsüberprüfung durch Netzbetreiber spricht für willkürliche Preisgestaltung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HKO 8567/06
    Dieser Betrag gibt lediglich das für einen bestimmten Zeitpunkt ermittelte Ergebnis des gleichen Preisbestimmungsverfahrens wieder, an dem der Netznutzer nicht teilnimmt, dessen konkrete preisbestimmende Faktoren ihm nicht bekannt sind und dessen Ergebnis er weder nachvollziehen noch beeinflussen kann ( BGH GRUR 2006, 696, Rn. 10 - Stromnetznutzungsentgelt I; GRUR 2006, 699, Rn. 12 - Stromnetznutzungsentgelt II).

    Falls die Beklagte die hier strittigen Entgelte nach den Preisfindungsgrundsätzen der VV II plus kalkuliert haben sollte, schließt dies im übrigen die Anwendung von § 315 BGB nicht aus ( BGH GRUR 2006, 699, Rn. 18 - Stromnetznutzungsentgelt II; GRUR 2006, 696, Rn. 18 - Stromnetznutzungsentgelt I).

    Erst dann können im einzelnen Tatsachen, die für die rechtliche Wertung, ob der festgesetzte Preis billig ist, eine Rolle spielen, vorgetragen, bestritten und im Rahmen einer Beweisaufnahme geklärt werden (vgl. auch BGH GRUR 2006, 696, Rn. 18 - Stromnetznutzungsentgelt I).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HKO 8567/06
    Die Entscheidungen des BGH vom 28.03.2007 ( NJW 2007, 1672) und 13.06.2007 ( NJW 2007, 2540) stehen dem nicht entgegen.

    Diese Entscheidungen basieren auf der Voraussetzung, dass in dem jeweils entschiedenen Fall für den dortigen Kläger die Möglichkeit bestanden hat, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen (vgl. NJW 2007, 1672, Rn. 17) bzw. auf dem fraglichen Wärmemarkt ein Substitutionswettbewerb zwischen Anbietern konkurrierender Heizernergieträger besteht (vgl. NJW 2007, 2540, Rn. 34).

    Auch die Möglichkeit der kartellrechtlichen Überprüfung schließt die Anwendung von § 315 Abs. 3 BGB nicht aus ( BGH NJW 2007, 2540, Rn. 13 ff.).

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 8/05

    Stromnetznutzungsentgelt II

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HKO 8567/06
    Dieser Betrag gibt lediglich das für einen bestimmten Zeitpunkt ermittelte Ergebnis des gleichen Preisbestimmungsverfahrens wieder, an dem der Netznutzer nicht teilnimmt, dessen konkrete preisbestimmende Faktoren ihm nicht bekannt sind und dessen Ergebnis er weder nachvollziehen noch beeinflussen kann ( BGH GRUR 2006, 696, Rn. 10 - Stromnetznutzungsentgelt I; GRUR 2006, 699, Rn. 12 - Stromnetznutzungsentgelt II).

    Zur Vermeidung eines Dissenses ist auch deshalb das Verhalten der Parteien als die Einräumung eines einseitigen Preisbestimmungsrechtes mit der Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung durch die Beklagte zu deuten ( BGH GRUR 2006, 699, Rn. 12 - Stromnetznutzungsentgelt II).

    Falls die Beklagte die hier strittigen Entgelte nach den Preisfindungsgrundsätzen der VV II plus kalkuliert haben sollte, schließt dies im übrigen die Anwendung von § 315 BGB nicht aus ( BGH GRUR 2006, 699, Rn. 18 - Stromnetznutzungsentgelt II; GRUR 2006, 696, Rn. 18 - Stromnetznutzungsentgelt I).

  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HKO 8567/06
    Die Entscheidungen des BGH vom 28.03.2007 ( NJW 2007, 1672) und 13.06.2007 ( NJW 2007, 2540) stehen dem nicht entgegen.

    Diese Entscheidungen basieren auf der Voraussetzung, dass in dem jeweils entschiedenen Fall für den dortigen Kläger die Möglichkeit bestanden hat, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen (vgl. NJW 2007, 1672, Rn. 17) bzw. auf dem fraglichen Wärmemarkt ein Substitutionswettbewerb zwischen Anbietern konkurrierender Heizernergieträger besteht (vgl. NJW 2007, 2540, Rn. 34).

  • BGH, 04.03.2008 - KZR 29/06

    Stromnetznutzungsentgelt III

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HKO 8567/06
    Damit ist den Netzbetreibern, die allein über die für die Bestimmung des zulässigen Preises erforderlichen tatsächlichen Kenntnisse verfügen, das Recht gegeben worden, unter Beachtung der Vorgaben des EnWG auf der Grundlage eines privatwirtschaftlichen Entgeltfindungssystems (vgl. Büdenbender, EnWG 2003, § 6 Rn. 80) oder ggf. nach den durch eine Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 2 EnWG 1998 konkretisierten Kriterien allgemeine Entgelte für die Netznutzung zu bilden ( BGH, Urt.v. 04.03.2008 - KZR 29/06 - Rn. 20 - Stromnetznutzungsentgelt III).

    Es besteht somit bei einem Netznutzungsvertrag kein Anlass, von der durch ein - vertraglich vereinbartes oder gesetzliches - Leistungsbestimmungsrecht eröffneten Überprüfung der Billigkeit des Entgelts deshalb abzusehen, weil der Netznutzer das Entgelt bei Vertragsschluss nicht beanstandet hat (so jetzt auch ausdrücklich BGH, Urt.v. 04.03.2008 - KZR 29/06 - Rn. 23 - Stromnetznutzungsentgelt III).

  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HKO 8567/06
    Die Entstehung des Rückzahlungsanspruches fiel im vorliegenden Fall mit der jeweiligen Zahlung der Klägerin zusammen (BGH NJW-RR 1989, 1013, 1016).
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   LG München I, 31.08.2006 - 4 HK O 8567/06, 4 HKO 8567/06, 4 HK O 8567/06   

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https://dejure.org/2006,28766
LG München I, 31.08.2006 - 4 HK O 8567/06, 4 HKO 8567/06, 4 HK O 8567/06 (https://dejure.org/2006,28766)
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LG München I, Entscheidung vom 31. August 2006 - 4 HK O 8567/06, 4 HKO 8567/06, 4 HK O 8567/06 (https://dejure.org/2006,28766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung einer Übersendung von Werbefaxen; Beendigung einer Geschäftsbeziehung wegen der Einleitung eines Mahnverfahrens; Wettbewerbsverhältnis zwischen einem EDV-Ausstatter und einem Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 253
  • GRUR-RR 2007, 59
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14

    Cold-Calls: Abgrenzung Marktforschung von Werbung

    Voraussetzung für einen solchen Unterlassungsanspruch ist, dass durch einen Anruf ohne Einwilligung ein unzumutbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers vorliegt und weiteren solchen Eingriffen, also einer Gefahr der Wiederholung solcher Eingriffe nur durch ein strafbewehrtes Unterlassungsgebot begegnet werden kann (LG München I, Urteil vom 31.08.2006, Az.: 4 HK O 8567/06, BeckRS 2006, 13414).
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