Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 11.09.2001 - 4 K 1004/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fahrerlaubnisentziehung - verweigerte Gutachtenbeibringung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Folgen der Weigerung zur Vorlage eines behördlich angeordneten ärztlichen Gutachtens über die Fahreignung wegen regelmäßigen Cannabiskonsums für die Fahrerlaubnis; Berechtigung von Fahreignungszweifeln und darauf begründeter Anordnung eines ärztlichen Gutachtens infolge ...
- archive.org
Drogen - Cannabis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99
Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 11.09.2001 - 4 K 1004/01
Ein Betroffener weigert sich im Sinne von § 11 Abs. 8 FeV daher immer dann, wenn er die von ihm zu Recht geforderte Mitwirkungshandlung nicht erbringt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.08.1999 - 7 B 11398/99 -, DAR 1999, 518 ff.). - VG Meiningen, 21.02.1995 - 2 E 26/95
Auszug aus VG Sigmaringen, 11.09.2001 - 4 K 1004/01
Die individuellen Probleme eines möglicherweise ungeeigneten Verkehrsteilnehmers, aus finanziellen Gründen ein gefordertes Gutachten nicht beibringen zu können, sind angesichts des hohen öffentlichen Interesses an der Sicherheit im Verkehr von untergeordneter Bedeutung und müssen daher wohl zurücktreten (vgl. VG Meiningen, Beschl. v. 21.02.1995 - 2 E 26/95 -, zitiert nach juris).
- VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438
Verwaltungsrechtliche Bindungswirkung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich zwar auch dann nicht gehindert, aus der Nichtbeibringung eines zu Recht angeforderten Eignungsgutachtens negative Schlüsse zu ziehen, wenn die Gutachtensstelle den Antrag des Betroffenen, die Kosten des Gutachtens aus finanziellen Gründen in Raten zu zahlen, abgelehnt hat (vgl. BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/98 f.; BVerwG vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635; BayVGH vom 29.6.1999 BayVBl 2000, 48/51; VG Sigmaringen vom 11.9.2001, Az. 4 K 1004/01, zit. nach juris). - VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
Ungeeignetheit zum Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge - Alkohol
Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass eine substantiierte Darlegung, aus finanziellen Gründen eine medizinisch-psychologische Untersuchung nicht durchführen lassen zu können, im Unterschied zur Überprüfung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers (…vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, NZV 1998, 300 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 -, VBlBW 1999, 31 f.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 11.09.2001 - 4 K 1004/01 -, zitiert nach vensa), nicht zwingend den Tatbestand der Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 FeV erfüllen dürfte, da die Obliegenheiten eines Erlaubnisinhabers zum Beweis seiner fortdauernden Eignung ein höheres Maß an Mitwirkungshandlungen erfordern dürften als diejenigen eines Führers erlaubnisfreier Fahrzeuge.