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   VG Koblenz, 16.04.2007 - 4 K 1022/06.KO   

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https://dejure.org/2007,41138
VG Koblenz, 16.04.2007 - 4 K 1022/06.KO (https://dejure.org/2007,41138)
VG Koblenz, Entscheidung vom 16.04.2007 - 4 K 1022/06.KO (https://dejure.org/2007,41138)
VG Koblenz, Entscheidung vom 16. April 2007 - 4 K 1022/06.KO (https://dejure.org/2007,41138)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Aachen, 05.10.2005 - 6 K 805/03

    Kostenerstattung hinsichtlich einer Abschleppmaßnahme eines Fahrzeugs wegen der

    Auszug aus VG Koblenz, 16.04.2007 - 4 K 1022/06
    Eine Nichtigkeit ist, abweichend von § 44 Abs. 1 VwVfG, dann anzunehmen, wenn das Verkehrszeichen nicht auf einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bzw. Zustimmung beruht (BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, NJW 1970, 2075), oder wenn es bei einer Gesamtbetrachtung nicht mehr als amtliche, allgemeinverbindliche Verkehrsregelung erscheint (VG Aachen, Urteil vom 05.10.2005 - 6 K 805/03 -).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung

    Auszug aus VG Koblenz, 16.04.2007 - 4 K 1022/06
    Eine Nichtigkeit ist, abweichend von § 44 Abs. 1 VwVfG, dann anzunehmen, wenn das Verkehrszeichen nicht auf einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bzw. Zustimmung beruht (BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, NJW 1970, 2075), oder wenn es bei einer Gesamtbetrachtung nicht mehr als amtliche, allgemeinverbindliche Verkehrsregelung erscheint (VG Aachen, Urteil vom 05.10.2005 - 6 K 805/03 -).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Um eine Nichtigkeit anzunehmen, müssten die Abweichungen derart erheblich sein, dass der Verkehrsteilnehmer tatsächlich nicht mehr davon ausgehen muss, dass es sich um eine behördliche Anordnung handelt (VG Aachen, Urteil vom 05. Oktober 2005 - 6 K 805/03 - und im Anschluss daran OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 5 A 4698/05 - VG Koblenz, Urteil vom 16. April 2007 - 4 K 1022/06.KO - VG Bremen, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 5 K 181/11 -).
  • VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 8 K 19.918

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme trotz rechtswidriger Beschilderung

    Um eine Nichtigkeit anzunehmen, müssten die Abweichungen derart erheblich sein, dass der Verkehrsteilnehmer tatsächlich nicht mehr davon ausgehen muss, dass es sich um eine behördliche Anordnung handelt (VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 26.2.2019 - 5 K 814/18.NW - juris Rn. 56; VG Aachen, U.v. 5.10.2005 - 6 K 805/03 - juris; OVG NRW, B.v. 12.10.2006 - 5 A 4698/05 - juris; VG Koblenz, U.v. 16.4.2007 - 4 K 1022/06.KO - juris; VG Bremen, U.v. 12.12.2013 - 5 K 181/11 - juris).
  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Eine ausdrückliche schriftliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist insoweit nicht zwingend erforderlich (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - VII C 10.70 -, juris, Rn. 30; VG Koblenz, Urteil vom 16. April 2007 - 4 K 1022/06.KO -, juris, Rn. 20 f.).

    aa) Ein derartiger Fehler ist unter anderem dann gegeben, wenn ein Verkehrszeichen bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände nicht mehr als amtliche, allgemein verbindliche Verkehrsregelung angesehen werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 5 A 4698/05 -, juris, Rn. 3; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW -, juris, Rn. 45; VG Aachen, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 6 K 805/03 -, juris, Rn. 35; anders VG Koblenz, Urteil vom 16. April 2007 - 4 K 1022/06.KO -, juris, Rn. 20 ["Nichtigkeit ... abweichend von § 44 Abs. 1 VwVfG"]).

  • OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den

    Da sich die Verbotswirkung des verwendeten Zeichens 283 räumlich nicht auf die Schotterfläche erstrecken konnte, kann auch offen bleiben, ob die vorgenommene und als Verwaltungsakt in Gestalt einer Allgemeinverfügung anzusehende Beschilderung insgesamt rechtswirksam war (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16.04.2007, 4 K 1022/06.KO, zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 3 K 08.1546

    Geschwindigkeitsbeschränkung; Autobahn; Baustellen; Verstetigung des Verkehrs;

    Bei einem Verkehrszeichen kommt Nichtigkeit dann in Betracht, wenn es in seinem Erscheinungsbild deutlich von den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abweicht, ein atypisches Zusatzschild angebracht ist oder es wegen unklarer Zusatzbeschilderung keinen eindeutigen Regelungsgehalt hat (OVG NRW vom 12.10.2005 - ZfSch 2007, 56; VG Koblenz vom 16.4.2007 - 4 K 1022/06.Ko; VG Augsburg vom 14.2.2007 - Au 5 K 06.1082).
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