Rechtsprechung
LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HK O 182/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV
Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger Leistung (Abo) ist wettbewerbswidrig
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-richter.com (Kurzinformation)
Tarnung eines kostenpflichtigen Vertrages durch Web.de als Dankeschön bzw. Treuegeschenk ist irreführend
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HK O 182/07
- OLG Koblenz, 18.03.2009 - 4 U 1173/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
Erforderlich ist allerdings ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor;… WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II). - OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig …
Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
Gewinnt der Werbeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 830 f. = GRUR-RR 2007, 165 f.; OLGR 2002, 227 f.). - BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
Aktivierungskosten II
Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
Erforderlich ist allerdings ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
Erforderlich ist allerdings ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor;… WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II). - OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage
Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
Gewinnt der Werbeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 830 f. = GRUR-RR 2007, 165 f.; OLGR 2002, 227 f.).
- OLG Koblenz, 18.03.2009 - 4 U 1173/08
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das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 19. August 2008 - 4 HK.O 182/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.