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   FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06   

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FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06 (https://dejure.org/2008,19821)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.2008 - 4 K 11399/06 (https://dejure.org/2008,19821)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. März 2008 - 4 K 11399/06 (https://dejure.org/2008,19821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Durchbrechung der Feststellungsfrist bei Änderungen nach § 174 Abs. 4 AO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 174 Abs. 3 AO; § 174 Abs. 4 AO
    Ablaufhemmung bei einer laufendenden Feststellungsfrist zum Erlass eines Feststellungsbescheides bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Abänderung eines fehlerhaften Steuerbescheides auf Antrag bei einer fälschlichen Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhaltes in ...

  • Judicialis

    AO § 174 Abs. 3; ; AO § 174 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 4
    Durchbrechung der Festsetzungsfrist; Bestimmter Sachverhalt; Feststellungsfrist - Voraussetzungen für die Durchbrechung der Feststellungsfrist bei Änderungen nach § 174 Abs. 4 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Durchbrechung der Feststellungsfrist bei Änderungen nach § 174 Abs. 4 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablaufhemmung bei einer laufendenden Feststellungsfrist zum Erlass eines Feststellungsbescheides bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Abänderung eines fehlerhaften Steuerbescheides auf Antrag bei einer fälschlichen Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhaltes in ...

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1172
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.2006 - I R 8/05

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund irriger Beurteilung desselben Sachverhalts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
    Darunter fällt nicht nur die einzelne steuerrechtlich erhebliche Tatsache oder das einzelne Merkmal, sondern auch der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex (BFH-Urteile vom 14. März 2006 I R 8/05, BStBl. II 2007, 602;vom 18. März 2004 V R 23/02, BStBl. II 2004, 763).

    Mit dem später aufgehobenen oder geänderten Steuerbescheid kann daher nur der in den Sätzen 1 und 2 angesprochene Steuerbescheid gemeint sein, der auf Grund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen aufgehoben oder geändert wird und dessen Aufhebung oder Änderung den Festsetzungswiderstreit auslöst (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 2007, 602, das - unter II. 2 d - für die Anwendung des § 174 Abs. 4 Satz 4 AO ebenfalls auf den Erlass der auf Antrag des Steuerpflichtigen aufgehobenen geänderten Steuerbescheide abstellt).

  • BFH, 08.03.2007 - IV R 41/05

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Rücknahme

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
    Dies ist der Fall, wenn aus demselben - unveränderten und nicht durch weitere Tatsachen ergänzten - Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid andere steuerliche Folgerungen gegenüber dem Steuerpflichtigen zu ziehen sind (BFH-Urteile vom 18. Februar 1997 VIIII R 54/95, BStBl. II 1997, 647;vom 8. März 2007 IV R 41/05, BFH/NV 2007, 1813).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
    Dies ist der Fall, wenn aus demselben - unveränderten und nicht durch weitere Tatsachen ergänzten - Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid andere steuerliche Folgerungen gegenüber dem Steuerpflichtigen zu ziehen sind (BFH-Urteile vom 18. Februar 1997 VIIII R 54/95, BStBl. II 1997, 647;vom 8. März 2007 IV R 41/05, BFH/NV 2007, 1813).
  • BFH, 18.03.2004 - V R 23/02

    Änderung nach § 174 AO, wenn zwei rkr. FG-Urteile einander widersprechen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
    Darunter fällt nicht nur die einzelne steuerrechtlich erhebliche Tatsache oder das einzelne Merkmal, sondern auch der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex (BFH-Urteile vom 14. März 2006 I R 8/05, BStBl. II 2007, 602;vom 18. März 2004 V R 23/02, BStBl. II 2004, 763).
  • BFH, 18.08.2005 - IV B 167/04

    Betriebsaufspaltung: Zweifel an der Anwendbarkeit der Änderungsvorschrift des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
    Zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung verweisen die Kläger auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 2005 IV B 167/04 (BStBl. II 2006, 158).
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