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   OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01 (https://dejure.org/2002,16110)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.01.2002 - 4 K 1/01 (https://dejure.org/2002,16110)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 4 K 1/01 (https://dejure.org/2002,16110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Satzung eines Wassverbandes im Hinblick auf die Hinnahme von i.R.e. Gewässerunterhaltung anfallendem Aushub auf einem Privatgrundstück; Zulässigkeit einer Auferlegung der Beseitigung von i.R.e. Gewässerunterhaltung anfallenden Aushubs auf den ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; WVG § 33 Abs. 1; ; WVG § 33 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lwbv.de PDF, S. 10 (Auszüge)

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle der Satzung eines Wasser- und Bodenverbands; Grundstücksnutzung durch Wasser- und Bodenverbände

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Dieser Grundsatz entspricht im übrigen den Anforderungen an eine verhältnismäßige Inhaltsbestimmung des Eigentums, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung aufgezeigt hat (vgl. dazu BVerfGE 100, 226, 245).

    Eine solche Ausgleichsregelung muss vorrangig eine unverhältnismäßige Belastung der Eigentümer real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten (vgl. BVerfGE 100, 226, 245).

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob eine zulässige Nutzungsmöglichkeit, die sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt worden ist (BGHZ 105, 15, 18; 60, 126, 131; BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 47.89 -, DVBl. 1990, 585, 588 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerwGE 67, 84, 87; 67, 93, 95; BVerfGE 25, 112, 119 f.; zum Meinungsstand in der Literatur: Depenheuer, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz, 4. A., Band 1, Art. 14 Rz. 289 ff. m.w.N.).

    Dieser Umstand kann die Verpflichtung des Eigentümers begründen, ein Bauverbot oder ein Bepflanzungsverbot, welches die Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen sichert, entschädigungslos zu dulden (vgl. BVerfGE 25, 112, 119; BGHZ 80, 111, 116; BVerfG, Beschl. v. 25.03.1998 - 1 BvR 1084/92 -, ZfW 1999, 87, 88).

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Eine durch Zwangsmitgliedschaft gebildete wasserverbandsrechtliche Solidargemeinschaft setzt jedenfalls eine verhältnismäßige und daher mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbare Belastung des einzelnen Mitglieds mit den Beitragspflichten voraus (vgl. dazu BVerwGE 42, 210, 216 f.).
  • BVerwG, 22.06.1962 - IV C 226.61

    Anspruch auf Entschädigung wegen Enteignung eines Grundstücks zwecks Erhöhung und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Die vorgegebene Deichpflichtigkeit der entsprechenden Grundstücke wurde in dem alten Rechtsspruch "Wer nicht will deichen, muss weichen" zum Ausdruck gebracht (so BVerwGE 15, 1, 2).
  • OVG Thüringen, 03.02.1999 - 4 N 547/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Antragsbefugnis;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Die Antragsteller sind dann Adressaten der Verbandssatzung, wenn deren Bestimmungen unmittelbar die Antragsteller in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Verbandes betreffen oder in sonstiger Weise Rechte und Pflichten der Antragsteller oder deren rechtlichen Status regeln würden (OVG Weimar, Urt. v. 03.02.1999 - 4 N 547/98 -, ThürVBl. 1999, 212, 213).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Ein Normenkontrollantrag ist nämlich auch dann unzulässig, wenn sich dieser nur auf die Nichtigerklärung solcher Teile einer umfassenderen Regelung richtet, die den Antragsteller nicht berühren und deren Aufhebung ihm nichts nützen würde (BVerwGE 82, 225, 234).
  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 93/81

    Entschädigung für eine Teilenteignung wegen Verlustes der Kiesabbaumöglichkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Ebenso muss es der Eigentümer eines im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücks entschädigungslos hinnehmen, wenn ihm aus Gründen des Hochwasserschutzes die Genehmigung eines Bauvorhabens versagt (vgl. BGHZ 87, 66, 73 m.w.N.) oder eine Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland angeordnet wird (VGH Mannheim, Urt. v. 20.04.1994 - 8 S 2449/93 -, NuR 1994, 256, 257).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79

    Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob eine zulässige Nutzungsmöglichkeit, die sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt worden ist (BGHZ 105, 15, 18; 60, 126, 131; BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 47.89 -, DVBl. 1990, 585, 588 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerwGE 67, 84, 87; 67, 93, 95; BVerfGE 25, 112, 119 f.; zum Meinungsstand in der Literatur: Depenheuer, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz, 4. A., Band 1, Art. 14 Rz. 289 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1998 - 1 BvR 1084/92

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie des GG Art 14 Abs 1 S 1 durch die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Dieser Umstand kann die Verpflichtung des Eigentümers begründen, ein Bauverbot oder ein Bepflanzungsverbot, welches die Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen sichert, entschädigungslos zu dulden (vgl. BVerfGE 25, 112, 119; BGHZ 80, 111, 116; BVerfG, Beschl. v. 25.03.1998 - 1 BvR 1084/92 -, ZfW 1999, 87, 88).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 76.80

    Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung bei Wechsel von der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob eine zulässige Nutzungsmöglichkeit, die sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt worden ist (BGHZ 105, 15, 18; 60, 126, 131; BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 47.89 -, DVBl. 1990, 585, 588 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerwGE 67, 84, 87; 67, 93, 95; BVerfGE 25, 112, 119 f.; zum Meinungsstand in der Literatur: Depenheuer, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz, 4. A., Band 1, Art. 14 Rz. 289 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1994 - 8 S 2449/93

    Flächenumwandlung in einem Überschwemmungsgebiet von Ackerflächen zu

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 47.89

    Muß der Gesetzgeber festlegen, wann eine entschädigungspflichtige Enteignung

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70

    Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als

  • BGH, 23.06.1988 - III ZR 8/87

    Enteignender Eingriff durch Unterbindung des rechtmäßig betriebenen Abbaus von

  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 9/80

    Enteignende Wirkung von Hochwasserschutzmaßnahmen

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