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   VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06.NW   

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VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06.NW (https://dejure.org/2008,8919)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.03.2008 - 4 K 1202/06.NW (https://dejure.org/2008,8919)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. März 2008 - 4 K 1202/06.NW (https://dejure.org/2008,8919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlagen und Rechtmäßigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses über die Errichtung eines Hochwasserrückhalteraumes in Rheinland-Pfalz; Enteignung i.S.v. Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG bei nur mittelbarer Beeinträchtigung von Eigentumsrechten durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den Gemarkungen Altrip/Waldsee/Neuhofen abgewiesen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 741 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    In den zwei anderen Verfahren 4 K 1219/06.NW und 4 K 1230/06.NW hat das erkennende Gericht vom 12. bis 16. November 2007 und am 10. Dezember 2007 mündliche Verhandlungen durchgeführt.

    Das erkennende Gericht hat daraufhin mit Urteil vom 13. Dezember 2007 die Klagen in den Verfahren 4 K 1219/06.NW und 4 K 1230/06.NW abgewiesen.

    In dem Verfahren 4 K 1219/06.NW ist inzwischen das Berufungszulassungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anhängig (1 A 10219/08.OVG).

    Die Kammer hat angeregt, das hier anhängige Verfahren bis zum Abschluss des Verfahrens 4 K 1219/06.NW gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO zum Ruhen zu bringen.

    Mit Schriftsatz vom 14. Januar 2008 hat der Beklagte die in den Verfahren 4 K 1219/06.NW und 4 K 1230/06.NW abgegebenen Prozesserklärungen auch in dem hier anhängigen Verfahren abgegeben.

    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen verweist die Kammer zunächst auf das den Beteiligten bekannte Urteil vom 13. Dezember 2007 in dem Verfahren 4 K 1219/06.NW.

    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW -, auf das zur Vermeidung von Widerholungen vollumfänglich verweisen wird, ausgeführt hat, ist die erforderliche Planrechtfertigung für die planfestgestellte Hochwasserrückhaltung gegeben.

    Klarstellend sei nur nochmals darauf hingewiesen, dass es in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt, ob die Flutung der gesteuerten Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen, wie von Herrn Dr. Meuser vom rheinland-pfälzischen Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens 4 K 1219/06.NW vom 12. November 2007 behauptet, in Altrip eine Reduzierung des Wasserstands um 8 cm bewirkt und zu einer Scheitelreduktion an der Neckarmündung von 80 m³/s führt.

    Die sich auf die Grund- und Druckwasserproblematik beziehenden Einwände des Klägers gegen den geplanten Polder sind im Rahmen der Abwägung zu behandeln (s. Urteil der Kammer vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW - m. w. N.).

    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen kann auch hier zur Begründung zunächst auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW - Bezug genommen werden.

    Dies hat auch Prof. Dr. Hötzl, der als Gutachter für die Kläger des Verfahrens 4 K 1219/06.NW aufgetreten ist, bestätigt, der in seinem Hydrogeologischen Gutachten vom November 2006 ausgeführt hat, im Falle einer ordnungsgemäßen Entwässerung entlang des Grabens E 7 würden für die Ortslage von Neuhofen keine Gefährdungen durch die Anlage des gesteuerten Polders gesehen (Seite 42).

    Wie die Kammer bereits ausführlich in dem Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW dargelegt hat, begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, dass die Planfeststellungsbehörde angesichts des ihr zur Verfügung stehenden Datenmaterials in der Planungsphase keine weitergehende Ermittlung der hydrogeologischen Verhältnisse des Bodens im Einzugsgebiet der Hochwasserrückhaltung in Form einer flächendeckenden Erfassung der lokalen Gegebenheiten vorgenommen und dass der Planfeststellungsbeschluss die möglicherweise erforderlichen Anpassungen der Ausgleichsmaßnahmen von den Erkenntnissen einer Probeflutung nach Fertigstellung des Polders abhängig gemacht hat.

    Denn nach den schlüssigen Erläuterungen Prof. Dr. K....s von der ETH Zürich im Verfahren 4 K 1219/06.NW wäre eine flächendeckende Erfassung des Untergrunds mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht machbar.

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Es muss allerdings aus dem Gesamtzusammenhang deutlich werden, dass sich die Behörde mit den rechtzeitig erhobenen Einwendungen und den mit ihnen vorgebrachten abwägungserheblichen Belangen befasst hat (Bonk/Neumann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 6. Auflage 2001, § 74 Rdnr. 81; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 9 VR 13.06 -, NuR 2007, 754).

    Der Umstand, dass die Belange des Klägers im Planfeststellungsbeschluss nicht ausdrücklich erwähnt werden, ist - wie oben bereits ausgeführt - unschädlich, weil die Planfeststellungsbehörde alle für die Abwägung erforderlichen Umstände in ihre Überlegungen eingestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 9 VR 13.06 -, NuR 2007, 754).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Bei der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle eines Planfeststellungsbeschlusses ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, NJW 1975, 1373) von einer umfassenden planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde auszugehen.

