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   OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98 (https://dejure.org/1999,18379)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.06.1999 - 4 K 1/98 (https://dejure.org/1999,18379)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 4 K 1/98 (https://dejure.org/1999,18379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 18 AEG; § 20 AEG; § 75 VwVfG; § 78 VwVfG; § 3 EVerkVerwG; § 14EKrG; § 11 EBO
    Originäre Planungskompetenz; Folgemaßnahme; Maßstäbe; Kreuzungsbauwerke; öffentliches Interesse; Abwägung/Abwägungsmängel; Enteignungsverfahren/Enteignungsentschädigung; Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - 4 L 49/97

    Kreisstraße; Gehweg; Radweg; Straßenbaulast; Planfeststellungsbehörde;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Dem Planfeststellungsbeschluß liegt eine Planung der Deutschen Bahn AG und damit des für die Planung der Eisenbahninfrastruktur nach Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I Seite 2378 u. 2386) zuständigen Vorhabenträgers zugrunde (zur Bedeutung des Vorhabenträgers als "Motor des Verfahrens" vgl. Senat, Urteil vom 15.09.1998, 4 L 49/97) und den Planfeststellungsbeschluß hat die nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (EVerkVerwG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I Seite 2378, 2394) zuständige Behörde erlassen.

    Die gesetzlich geregelte Kompetenzverteilung tritt auch dann nicht zurück, wenn hinsichtlich verschiedener Vorhaben ein Koordinierungsbedarf besteht und die verschiedenen Planungsträger eine bestimmte Lösung untereinander abstimmen (Senat, Urteil vom 15.09.1998, - 4 L 49/97 - Ausbau der K 100).

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84

    Bahnrecht - Kreuzungsbauwerk - Planungsentscheidung - Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Bei einem Kreuzungsbauwerk (Eisenbahn/Kreisstraße) hängt die Zuständigkeit für die Planungsentscheidung davon ab, welcher der beiden Kreuzungsbeteiligten seine Anlage ändern will (BVerwG, Urteil vom 12.02.1988 - 4 C 55.84 - UPR 1988, 261).

    Durch die vom Vorhabenträger mit zu erledigenden Folgemaßnahmen darf die originäre Planungskompetenz für andere Anlagen nicht in ihrem Kern angetastet werden; Umgestaltungen dieser Anlagen, die ein eigenes umfassendes Planungskonzept voraussetzen, müssen daher der eigenverantwortlichen Planung des zuständigen Hoheitsträgers überlassen bleiben (BVerwG, Urteil vom 12.02.1988, - 4 C 55.84 -, UPR 1988, 261 f.; Urteil vom 03.08.1995, - 11 VR 22/95 -, NVwZ 1996, 266; Urteil vom 26.05.1994, - 7 A 21/93 -, NVwZ 1994, 1002).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Wird für ein Straßenbauvorhaben im Wege der Teilenteignung Grundeigentum in Anspruch genommen, so richtet sich nach den Enteignungsregelungen des Fachplanungsrechts i.V.m. den Enteignungsgesetzen der Länder, inwieweit für enteignungsbedingte Nutzungsbeeinträchtigungen auf dem Restgrundstück Entschädigung zu gewähren ist (BVerwG, Urteil vom 14.05.1992, - BVerwG 4 C 9.89 -, Buchholz 407.4 Nr. 88 zu § 17 FStrG).
  • BVerwG, 03.08.1995 - 11 VR 22.95

    Rechts des Schienenverkehrs: Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts für Planung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Durch die vom Vorhabenträger mit zu erledigenden Folgemaßnahmen darf die originäre Planungskompetenz für andere Anlagen nicht in ihrem Kern angetastet werden; Umgestaltungen dieser Anlagen, die ein eigenes umfassendes Planungskonzept voraussetzen, müssen daher der eigenverantwortlichen Planung des zuständigen Hoheitsträgers überlassen bleiben (BVerwG, Urteil vom 12.02.1988, - 4 C 55.84 -, UPR 1988, 261 f.; Urteil vom 03.08.1995, - 11 VR 22/95 -, NVwZ 1996, 266; Urteil vom 26.05.1994, - 7 A 21/93 -, NVwZ 1994, 1002).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93

    Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Durch die vom Vorhabenträger mit zu erledigenden Folgemaßnahmen darf die originäre Planungskompetenz für andere Anlagen nicht in ihrem Kern angetastet werden; Umgestaltungen dieser Anlagen, die ein eigenes umfassendes Planungskonzept voraussetzen, müssen daher der eigenverantwortlichen Planung des zuständigen Hoheitsträgers überlassen bleiben (BVerwG, Urteil vom 12.02.1988, - 4 C 55.84 -, UPR 1988, 261 f.; Urteil vom 03.08.1995, - 11 VR 22/95 -, NVwZ 1996, 266; Urteil vom 26.05.1994, - 7 A 21/93 -, NVwZ 1994, 1002).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Deshalb dürfen Folgemaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG über Anschluß und Anpassung nicht wesentlich hinausgehen; selbst unvermeidbare Anpassungen fallen deshalb nicht unter den Begriff der Folgemaßnahme, wenn sie ein umfassendes eigenes Planungskonzept des anderen Hoheitsträgers voraussetzen (BVerwG, Urteil vom 12.02.1988, - 4 C 54/84 -, NVwZ 1989, 153, 154).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Wegfall von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen vor, denn die innerhalb der Einwendungsfrist erhobene Forderung nach Entschädigung deckt sich mit der im Erörterungstermin bzw. im Klageverfahren erhobenen Forderung, den Wegfall von Stellplätzen ganz zu vermeiden bzw. Ersatz zu beschaffen, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1998, - BVerwG 11 A 13.97 -, UA Seite 19/20 zu einer vergleichbaren Problematik).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Diese Anforderungen an die Abwägung beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das im Plan zum Ausdruck kommende Abwägungsergebnis, also ebenso auf das Abwägen bei der Planaufstellung an sich wie auch auf das inhaltliche Abgewogensein des festgestellten Planes (vgl. dazu grundlegend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, E 48, 56 ff.).
  • BVerwG, 22.09.1999 - 11 B 48.99

    Planfeststellung; Planungshoheit; notwendige Folgemaßnahmen.

    OVG Schleswig vom 25.06.1999 - Az.: OVG 4 K 1/98 -.

    BVerwG 11 B 48.99 OVG 4 K 1/98.

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

    Die sich hieraus ergebenden Kompetenzfragen (vgl. BVerwG, U.v. 12.2.1988 - 4 C 55.84 - juris Rn. 10 ff.; OVG SH, U.v. 15.6.1999 - 4 K 1/98 - juris Rn. 3) bedürfen hier jedoch keiner näheren Erörterung.
  • VG Kassel, 01.06.2006 - 2 E 1090/04

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich einer

    NVwZ 1994, 1002; VGH Mannheim, Urteil vom 01.06.1993 - 5 S 59/93 -, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 15.06.1999 - 4 K 1/98 -, juris zur notwendigen Folgemaßnahme und BVerwG, Beschluss vom 04.08.2004 -9 VR 13.04 -, NVwZ 2004, 1500; Ronellenfitsch, Das Zusammentreffen von Planungen, VerwArch 1997, 175) nicht offensichtlich, was für die Annahme der Nichtigkeit aber erforderlich wäre (§ 44 Abs. 1 HVwVfG).
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