Rechtsprechung
AG Göppingen, 18.07.2011 - 4 IK 82/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Göppingen, 18.07.2011 - 4 IK 82/11
- LG Ulm, 12.03.2012 - 3 T 104/11
- BGH, 07.05.2013 - IX ZB 51/12
Wird zitiert von ...
- LG Ulm, 12.03.2012 - 3 T 104/11
Anwendung der Ausschlussfrist von 3 Jahren für Folgeanträge auch auf den …
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 18.07.2011 - Aktenzeichen 4 IK 82/11 - wird kostenpflichtig.