    In materieller Hinsicht folgen Planungsschranken aus dem Erfordernis einer Planrechtfertigung des konkreten Planvorhabens, aus den in gesetzlichen Vorschriften zum Ausdruck kommenden Planungsleitsätzen sowie aus den Anforderungen des sich auf den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis erstreckenden Abwägungsgebots (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, NJW 1975, 1373).

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Daher kann der Kläger als von dem Planvorhaben nur mittelbar Betroffener lediglich eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfung der planerischen Abwägung verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2007 - 9 B 14.06 -, NVwZ 2007, 462 und Beschluss vom 15. Januar 2008 - 9 B 7.07 -, juris).

    Denn die dazu erforderliche behördliche Saldierung der für das Vorhaben am gewählten Standort sprechenden öffentlichen Belange mit gegenläufigen, für die Wahl eines anderen Standorts sprechenden öffentlichen Belangen ist im Anfechtungsstreit lediglich mittelbar Betroffener vom gerichtlichen Kontrollumfang nicht erfasst (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. März 1995 - 10 S 1052/93 -, NVwZ-RR 1995, 639; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 KS 63/03 - , NVwZ-RR 2007, 450; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 9 B 14.06 -, NVwZ 2007, 462).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 63/03

    Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Dagegen kann er nicht die Verletzung solcher Vorschriften zur gerichtlichen Prüfung stellen, die - wie etwa die des Natur- und Artenschutzrechts - ausschließlich im öffentlichen Interesse gelten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, NVwZ 2007, 1074; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 KS 63/03 -, NVwZ-RR 2007, 450 und Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -).

    Denn die dazu erforderliche behördliche Saldierung der für das Vorhaben am gewählten Standort sprechenden öffentlichen Belange mit gegenläufigen, für die Wahl eines anderen Standorts sprechenden öffentlichen Belangen ist im Anfechtungsstreit lediglich mittelbar Betroffener vom gerichtlichen Kontrollumfang nicht erfasst (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. März 1995 - 10 S 1052/93 -, NVwZ-RR 1995, 639; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 KS 63/03 - , NVwZ-RR 2007, 450; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 9 B 14.06 -, NVwZ 2007, 462).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Dagegen kann er nicht die Verletzung solcher Vorschriften zur gerichtlichen Prüfung stellen, die - wie etwa die des Natur- und Artenschutzrechts - ausschließlich im öffentlichen Interesse gelten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, NVwZ 2007, 1074; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 KS 63/03 -, NVwZ-RR 2007, 450 und Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -).

    Anderes kann gelten, wenn ein Projekt mit Sicherheit zu einem massiven und praktisch vollständigen Wertverlust führt, der das Eigentum funktionslos werden ließe (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Nach diesen Grundsätzen ist dem Klägernicht die Berechtigung abzusprechen, die Frage der Planrechtfertigung aufzuwerfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, NVwZ 2007, 1074).

    Dagegen kann er nicht die Verletzung solcher Vorschriften zur gerichtlichen Prüfung stellen, die - wie etwa die des Natur- und Artenschutzrechts - ausschließlich im öffentlichen Interesse gelten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, NVwZ 2007, 1074; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 KS 63/03 -, NVwZ-RR 2007, 450 und Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -).

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Wenn diese Schwelle nicht erreicht wird, bleibt es bei einem Anspruch auf Planergänzung (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1998 - 11 A 55.96 -, NVwZ 1998, 1071, 1072).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Denn die dazu erforderliche behördliche Saldierung der für das Vorhaben am gewählten Standort sprechenden öffentlichen Belange mit gegenläufigen, für die Wahl eines anderen Standorts sprechenden öffentlichen Belangen ist im Anfechtungsstreit lediglich mittelbar Betroffener vom gerichtlichen Kontrollumfang nicht erfasst (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. März 1995 - 10 S 1052/93 -, NVwZ-RR 1995, 639; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 KS 63/03 - , NVwZ-RR 2007, 450; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 9 B 14.06 -, NVwZ 2007, 462).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06
    Vielmehr kann ein offensichtlicher Mangel nur dann angenommen werden, wenn konkrete Umstände positiv und klar auf einen solchen Mangel hindeuten (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 4 NB 43.93 -, NVwZ 1995, 692).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

  • BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an Tatbestand und

  • VG Freiburg, 23.09.2009 - 4 K 1219/07

    Zulassung als Beistand im Verwaltungsprozess

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2008 - 1 A 10219/08

    Berufung gegen Polder in Altrip/Waldsee/Neuhofen zugelassen

  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 8 ZB 06.2667
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

    In diesem Fall sind die von dem Gewässerausbau nachteilig betroffenen Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Belangen im Rahmen einer Gesamtwürdigung gegeneinander abzuwägen (vgl. OVG RP, Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08 -, juris RdNr. 171; VGH BW, Urt. v. 23.09.2013 - 3 S 284/11 -, juris RdNr. 125; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 17.03.2008 - 4 K 1202/06.NW -, juris RdNr. 100; VG Hamburg, Urt. v. 12.07.2010 - 15 K 3396/08 - a.a.O. RdNr. 112; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 68 RdNr. 24; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., § 68 RdNr. 24).
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