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   VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00   

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VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00 (https://dejure.org/2001,21254)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.03.2001 - 4 K 1103/00 (https://dejure.org/2001,21254)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. März 2001 - 4 K 1103/00 (https://dejure.org/2001,21254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Satteldaches; Entgegenstehen eines Bebauungsplans; Anforderungen an einen gültigen Bebauungsplan hinsichtlich der festgesetzten Dachneigung; Zulässigkeit der Regelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Zwar ist, im Unterschied zur Anwendung des Bebauungsplanes und seiner Begrenzung der Anzahl der Vollgeschosse, hier unerheblich, ob das entstehende Geschoss ein Vollgeschoss im Sinne des § 2 Abs. 6 LBO, § 20 BauNVO darstellt oder ob es sich um ein sonstiges Geschoss handelt (BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C18/92 -, BVerwGE 95, 277 ff.; Beschl. v. 21.06.1996 - 4 B 84/96 -, NVwZ-RR 1997, 520 f.).

    Im Gegenteil ist für das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB anerkannt, dass der sich aus der vorhandenen Bebauung ergebende Maßstab notwendig grob und ungenau ist und regelmäßig hinter planerischen Festsetzungen zurückbleibt (BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - BVerwG 4 C 18/92 - BVerwGE 95, 277 ff.).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Nicht festsetzbar sind dagegen Dachformen oder andere Einzelheiten der Dachgestaltung wie z.B. die Dachneigung (BVerwG, Urt. v. 11.05.2000 - 4 C 14/98 -, NVwZ 2000, 1169 ff.).

    Auch wenn sich etwa der Neigungswinkel eines Daches auf das Ortsbild auswirken mag, so reicht die Störung jedenfalls nicht zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB aus (so grundlegend zur Bedeutung des Begriffes des Ortsbildes des § 34 BauGB : BVerwG, Urt. v. 11.05.2000 - 4 C 14/98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.01.1994 - 4 B 158.93
    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Überlegung, dass sich ein Vorhaben, dass sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sich auch in die unmittelbare Umgebung, die als Teilmenge der näheren Umgebung anders geprägt sein kann als die gesamte nähere Umgebung, einfügen muss (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 -, a.a.O.; Beschl. v. 10.01.1994 - 4 B 158/93 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 163).

    Dem Beschluss des BVerwG vom 10.01.1994 (4 B 158/93 - a.a.O.) lag insoweit ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde, als dort aufgrund der Reihenhausbebauung eine bodenrechtliche Schicksalsgemeinschaft der Eigentümer entstanden war, die ein Aufstocken eines einzelnen Hauses aufgrund § 34 Abs. 1 BauGB verbot.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Die nähere Umgebung im Sinne des § 34 BauGB ist einmal der Bereich, auf den sich das Baugrundstück auswirkt, es also geeignet ist, auf diesen mit prägend zu wirken und weiter aber auch der Bereich, aus dem Grundstücke deutlich auf das Baugrundstück einwirken können, also das Baugrundstück zu prägen vermögen (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 -, BVerwGE 55, 369 ff.; Ernst/Zinkhan/Bielenberg-Söfker, BauGB, Stand: September 2000 § 34 BauGB Rn. 36 m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Überlegung, dass sich ein Vorhaben, dass sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sich auch in die unmittelbare Umgebung, die als Teilmenge der näheren Umgebung anders geprägt sein kann als die gesamte nähere Umgebung, einfügen muss (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 -, a.a.O.; Beschl. v. 10.01.1994 - 4 B 158/93 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 163).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Die Frage, ob eine Straße trennendes oder verbindendes Element und die Bebauung jenseits der Straße auf die Bebauung diesseits der Straße (und umgekehrt) noch prägend wirken kann, bestimmt sich zumindest dann, wenn auf beiden Seiten der Straße die Grundstücke einer gleichen oder ähnlichen Nutzungsart unterfallen, im Wesentlichen nach dem optischen Eindruck, den die Straße hinterlässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.07.1984 - 4 C 28/83 -, DVBl 1985, 112 ff.).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Dies ist immer dann der Fall, wenn bauliche Anlagen entweder von ihrem Erscheinungsbild nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die vom Betrachter also nur am Rande wahrgenommen werden, oder aber diese baulichen Anlagen eine singuläre Erscheinung, die im auffallenden Kontrast zur übrigen Bebauung steht, ist (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322 ff.; Ernst/Zinkhan/Bielenberg, BauGB, Stand: September 2000, § 34 BauGB Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - Erkenntnisquellen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Dies wäre der Fall, wenn anzunehmen wäre, dass den grundsätzlich wirksamen Bestandteile kein dem § 1 BauGB genügender Sinn zukäme oder aber nicht angenommen werden könnte, dass der übrig bleibende Teil ohne den nichtigen Teil beschlossen worden wäre (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 29.03.1993 - 4 NB 10/91 -, NVwZ 1994, 270 ff. [BVerwG 30.03.1993 - 4 NB 10/91] ; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 7. Aufl. 1999, § 10 BauGB Rn. 8).
  • BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbau in den unbeplanten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Zwar ist, im Unterschied zur Anwendung des Bebauungsplanes und seiner Begrenzung der Anzahl der Vollgeschosse, hier unerheblich, ob das entstehende Geschoss ein Vollgeschoss im Sinne des § 2 Abs. 6 LBO, § 20 BauNVO darstellt oder ob es sich um ein sonstiges Geschoss handelt (BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C18/92 -, BVerwGE 95, 277 ff.; Beschl. v. 21.06.1996 - 4 B 84/96 -, NVwZ-RR 1997, 520 f.).
  • VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00

    Bebauungsplan; Festsetzung der Dachform; örtliche Bauvorschrift

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00
    Wegen der Einzelheiten zum Augenschein wird auf die Anlage 2 zur Niederschrift und auf die angefertigten, der Gerichtsverfahrensakte aus dem Verfahren 4 K 1134/00 beiliegenden Bilddateien verwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hielt diesen Plan in seinen von den Antragstellern 1 und 3 erstrittenen und (ohne Rechtsmittel) rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 28.3.2001 - 4 K 1134/00 - (VBlBW 2002, 216 mit abl. Anm. Engel, S. 193) und - 4 K 1103/00 - für nichtig, weil seit der Änderung der LBO zum 1.1.1996 örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Bestandteil eines Bebauungsplans erlassen werden dürften.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01

    Festsetzung einer Gebäudehöhe zum Schutz vorhandener Flachdachbebauung

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hielt diesen Plan in seinen von den Antragstellern 1 und 3 erstrittenen und (ohne Rechtsmittel) rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 28.3.2001 - 4 K 1134/00 - (VBlBW 2002, 216 mit abl. Anm. Engel, S. 193) und - 4 K 1103/00 - für nichtig, weil seit der Änderung der LBO zum 1.1.1996 örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Bestandteil eines Bebauungsplans erlassen werden dürften.
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VG Sigmaringen, Entscheidung vom 26.04.2001 - 4 K 1103/00 (https://dejure.org/2001,27131)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 26. April 2001 - 4 K 1103/00 (https://dejure.org/2001,27131)
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