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   LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HK O 4/17   

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https://dejure.org/2017,51318
LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HK O 4/17 (https://dejure.org/2017,51318)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.2017 - 4 HK O 4/17 (https://dejure.org/2017,51318)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 4 HK O 4/17 (https://dejure.org/2017,51318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • aufrecht.de

    Richtige Preisangaben bei Kaffeekapseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung für Kaffeekapseln erfordert vollständige Preisangaben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz beim Kaffeekauf: Nur Stückzahlangabe reicht bei Kapseln nicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Elektromarkt muss Grundpreis für Kaffee-Kapseln angeben

  • lgko.justiz.rlp.de PDF (Pressemitteilung)

    Kaffee Kapsel Entscheidung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Grundpreise müssen auch bei Kaffee-Kapseln angegeben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elektromarkt muss bei Verkauf von Kaffee-Kapseln auch Grundpreis für in den Kapseln enthaltenen Kaffee angeben - Preisvergleichsmöglichkeiten der Verbraucher werden ohne Grundpreisangabe erheblich erschwert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 110/11

    Traum-Kombi - Pizzabringdienst muss in Preislisten und Werbung für Produkte in

    Auszug aus LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17
    Auch diese Vorschriften sind dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu 'regeln (vgl. BGH Urt. v. 28.06.2012 -I ZR 110/11).

    Maßgeblich ist, dass die Preisvergleichsmöglichkeiten der Verbraucher erheblich erschwert wurden (vgl. BGH Urt. v. 28.06.2012 -I ZR 110/11 - m. w. N.).

    Zudem gelten die dem Verbraucher bei einer Werbung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 PAngV zu gebenden Informationen gemäß § 5a Abs. 4 UWG als wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG (vgl. BGH Urt. v. 28.06.2012 - I ZR 110/11 - m. w. N.).

  • LG Düsseldorf, 09.09.2015 - 12 O 465/14

    Kaffeekapseln oder -pads dürfen nur unter Angabe eines Grundpreises angeboten

    Auszug aus LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17
    Die Beklagte hat mit ihrem Angebot vom 23.11.2016 unter Angabe des Gewichts der in den Kapseln enthaltenen Kaffeemenge aber ohne Nennung des Grundpreises dafür § 2 Abs. 1 S. 1 u. S. 2 PAngV zuwidergehandelt und damit eine unzulässige geschäftliche Handlung vorgenommen (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 09.09.2015 - 12 0 465/14 - LG Koblenz Urt. v. 07.03.2017 1 HKO 108/16; s. a. OLG Koblenz Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1219105 -).

    Der Grundpreis des in den Kapseln enthaltenen Kaffeepulvers musste schon deshalb angegeben werden, weil Kapseln mit Kaffeepulver gerichtsbekannt nicht stets dasselbe Gewicht haben und Verbrauchern ermöglicht werden muss, die Preise solcher Kapseln mit den Preisen anderer Kaffeekapseln und von in anderer Form angebotenem Kaffee zu vergleichen (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 09.09.2015 - 12 0 465/14).

  • OLG Jena, 02.11.2005 - 2 U 384/05

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowie Freistellungsanspruch wegen

    Auszug aus LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17
    Der Verstoß betraf auch nicht nur die Verbraucher, die bei der Beklagten eine Kaffeemaschine oder Kaffeekapseln erwerben wollten, sondern alle Verbraucher, die die Werbung zur Kenntnis nahmen (vgl. OLG Jena Urt. v. 02.11.2005 - 2 U 384/05).

    Der Umstand, dass die Beklagte, die einen Elektrofachmarkt betreibt, Kaffeekapseln nur als "Zusatzartikel" (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1219/05 - s. a. OLG Jena Urt. v. 02.11.2005 - 2 U 384/05) anbietet, genügt nicht, um die Spürbarkeit der Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen verneinen zu können.

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Auszug aus LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17
    Der Umstand, dass die Beklagte, die einen Elektrofachmarkt betreibt, Kaffeekapseln nur als "Zusatzartikel" (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1219/05 - s. a. OLG Jena Urt. v. 02.11.2005 - 2 U 384/05) anbietet, genügt nicht, um die Spürbarkeit der Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen verneinen zu können.
  • LG Koblenz, 20.12.2016 - 1 HKO 108/16
    Auszug aus LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17
    Die Beklagte hat mit ihrem Angebot vom 23.11.2016 unter Angabe des Gewichts der in den Kapseln enthaltenen Kaffeemenge aber ohne Nennung des Grundpreises dafür § 2 Abs. 1 S. 1 u. S. 2 PAngV zuwidergehandelt und damit eine unzulässige geschäftliche Handlung vorgenommen (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 09.09.2015 - 12 0 465/14 - LG Koblenz Urt. v. 07.03.2017 1 HKO 108/16; s. a. OLG Koblenz Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1219105 -).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17
    Die Preisangabenverordnung, deren Zweck es ist, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (vgl. BGH Urt. v. 03.07.2003 -I ZR 211/01 - m. w. N.), enthält Vorschriften, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 3a Rn. 1.260 m. w. N.).
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