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   LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HK O 182/07   

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https://dejure.org/2008,38268
LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HK O 182/07 (https://dejure.org/2008,38268)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19.08.2008 - 4 HK O 182/07 (https://dejure.org/2008,38268)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19. August 2008 - 4 HK O 182/07 (https://dejure.org/2008,38268)
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Volltextveröffentlichung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV
    Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger Leistung (Abo) ist wettbewerbswidrig

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Tarnung eines kostenpflichtigen Vertrages durch Web.de als Dankeschön bzw. Treuegeschenk ist irreführend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
    Erforderlich ist allerdings ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06

    Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig

    Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
    Gewinnt der Werbeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 830 f. = GRUR-RR 2007, 165 f.; OLGR 2002, 227 f.).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
    Erforderlich ist allerdings ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
    Erforderlich ist allerdings ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01

    Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage

    Auszug aus LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
    Gewinnt der Werbeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 830 f. = GRUR-RR 2007, 165 f.; OLGR 2002, 227 f.).
  • OLG Koblenz, 18.03.2009 - 4 U 1173/08

    Zur unzulässigen Blickfangwerbung als Geschenk für ein Abo (Web.de)

    das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 19. August 2008 - 4 HK.O 182/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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