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   FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00   

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https://dejure.org/2002,8034
FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00 (https://dejure.org/2002,8034)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2002 - 4 K 11106/00 (https://dejure.org/2002,8034)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2002 - 4 K 11106/00 (https://dejure.org/2002,8034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatanteil; Kfz-Kosten; Fahrtenbuch; Nutzungsentnahme; Privatfahrzeug - Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur bei Vorlage der Originalaufzeichnungen; Erfahrungssatz zur privaten Nutzung bei zwei betrieblichen Kfz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur bei Vorlage der Originalaufzeichnungen; Erfahrungssatz zur privaten Nutzung bei zwei betrieblichen Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 600
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
    Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (BFH, Urteil vom 24.02.2000, BStBl. II 2000, 273 und BFH, Urteil vom 01.03.2001, BStBl. II 2001, 403).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
    Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (BFH, Urteil vom 24.02.2000, BStBl. II 2000, 273 und BFH, Urteil vom 01.03.2001, BStBl. II 2001, 403).
  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2001 - 5 K 232/00

    Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
    Der auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhende Erfahrungssatz, dass ein betriebliches Kraftfahrzeug regelmäßig nicht nur betrieblich genutzt wird (vgl. Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 Rn 393; sowie BFH, Beschluss vom 14.05.1999, BFH/NV 1999, 1330), gilt nicht nur dann, wenn nur ein einziges betriebliches Kraftfahrzeug vorhanden ist, sondern auch dann, wenn zwei betriebliche Kraftfahrzeuge zur Verfügung stehen (dazu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2002, EFG 2001, 558) und im Übrigen - so wie hier - für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau kein Privatfahrzeug vorhanden ist.
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
    Der auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhende Erfahrungssatz, dass ein betriebliches Kraftfahrzeug regelmäßig nicht nur betrieblich genutzt wird (vgl. Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 Rn 393; sowie BFH, Beschluss vom 14.05.1999, BFH/NV 1999, 1330), gilt nicht nur dann, wenn nur ein einziges betriebliches Kraftfahrzeug vorhanden ist, sondern auch dann, wenn zwei betriebliche Kraftfahrzeuge zur Verfügung stehen (dazu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2002, EFG 2001, 558) und im Übrigen - so wie hier - für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau kein Privatfahrzeug vorhanden ist.
  • FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 76/93

    Einkommensteuer; Sachbezug bei Fahrzeuggestellung zu Testzwecken

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
    Der Nachweis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die danach erforderlichen Aufzeichnungen (mit Angaben zu Reisezweck, Zielort und aufgesuchtem Geschäftspartner sowie Zeitangaben und Kilometerstände zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt - zu den Einzelheiten siehe Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl. 2002, § 6 Rn 422 m.w.N.) fortlaufend und zeitnah (FG Saarland, Urteil vom 22.06.1994, EFG 1994, 962) erstellt und im Original (FG München, Urteil vom 01.02.1995, Az. 1 K 3155/99, in: Juris) vorgelegt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.1988 - XII K 712/85
    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
    Nur auf diese Weise kann ein Fahrtenbuch seiner Funktion, eine lückenlose Erfassung sämtlicher unternommener Fahrten zu gewährleisten und einer späteren Verifizierung zugänglich zu machen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1988, EFG 1989, 307), gerecht werden.
  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - IV 299/06

    Rechtmäßigkeit des einkommensteuerrechtlichen Ansatzes einer betrieblichen

    Den Steuerpflichtigen trifft die Darlegungs- und Beweislast, wenn er -zur Entkräftung des Anscheinsbeweises- einen nach der Lebenserfahrung untypischen Sachverhalt behauptet, d.h. ihn trifft im Falle einer behaupteten rein betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs die Darlegungslast bzw. Beweislast der ausschließlich betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 07.12.2004 2 K 3137/03, EFG 2005, 685; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.09.2002 4 K 11106/00, EFG 2003, 600; Werndl bei Kirchhof/Söhn/Mellinghoff § 6 Rz. E 108 ; Fischer in Kirchhof, EStG, § 6 Rz. 162 e).
  • FG München, 04.11.2003 - 13 K 544/99

    Private Nutzung eines betrieblichen Pkw; Objektive Beweislast; Einkünfte aus

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  • FG Köln, 26.10.2005 - 7 K 2272/02

    Anscheinsbeweis bei privater Pkw-Nutzung durch

    Die von den Klägern erwähnten Urteile des FG Hamburg (vom 16. Mai 2002 V 146/01, bei Juris abrufbar, rkr.) und des FG München (vom 28. September 2004 6 K 5409/02, EFG 2005, 224, rkr.) weichen mit der dort zu vergleichbaren Sachverhalten angenommenen Erschütterung des Anscheinsbeweises "aufgrund der konkreten Situation" von der hier zitierten und für zutreffend angesehenen BFH-Rechtsprechung ohne überzeugende Gründe ab, so dass ihnen der erkennende Senat nicht folgen kann (wie hier das Niedersächsische FG, Urteil vom 4. September 2002 4 K 11106/02, EFG 2003, 600 nicht rkr, Revision beim BFH unter Az. IV R 62/04 anhängig; FG München, Urteil vom 4. November 2003 13 K 544/99, FG Report 2003, 25 rkr.; FG Münster, Urteil vom 24. August 2005 1 K 2899/03 G, U, F, StED 2005, 720, vorl. nicht rkr.).
  • FG Münster, 24.08.2005 - 1 K 2899/03

    1%-Regelung, Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, Vertrauensschutz

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass ein betriebliches Kraftfahrzeug nicht nur betrieblich genutzt wird (BFH-Beschluss vom 14.5.1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330; Niedersachsisches FG, Urteil vom 4.9.2002, 4 K 11106/00, EFG 2003, 600).
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