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   VG Ansbach, 31.08.2007 - AN 4 K 07.00590   

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VG Ansbach, 31.08.2007 - AN 4 K 07.00590 (https://dejure.org/2007,36989)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.08.2007 - AN 4 K 07.00590 (https://dejure.org/2007,36989)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. August 2007 - AN 4 K 07.00590 (https://dejure.org/2007,36989)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Würzburg, 09.11.2011 - W 6 K 11.655

    IHK-Beitrag; Grundbeitrag; keine Verjährung; Pflichtmitgliedschaft; kein Verstoß

    Hier besteht aus der der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Erwägungen kein Zweifel daran, dass durch die Errichtung von Industrie- und Handelskammern und die Pflichtmitgliedschaft in diesen Kammern legitime staatliche Zwecke verfolgt werden und dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch in seiner Ausprägung gemäß der EMRK gewahrt ist (vgl. VG Ansbach, U.v. 31.08.2007 Az: 4 K 07.00590, Gewerbearchiv 2008, 209, 210).

    Auch Art. 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10.Dezember 1948 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen worden ist, wonach jeder Mensch das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken hat und niemand gezwungen werden darf, einer Vereinigung anzugehören, hindert die Pflichtmitgliedschaft in der IHK nicht, da die AEMR nicht den Charakter eines zwingenden Völkerrechtssatzes hat, sondern lediglich empfehlenden Charakter, wie sich schon aus der Präambel der AEMR entnehmen lässt, die von dem von allen Völkern und Nationen zu erreichenden gemeinsamen Ideal spricht (vgl. VG Ansbach, U.v. 31.08.2007, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 28.05.2014 - L 8 SO 59/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit der Überführung erwerbsfähiger

    Dabei ist zunächst im Auge zu behalten, dass die AEMR keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist, sondern nur empfehlenden Charakter hat (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 31.08.2007 - AN 4 K 07.00590 - juris RdNr. 25).
  • VG Düsseldorf, 21.11.2007 - 20 K 6268/06

    Dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht als Voraussetzung für die

    vgl. insoweit die Nachweise bei VG Ansbach, Urteil vom 31. August 2007 - AN 4 K 07.00590 - JURIS.
  • VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 4 K 09.00157

    Klage gegen einen Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer

    Das Gericht folgt insoweit auch weiterhin (vgl. zuletzt Urteil vom 31.8.2007, Az. AN 4 K 07.00590) der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, die die Verfassungsmäßigkeit der Pflichtzugehörigkeit zur IHK bejaht.
  • VG Gießen, 27.02.2008 - 8 E 4029/06
    Dass die an den Magistrat der Stadt A gerichtete Anmeldung vom 20.01.2003 mit dem Zusatz erfolgte, nicht Mitglied in einer Institution zu werden, ist rechtlich unerheblich, denn die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes (§ 2 IHKG) und ist nach allgemeiner Meinung verfassungs- und europarechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z. B. VG Ansbach, U. v. 31.08.2007 - AN 4 K 07.00590 -, juris Rdnr. 18 ff.; VG Stuttgart, U. v. 12.07.2007 - 4 K 3493/07 -, juris Rdnr. 25 ff.; VG Gießen, GewArch. 2006, 213, 214 f.).
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