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Rechtsprechung
   FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07   

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https://dejure.org/2011,10720
FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07 (https://dejure.org/2011,10720)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2011 - 4 K 1065/07 (https://dejure.org/2011,10720)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2011 - 4 K 1065/07 (https://dejure.org/2011,10720)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 929 BGB, § 6 Abs 2 EStG, § 5 Abs 1 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinnahmte Pfandgelder und zu viel ausgezahlte Pfandgelder aus Mehrrücknahmen sind bilanzmäßig auf einem Bestandkonto auszuweisen; Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern

  • Betriebs-Berater

    Bilanzsteuerliche Behandlung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder für Brunneneinheitsflaschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929; EStG § 6 Abs. 2; EStG § 5 Abs. 1
    Brunneneinheitsflasche; Getränkehersteller; Mineralbrunnen; Pfand; Rückstellung - Bilanzsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzsteuerliche Behandlung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder für sog. "Brunneneinheitsflaschen" beim Mineralbrunnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leergut-Pfand in der Bilanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2546
  • EFG 2011, 1510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 06.10.2009 - I R 36/07

    Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Aus dem Urteil des BFH vom 06.10.2009 I R 36/07 BStBl II 2010, 232, auf das sich der Beklagte beziehe, ergäbe sich keine andere Beurteilung.

    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 06.10.2009 (I R 36/07 BStBl II 2010, 232) die Ansicht des Finanzamts bestätigt.

    Der Einwand, der zivilrechtliche Herausgabeanspruch (§ 985 BGB) sei tatsächlich nicht realisierbar und deshalb wirtschaftlich wertlos (Buciek, Anm. zum Urteil des BFH vom 06.10.2009 I R 36/07, Finanzrundschau 2010, 175), gilt allenfalls gegenüber dem Endverbraucher, der nach Leerung des Flascheninhalts die Flasche nicht in das Betriebssystem zurückführt.

    Insbesondere ist nach den im Getränkehandel branchenüblichen Abläufen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung davon auszugehen, dass eine vollständige Rückgabe des Pfandgutes erfolgt (vgl. BFH, Urteil vom 06.10.2009 I R 36/07, BStBl II 2010, 232 m.w.N.).

    Die Forderung ist nur noch nicht fällig, solange das Leergut, für das es geleistet wurde, nicht an den Getränkehersteller zurückgegeben wurde (BFH, Urteil vom 6.10.2009 I R 36/07 BStBl II 2010, 232).

    Entsprechend den obigen Ausführungen bzw. den im der BFH, Urteil vom 6.10.2009 I R 36/07 BStBl II 2010, 232 dargelegten Grundsätzen, denen sich der Senat anschließt, hat auch insoweit der Leerguthandel grundsätzlich erfolgsneutral zu erfolgen.

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05

    Ansprüche des Eigentümers einer Getränke-Mehrwegflasche

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Abgesehen von der gesonderten Abrechnung des Pfandes wird gerade aus der individuellen Kennzeichnung der Flaschen der Wille des Herstellers erkennbar, die Flaschen zurückzubekommen und sie nur zur vorübergehenden Benutzung und nicht Eigentum zu überlassen (BGH, Urteil vom 09.07.2007 II ZR 233/05 NJW 2007, 2913).

    Anders als beim Endverbraucher, der nicht fürchten muss auf Herausgabe in Anspruch genommen zu werden, was auf dem Umstand des Getränkevertriebs als Massengeschäft beruht, rechtfertigt dies noch nicht den Schluss, dass auch dem Getränkehändler eine Ersetzungsbefugnis eingeräumt wird (BGH-Urteil vom 09.07.2007 - II ZR 233/05 NJW 2007, 2913).

    Es sichert lediglich den Rückgabeanspruch des Getränkeherstellers gegen den Händler und ist somit als Barkaution zu qualifizieren (vgl. BGH vom 09.07.2007 aaO.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2010 - 2 K 2467/08

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Vergütung zurückgenommener

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    76 b) Bilanzmäßig stellt sich die Leergutabwicklung wie folgt dar: Da das Leergut dazu bestimmt ist, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen und nicht zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt ist, handelt es sich um Anlagevermögen gemäß § 247 Abs. 2 HGB (Finanzgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 22.09.2010 II K 2467/08, EFG 2011, 149).

    Die Verpflichtung zur Auszahlung des Pfandgeldes ist als Annex untrennbar mit der Rückgabe des Leergutes verbunden und damit Teil der Sicherungsabrede (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.9.2010 2 K 2467/08 EFG 2011, 149).

  • OLG Karlsruhe, 10.04.1987 - 14 U 5/85
    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Da sie durch den Aufdruck "X-Flasche" dauerhafte Individualisierungsmerkmale der geschlossenen Herstellergruppe aufweisen, verbleibt das Eigentum bei den Flaschen auch bei Lieferung des Vollguts an die Händler bei den Getränkeherstellern (OLG Köln, Urteil vom 03.11.1987, 20 U 54/87 NJW-RR 1988, 363, OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.1987 14 U 5/85 NJW-RR 1988, 370) und wird nicht an den Erwerber der Flaschen des Flascheninhalts übertragen.

    Die Individualisierung der Flaschen erfolgt dabei über die X als geschlossene Herstellergruppe, wobei die Rückgabeverpflichtung durch Lieferung gleichartigen Leerguts - das im Eigentum eines anderen Mitglieds der Genossenschaft steht - erfüllt werden kann (OLG Karlsruhe vom 10.04.1987 a.a.O., OLG Köln vom 13.11.1987 a.a.O.).

  • BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74

    Umsatzprämie - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Prämiengewährung - Großhändler -

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Demzufolge könne eine Aktivierung alljährlich zu erwartender Gutschriften allenfalls als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise auf Grund "tatsächlicher langjähriger Übung" erfolgen (BFH-Urteil vom 10.09.1978 IV R 201/74 BStBl II 1978, 370).

    Nach dem von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Verständnis des Realisationsprinzips seien Forderungen bereits dann zu aktivieren, wenn die für die Entstehung einer Forderung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden seien und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen könne (BFH-Urteil vom 09.02.1978 IV R 201/74 BStBl II 1978, 370).

  • OLG Köln, 13.11.1987 - 20 U 54/87

    Pflicht des Zwischenhändlers zur Rückgabe von Leergut in der entsprechenden Menge

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Da sie durch den Aufdruck "X-Flasche" dauerhafte Individualisierungsmerkmale der geschlossenen Herstellergruppe aufweisen, verbleibt das Eigentum bei den Flaschen auch bei Lieferung des Vollguts an die Händler bei den Getränkeherstellern (OLG Köln, Urteil vom 03.11.1987, 20 U 54/87 NJW-RR 1988, 363, OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.1987 14 U 5/85 NJW-RR 1988, 370) und wird nicht an den Erwerber der Flaschen des Flascheninhalts übertragen.

    Wegen der ausdrücklichen Kennzeichnung als Leihflasche ist für diese Person ebenso auch für den Endkunden bei nur durchschnittlicher Aufmerksamkeit erkennbar, dass an den Mehrwegflaschen kein Eigentum übertragen werden soll (OLG Köln vom 03.11.1987 a.a.O.).

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen Entstehung der Forderung fest rechnen kann (BFH Urteil vom 8.11.2000 I R 10/98 BStBl II 2001, 359).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die zu einer Störung der Leistungsbeziehung zwischen Getränkehersteller und -händler führen, z.B. bei Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist neben der erfolgsneutralen Abbildung der Pfandgelder die erfolgswirksame Einstellung einer Rückstellung wegen drohendem Schadenersatz gerechtfertigt (vgl. BFH Urteil vom 25.4.2006 VIII R 40/04 BStBl II 2006, 749).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass die Forderung am Bilanzstichtag fällig ist (BFH, Urteil vom 12.5.1993 XI R 1/93 BStBl II 1993, 786).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verbindlichkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt wird (vgl. BFH, Urteil vom 22.11.1988 VIII R 62/85 BStBl II 1989, 359).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

  • BFH, 15.02.1989 - II R 170/85

    Wirtschaftsgut - Forderungen - Beihilfen von Arbeitnehmern - Stillegungsbeihilfe

  • BFH, 24.05.1984 - I R 166/78

    A) Zur verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften - b) Zur gleichmäßigen

  • BFH, 06.12.1978 - I R 35/78

    Anspruch auf verbilligten Nachbezug - Rohstoffe - Bezugsberechtigungsschein

  • BGH, 03.12.1987 - III ZR 103/86

    Auswirkungen der Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages auf die Beurteilung eines

  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 94/85

    Anforderungen an die gewinnerhöhende Berücksichtigung von Beiträgen

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

  • BFH, 09.01.2013 - I R 33/11

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem

    Die gegen die hiernach ergangenen Steuerbescheide erhobene Klage blieb erfolglos; das Hessische Finanzgericht (FG) wies sie mit Urteil vom 23. März 2011  4 K 1065/07, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1510 abgedruckt ist, ab.
  • BFH, 27.03.2012 - I R 56/11

    Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge - Anteilige

    Für ein Abweichen von den beschriebenen Überversorgungsgrundsätzen besteht dann ebenso wenig Anlass wie bei einer Neuzusage (s. zu dem insoweit parallelen Maßstab der vGA die Senatsurteile in BFHE 193, 40, BStBl II 2005, 653; in BFH/NV 2005, 245; s. auch BMF-Schreiben in GmbHR 2006, 560; Lieb, BB 2011, 2546; abweichend --genereller Ausschluss einer sog. Überversorgung bei einer Gehaltsherabsetzung-- Janssen in Mössner/Seeger, KStG, § 8 Rz 860/3; derselbe, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 10. Aufl., Rz 1747; Kohlhaas, GmbHR 2006, 521, 523 und GmbHR 2009, 685, 686).
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Rechtsprechung
   VG Trier, 17.04.2008 - 4 K 1065/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,46085
VG Trier, 17.04.2008 - 4 K 1065/07 (https://dejure.org/2008,46085)
VG Trier, Entscheidung vom 17.04.2008 - 4 K 1065/07 (https://dejure.org/2008,46085)
VG Trier, Entscheidung vom 17. April 2008 - 4 K 1065/07 (https://dejure.org/2008,46085)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für mildernde Umstände, so erweist sich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts als geeignet und erforderlich, um den Zwecken des Disziplinarrechts Geltung zu verschaffen, sowie als verhältnismäßig im engeren Sinne (BVerwG, Urteil vom 23.11.2006, a.a.O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.10.2008 - 11 A 10623/08 -, BeckRS 2009, 42249).
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