Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Voraussetzungen für die Durchbrechung der Feststellungsfrist bei Änderungen nach § 174 Abs. 4 AO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 174 Abs. 3 AO; § 174 Abs. 4 AO
Ablaufhemmung bei einer laufendenden Feststellungsfrist zum Erlass eines Feststellungsbescheides bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Abänderung eines fehlerhaften Steuerbescheides auf Antrag bei einer fälschlichen Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhaltes in ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 174 Abs. 4
Durchbrechung der Festsetzungsfrist; Bestimmter Sachverhalt; Feststellungsfrist - Voraussetzungen für die Durchbrechung der Feststellungsfrist bei Änderungen nach § 174 Abs. 4 AO - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für die Durchbrechung der Feststellungsfrist bei Änderungen nach § 174 Abs. 4 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablaufhemmung bei einer laufendenden Feststellungsfrist zum Erlass eines Feststellungsbescheides bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Abänderung eines fehlerhaften Steuerbescheides auf Antrag bei einer fälschlichen Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhaltes in ...
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1172
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.03.2006 - I R 8/05
Änderung von Steuerbescheiden aufgrund irriger Beurteilung desselben Sachverhalts …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
Darunter fällt nicht nur die einzelne steuerrechtlich erhebliche Tatsache oder das einzelne Merkmal, sondern auch der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex (BFH-Urteile vom 14. März 2006 I R 8/05, BStBl. II 2007, 602;vom 18. März 2004 V R 23/02, BStBl. II 2004, 763).Mit dem später aufgehobenen oder geänderten Steuerbescheid kann daher nur der in den Sätzen 1 und 2 angesprochene Steuerbescheid gemeint sein, der auf Grund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen aufgehoben oder geändert wird und dessen Aufhebung oder Änderung den Festsetzungswiderstreit auslöst (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 2007, 602, das - unter II. 2 d - für die Anwendung des § 174 Abs. 4 Satz 4 AO ebenfalls auf den Erlass der auf Antrag des Steuerpflichtigen aufgehobenen geänderten Steuerbescheide abstellt).
- BFH, 08.03.2007 - IV R 41/05
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Rücknahme …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
Dies ist der Fall, wenn aus demselben - unveränderten und nicht durch weitere Tatsachen ergänzten - Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid andere steuerliche Folgerungen gegenüber dem Steuerpflichtigen zu ziehen sind (BFH-Urteile vom 18. Februar 1997 VIIII R 54/95, BStBl. II 1997, 647;vom 8. März 2007 IV R 41/05, BFH/NV 2007, 1813). - BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
Dies ist der Fall, wenn aus demselben - unveränderten und nicht durch weitere Tatsachen ergänzten - Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid andere steuerliche Folgerungen gegenüber dem Steuerpflichtigen zu ziehen sind (BFH-Urteile vom 18. Februar 1997 VIIII R 54/95, BStBl. II 1997, 647;…vom 8. März 2007 IV R 41/05, BFH/NV 2007, 1813). - BFH, 18.03.2004 - V R 23/02
Änderung nach § 174 AO, wenn zwei rkr. FG-Urteile einander widersprechen
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
Darunter fällt nicht nur die einzelne steuerrechtlich erhebliche Tatsache oder das einzelne Merkmal, sondern auch der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex (BFH-Urteile vom 14. März 2006 I R 8/05, BStBl. II 2007, 602;vom 18. März 2004 V R 23/02, BStBl. II 2004, 763). - BFH, 18.08.2005 - IV B 167/04
Betriebsaufspaltung: Zweifel an der Anwendbarkeit der Änderungsvorschrift des § …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 4 K 11399/06
Zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung verweisen die Kläger auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 2005 IV B 167/04 (BStBl. II 2006, 158).