Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 24.08.2011 - 4 K 1027/11 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Erbbaurechts i.R.e. Gesellschaftsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verkauf einer Forderung mit Besserungsabrede - Schenkungsteuerfestsetzung bei verdeckter Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schenkungsteuer für eine notleidende Forderung mit Besserungsabrede
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Besteuerung einer gemischten Schenkung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Besteuerung einer gemischten Schenkung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 24.08.2011 - 4 K 1027/11 Er
- BFH, 30.01.2013 - II R 6/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 952
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.02.2010 - II R 23/09
Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2011 - 4 K 1027/11
Denn eine etwaige Übermaßbesteuerung, die durch eine kumulative Belastung mit Schenkungsteuer und Einkommensteuer eintreten würde, wäre durch einen Rechtsbehelf gegen den Einkommensteuerbescheid geltend zu machen (vgl. BFH, Urteil vom vom 17. Februar 2010 II R 23/09, BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641). - BFH, 17.04.1996 - II R 16/93
Einer Kapitalgesellschaft zugewendetes Vermächtnis unterliegt bei ihr der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2011 - 4 K 1027/11
Die Abtretung der mit der Besserungsrede versehenen Forderung erfolgte mithin nicht societatis causa, sondern ausschließlich in Erfüllung des abgeschlossenen Kaufvertrags (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1996 II R 16/93, BFHE 180, 464, BStBl II 1996, 454). - BFH, 17.10.2007 - II R 63/05
Vermögensübertragung durch Gesellschafter auf Kapitalgesellschaft keine …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2011 - 4 K 1027/11
Das unterscheidet den Streitfall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des BFH vom 17. Oktober 2007 II R 63/05 (BFHE 218, 429, BStBl II 2008, 381) zugrunde lag. - BFH, 21.04.2009 - II R 57/07
Steuerentstehung bei Schenkung einer Forderung mit Besserungsabrede
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2011 - 4 K 1027/11
Die Schenkung einer Forderung, hinsichtlich derer eine Besserungsabrede getroffen wurde, ist - unabhängig davon, wie die Besserungsabrede zivilrechtlich zu beurteilen ist - ausgeführt, sobald der Besserungsfall eingetreten ist (vgl. BFH, Urteil vom 21. April 2009 II R 57/07, BFHE 224, 279, BStBl II 2009, 606). - BFH, 15.12.2010 - II R 41/08
Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen - Verzicht auf gesonderte Feststellung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2011 - 4 K 1027/11
Im Falle der so genannten gemischten Schenkung ist der objektive Tatbestand einer freigebigen Zuwendung erfüllt, wenn gemessen am Verkehrswert einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Leistung neben Elementen der Freigebigkeit auch Elemente eines Austauschvertrages enthält, ohne dass sich die höherwertige Leistung in zwei selbständige Leistungen aufteilen lässt (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 15. Dezember 2010 II R 41/08, BFHE 232, 210).
- BFH, 30.01.2013 - II R 6/12
Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum …
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 952 veröffentlichte Urteil nur hinsichtlich der Höhe der Steuerfestsetzung zum 31. Dezember 2007 teilweise statt, indem es die Steuer auf 334.705 EUR (35 % von 956.300 EUR) herabsetzte, und wies die Klage im Übrigen ab.
Rechtsprechung
VG Münster, 16.05.2013 - 4 K 1027/11 |
Verfahrensgang
- VG Münster - 4 M 6/14
- VG Münster, 16.05.2013 - 4 K 1027/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 6 E 1037/14
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 6 E 1037/14
Vollstreckung; Neubeurteilung; Beurteilung; Rechtsauffassung des Gerichts
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Vollstreckungsschuldner der ihm im Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 16. Mai 2013 - 4 K 1027/11 - auferlegten Verpflichtung, der Vollstreckungsgläubigerin unter Aufhebung der Beurteilung vom 15. November 2011 (richtig: 2010) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Beurteilungszeitraum vom 2. Juli 2007 bis zum 1. Juli 2010 eine neue Regelbeurteilung zu erteilen, nachgekommen ist.