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   VG Karlsruhe, 05.07.1999 - 4 K 1109/99   

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VG Karlsruhe, 05.07.1999 - 4 K 1109/99 (https://dejure.org/1999,24627)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.07.1999 - 4 K 1109/99 (https://dejure.org/1999,24627)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 4 K 1109/99 (https://dejure.org/1999,24627)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Jahresfrist

    Ob dies auch dann gilt, wenn die unterbliebenen Angaben allein für die Frage der rechtlichen, nicht aber der tatsächlichen Betroffenheit eines Angrenzers wesentlich sind, etwa wenn - wie hier - lediglich ein Abstandsflächenplan fehlt (bejahend VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.1999 - 4 K 1109/99 -, juris; Gassner, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand 01.11.2019, § 55 LBO Rn. 58) erscheint im Hinblick auf die inhaltlich an Einwendungen zu stellenden Anforderungen (vgl. Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: September 2019, § 55 Rn. 36) fraglich.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 5 S 1280/02

    Einwendungsausschluss trotz mangelhafter Bauvorlage

    Ob auch ein solcher Mangel der Bauvorlagen dem Einwendungsausschluss nach § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO entgegensteht (so, bei teilweise fehlender, nach § 4 Abs. 4 Nr. 6d LBOVVO gebotener Darstellung der Abstandsflächen, VG Karlsruhe, Beschl. v. 5.7.1999 - 4 K 1109/99 - Juris), ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs noch nicht geklärt.
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